CFB Fonds KANZLEI RENNER informiert

 KANZLEIXRENNER    BERLIN & BUNDESWEIT   +49 (0)30 81003022   Mo bis Fr  9 bis 18 Uhr


 Home    Investments   Widerruf    Autokredite    Über uns    Impressum    Datenschutz


KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

CFB Fonds Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Allgemeines
Anspruchsverjährung:

Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember
rr/Berlin 05.10.2018 mehr

Schiffsfonds
CFB Fonds Nr. 166 Twins I:
Landgericht Berlin verurteilt Commerzbank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 22.11.2017 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
Kanzlei Renner
banner

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue
in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

-Commerz Real Fonds
Beteiligungsgesellschaft mbH

Allgemeines mehr


-CFB Schiffsfonds:
CFB MS Maria Star
CFB MS Marlene Star
CFB MS Marilyn Star
CFB TS Alexandra
CFB TS Britta
CFB TS Gabriela
CFB TS Julia
CFB Schiffsflotten-Fonds 3
CFB Gabriel Schulte
CFB MS Montepellier
CFB Twins 1
CFB Containerriesen der Zukunft 1
CFB Twins 2
CFB Containerriesen der Zukunft 2
CFB Containerriesen der Zukunft 3
CFB MS Nedlloyd Juliana

zurück nach oben

-CFB Immobilienfonds:
CFB Berlin, Bernburger Straße
CFB Hotel Maritim, Köln
CFB Deutsche Börse
CFB Hochtief Prisma
CFB Frankfurt/Main
CFB East Building, New York
CFB Quatron, Düsseldorf
CFB BRE Bank Headquarter
CFB One Riverside Drive
CFB Joseph-Bech-Building
CFB One Lime Street
CFB Eschborn Plaza
CFB Comcast Center
CFB Asia Opportunity I
CFB Euro Alsace
CFB E-Plus Unternehmenszentrale

zurück nach oben

-
CFB Solarfonds:
CFB Solar Deutschlandportfolio I
CFB Solar Deutschlandportfolio II
CFB Solar Deutschlandportfolio III

zurück nach oben

-
CFB Flugzeugfonds:
CFB Airbus A319 I
CFB Airbus A319 II
zurück nach oben


Schiffsfonds
CFB Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3:
Landgericht Hagen verurteilt Commerzbank zum Schadensersatz
rr/Berlin 12.02.2016
mehr

Schiffsfonds
CFB Fonds 168 Twins 2:
Landgericht Oldenburg verurteilt Bank zum Schadensersatz i.H.v. 24.000,00 EUR
rr/Berlin 17.11.2015
mehr

Immobilienfonds
CFB 130 Recursa Deutsche Börse Frankfurt:
Kammergericht verurteilt Bank wegen verschwiegener Provisionen
rr/Berlin 24.08.2015 mehr

Schiffsfonds
CFB Fonds 168 Twins 2:
Anleger hat Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt a.M

rr/Berlin 23.06.2015
mehr

Schiffsfonds
CFB Fonds 168 Twins 2:
Commerzbank zum Schadensersatz verurteilt
rr/Berlin 09.01.2015 mehr

zurück nach oben

Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft Allgemeines
Das Emissionshaus Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH (CFB) platzierte nach eigenen Angaben seit 1983 am Beteiligungsmarkt über 180 Fonds, darunter u.a. Immobilien-Leasingfonds, Immobilienfonds Inland / Ausland, Schiffsfonds, Flugzeugfonds, Solarfonds, Medienfonds und Infrastrukturbetreiberfonds.
zurück nach oben



Chancen und Risiken
Eine (Kommandit-)Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus.

»Totalverlustrisiko: keine Einlagensicherung«

Geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

»Kommanditistenhaftung«

Wenn Sie als Anleger eine Kommanditbeteiligung an einem Fonds zeichnen, trifft Sie die Kommanditistenhaftung. Zwar erlischt diese Haftung mit der vollständigen Einzahlung der Einlage, aber sie kann wieder aufleben, wenn später nicht gewinngedeckte Ausschüttungen erfolgen.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Anlageberaterhaftung

Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

zurück nach oben

 Ihre 3 Schritte zum Recht 

      Sie erklären uns Ihr Anliegen.
      Ihr unverbindlicher Anruf

      Wir beurteilen die Rechtslage.
      kostenfreie Einschätzung
      Wir finden ein optimales Vorgehen.
      Lösung
 ... Ihr gutes Recht  

 Einzelfallübersicht 
Die Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH (CFB) und die CFB Fonds sind nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der CFB Gruppe zulassen.


Allgemeines
Anspruchsverjährung:
Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember
rr/Berlin 05.10.2018
Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben



Schiffsfonds
CFB Fonds Nr. 166 Twins I:
Landgericht Berlin verurteilt Commerzbank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 22.11.2017
Das Landgericht Berlin gab einer Klage einer Anlegerin des CFB Schiffsfonds Twins 1 statt und verurteilte die Commerzbank zur Rückabwicklung. Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Anlegerin auf Empfehlung ihrer Hausbank, der Commerzbank, eine Beteiligung an dem Fonds CFB Schiffsfonds Twins 1 zeichnete. Der Commerzbank wurde von der Klägerin vorgeworfen, dass sie in dem Beratungsgespräch Provisionen verschwieg, die sie für die Vermittlung des Schiffsfonds erhielt. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens stellte das Landgericht Berlin fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung der Anlegerin von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Berlin der Argumentation der Klägerin und verurteilte die Commerzbank zum Schadensersatz. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank der Anlegerin die Beteiligungssumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass die Anlegerin gegen Rückzahlung der Beteiligungssumme die Beteiligung rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile herauszugeben hat. Das Landgericht Berlin verurteilte die Commerzbank auch dazu, die Klägerin von etwaigen Nachhaftungsrisiken, die der Klägerin drohen können, freizustellen. Selbstverständlich hat die Commerzbank auch die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen. Rechtsanwalt Renner äußerte sich dazu: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht Berlin die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner ist das Wirtschaftsrecht. In Kapitalanlageangelegenheiten treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
zurück nach oben


Schiffsfonds
CFB Fonds Nr. 168 Twins II:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 14.08.2017

Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB Fonds Nr. 168 Twins II, Einzelbeteiligungen MS Nedlloyd Marita und MS Maersk Nottingham. Der Klägerin, eine langjährige Kundin der in diesem Verfahren beklagten Bank, stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Damit wandte sie sich vertrauensvoll an ihre Bank. Im Laufe des Verfahrens warf die Klägerin der Bank vor, dass ihr die Innenprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, verschwiegen wurden. Die Klägerin wußte nicht, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinausgehende Provisionen der Bank für die Vermittlung des Schiffsfonds zufließen. Es gelang der beklagten Bank auch nicht, dass Landgericht Frankfurt a.M. davon zu überzeugen, dass die Klägerin in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen sich dennoch für die Zeichnung des Schiffsfonds CFB Twins II entschlossen hätte. Das Landgericht Frankfurt a.M. stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz. Damit wird die Bank zur Rückabwicklung des Geschäfts bei Vorteilsausgleichung verpflichtet.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Schiffsfonds
CFB Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3:
Landgericht Hagen verurteilt Commerzbank zum Schadensersatz
rr/Berlin 12.02.2016
Das Landgericht Hagen hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin einer Beteiligung an dem CFB Fonds Nr. 161 Schiffsflotten-Fonds 3 gegen die vermittelnde Commerzbank zu entscheiden. Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Anlegerin auf Empfehlung ihrer Hausbank die Beteiligung an dem CFB Schiffsflotten-Fonds 3 zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass nicht vollständig über die mit dem CFB Schiffsflotten-Fonds 3 typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Dabei berief sich die Anlegerin u.a. auch darauf, es sei über das Risiko der eingeschränkten Fungibilität zu informiert gewesen. Das Risiko der eingeschränkten Fungibilität beschreibt die Eigenschaft eines Fonds, nicht ohne weiteres veräußert werden zu können. Darüber hinaus wurde bemängelt, es sei auf das erhebliche Verlustrisiko aufzuklären gewesen. Nicht zuletzt, und das dürfte das haftungsneuralgischste Risiko sein, war auf die beschränkte Nachschusspflicht hinzuweisen. Denn die Haftung eines Kommandisten lebt im Fall von Entnahmen wieder auf. Die Bank konnte auch nicht die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hagen der Argumentation der Klägerin und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Damit ist die geschädigte Anlegerin so zu stellen, als wenn sie den CFB Schiffsflotten-Fonds 3 nicht gezeichnet hätte. Das Geschäft ist rückabzuwickeln.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Schiffsfonds
CFB Fonds 168 Twins 2:
Landgericht Oldenburg verurteilt Bank zum Schadensersatz i.H.v. 24.000,00 EUR
rr/Berlin 17.11.2015
Das Landgericht Oldenburg entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds CFB Fonds 168 Twins 2 (Nautessa Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS Nedlloyd Marita KG Naulumo Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS Maersk Nottingham KG) gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Entscheidung lag zugrunde, dass eine Anlegerin auf die Empfehlung ihrer Bank eine Beteiligung an dem CFB Twins 2 zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde, indem Risiken verharmlost wurden. Es gelang der Bank auch nicht das Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin sich auch in Kenntnis der Anlagerisiken zur Fondszeichnung entschlossen hätte. Das Gericht stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Oldenburg der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank dem Anleger die Beteiligungssumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass der Anleger gegen Rückzahlung der Beteiligungssumme die Beteiligung rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile herauszugeben hat.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Immobilienfonds
CFB 130 Recursa Deutsche Börse Frankfurt:
Kammergericht verurteilt Bank wegen verschwiegener Provisionen
rr/Berlin 24.08.2015
Das Kammergericht Berlin als Berufungsgericht in zweiter Instanz verurteilte eine Bank in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds Recursa Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Deutsche Börse KG (CFB Fonds 130) zur Rückabwicklung. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Seine Hausbank riet ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Immobilienfonds CFB Fonds 130. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie nicht hinreichend über die Innenprovisionen informierte. Der Kläger wußte nicht, dass für die Fondsvermittlung der Bank weitere Provisionen, über die Abwicklungsgebühr hinausgehende Innenprovisionen, zufließen. Die Bank verteidigte sich u.a. damit ihrem Kunden vozuhalten, ihm wären die Provisionen einerlei gewesen und er würde nur deswegen klagen, weil der Fonds zufällig verlustreich sei. Doch damit konnte die Beklagte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Das Kammergericht Berlin folgte nicht der Argumentation der Bank und verurteilte die Bank. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Fondserwerb ist rückabzuwickeln. Damit wurde das Ziel des Klägers erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Schiffsfonds
CFB Fonds 168 Twins 2:
Anleger hat Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt a.M
rr/Berlin 23.06.2015
Ein Anleger des CFB Fonds 168 Twins 2 obsiegt weitgehend in einem Verfahren gegen die vermittelnde Bank vor dem Landgericht Frankfurt a.M. Das Gericht hatte über eine Anlageempfehlung eines Mitarbeiters einer Bank zur Zeichnung des CFB Fonds 168 Twins 2 zu entscheiden. Der vor Gericht anwaltlich vertretene Anleger fühlte sich nicht gut beraten und beanstandete u.a., dass er nicht hinreichend über die Verlustrisiken informiert wurde. Denn der Anleger hätte sich in Kenntnis der Anlagerisiken nicht für die Zeichnung der Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB Fonds 168 Twins 2 entschlossen. Das Gericht folgte in wesentlichen Punkten den Argumenten der Klägerseite und verurteilte die Bank, dem Kläger sein eingesetztes Kapital unter Vorteilsabzug zurückzuerstatten. Denn das Gericht hat nach den gesetzlichen Regelungen die ausgezahlten Ausschüttungen und etwaige steuerliche Vorteile schadensmindernd anzurechnen. Das Urteil entspricht dem Wunsch der Klägers, die Rückabwicklung bei wirtschaftlicher Betrachtung.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Schiffsfonds
CFB Fonds 168 Twins 2:
Commerzbank zum Schadensersatz verurteilt
rr/Berlin 09.01.2015
Das Landgericht Essen hatte in einer Sache einer Anlegerin in dem Schiffsfonds CFB Fonds 168 Twins 2 zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass die Klägerin und ihr Ehemann bereits langjährige Kunden der Commerzbank AG waren, als sie an eine Geldanlage in dem Schiffsfonds CFB Fonds 168 Twins herangeführt wurden. Dem Ehepaar stand, nachdem eine Kapitalanlage ausgelaufen war, ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung, den sie wieder anlegen wollten. Den Eheleuten wurde eine Geldanlage in dem Schiffsfonds CFB Fonds 168 empfohlen. Erst spät, nachdem der Fonds gezeichnet war, erkannte die Klägerin, dass die Beteiligung an dem Schiffsfonds CFB Fonds 168 Twins 2 am Zweitmarkt nicht handelbar wäre, wenn kein Käufer gefunden wird. Das Landgericht stellte in den Entscheidungsgründen fest, dass darauf hinzuweisen war. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass eine Falschberatung vorlag und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Die Bank hat der Kundin die Einlage zurückzubezahlen, wobei demgegenüber Vorteile anzurechnen und die Beteiligung zurückzugeben sind.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

    


für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung
telefonisch 030 / 810 030 22 oder schreiben Sie


Name:

Telefon (mit Vorwahl):

E-Mail:

Nachricht:



KANZLEI RENNER 
BERLIN

Kanzlei Renner
Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
zurück nach oben

Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
zurück nach oben

CHAT




Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
Ersteinschätzung
KOSTENFREI