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KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

Capital Advisor Fund II Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Beteiligungen:
Capital Advisor Fund II GbR:
Landgericht Leipzig: wirksamer Widerruf der Beitrittserklärung news-blog
mehr
»Wer kann widerrufen?« mehr
»Was wir für Sie tun können?« mehr

Unternehmensbeteiligungen
Capital Advisor Fund II GbR:
Landgericht Potsdam: Widerrufsbelehrung unwirksam
news-blog mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
Kanzlei Renner
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Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
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Königsstraße in der Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Capital Advisor Fund II GbR Allgemeines
Die Capital Advisor Fund II GbR wurde im Mai 2006 von der European Securities Invest SECI GmbH gegründet. Die Zielsetzung der Gründer war u.a., nach dem sogenannten Portfolio-Selection-Modell des Nobelpreisträgers Harry S. Markowitz dem Anleger einen sicheren kontinuierlichen Vermögensaufbau zu ermöglichen. Der Anlagegegenstand waren Immobilien, Private Equity, Fonds und weitere Investments, welche unter dem Blickwinkel der Diversifizierung gewählt wurden.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht


Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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 Einzelfallübersicht 
Die Capital Advisor Fund II GbR ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten Umstände ein bzw. ergingen gerichtliche Entscheidungen, über die informiert wird, die jedoch keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften zulassen.


Unternehmensbeteiligungen
Capital Advisor Fund II GbR:
Landgericht Leipzig: wirksamer Widerruf der Beitrittserklärung
news-blog
Die Richter der zuständigen Kammer des Landgerichts Leipzig hatten in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine „Anlegerin" in der Capital Advisor Fund II GbR einen Widerruf hinsichtlich ihrer Erklärung auf Beitritt in die Capital Advisor Fund II GbR erklärte. In dem Verfahren wurde festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung des Vertrages nicht der gesetzlich gebotenen Form entsprach, weswegen i.S. gesetzlicher Anforderungen nicht hinreichend belehrt wurde. Daraus konnte nur der Schluss gezogen werden, dass die Anlegerin ordnungsgemäß widerrufen hat. Die erkennenden Richter der Kammer entschieden, dass die Anlegerin keinerlei weitere Zahlungen an die Capital Advisor Fund II GbR zu leisten hat. Zudem wurde festgestellt, dass die Capital Advisor Fund II GbR der Anlegerin Auskunft über den Auszahlungsanspruch zu geben hat.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht


»Wer kann widerrufen?«

Der Widerruf ermöglicht es Ihnen, sich von einem Vertrag zu lösen. Der Gesetzgeber gewährt bei vielen Vertragsarten dem Verbraucher einen besonderen Schutz: das Widerrufsrecht. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, den Verbraucher vor einer möglicherweise übereilten Entscheidung oder einer etwaigen Überrumpelung zu schützen. Deswegen wurden spezielle Regelungen für viele verschiedene Vertragsarten getroffen. Verbraucherschutzregelungen in vielen Gesetzen ordnen an, über Widerrufsrechte zu informieren. Die meisten Verträge enthalten auch Widerrufsbelehrungen. Doch auf den Wortlaut kommt es an. Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den speziellen Regelungen, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
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»Was wir für Sie tun können?«

Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dabei berechnen wir Ihre finanziellen Vorteile, wenn Sie widerrufen können. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Wir können Ihren Fall mit bestehenden Präzedenzfällen vergleichen und damit einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihre Angelegenheit hat. Gern prüfen wir auch Ihren Fall.

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Unternehmensbeteiligungen
Capital Advisor Fund II GbR:
Landgericht Potsdam: Widerrufsbelehrung unwirksam
news-blog
Die zweite Zivilkammer des Landgerichts Potsdam hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers der Capital Advisor Fund II GbR zu entscheiden. Der Anleger stützte sich darauf, dass er den Beitritt wirksam widerrufen habe. Es wurde insbesondere die Ansicht vertreten, dass die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam folgte der Ansicht des Klägers. Das Gericht bestätigte in diesem Zusammenhang, dass der Abschnitt der Widerrufsfolgen nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Folglich lag keine wirksame Widerrufsbelehrung vor. Die Rechtsfolge ist, dass auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Anleger seinen Beitritt wirksam widerrufen konnte.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

    


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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Rechtliche Hinweise
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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