Die 4. Zivilkammer des Landgerichts München I hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein Anleger eine Beteiligung an der Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG gezeichnet hatte. Ein Mitarbeiter einer Bank hatte seinem Kunden, dem Kläger, als dieser finanzielle Mittel aus einer einmaligen Abfindung wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zur Verfügung standen, als geeignete Geldanlage eine Beteiligung an der Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG vorgestellt und zur Zeichnung dringend angeraten. In dem Beratungsgespräch ist der Kläger davon ausgegangen, dass eine Garantie bestehe, dass die ursprünglich einbezahlte Beteiligungssumme in jedem Fall auch wieder zur Rückzahlung gelangen würde. Das Gericht hat eine Falschberatung angenommen, weswegen in diesem Verfahren die Bank u. a. dem Grunde nach verurteilt worden ist. |