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Landgericht Frankfurt a.M.:
Commerzbank in Zusammenhängen mit VIP-2-Beteiligung verurteilt
rr/Berlin 05.08.2011

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein Anleger eine VIP-2-Beteiligung gezeichnet hatte.

Der Anleger wurde in diesen Zusammenhängen von seinem Be­ra­ter der Com­merz­bank nicht auf­ge­klärt, dass und insbesondere in wel­cher Höhe der Com­merz­bank Rück­ver­gü­tun­gen für den Ver­trieb der VIP-2-Be­tei­li­gung zu­ge­flos­sen sind. Das Landgericht hat festgestellt, dass dieses Verhalten pflichtenwidrig war. Daraufhin ist die Commerzbank zum Schadensersatz verurteilt worden. Bemerkenswert ist auch, dass das Landgericht Frankfurt a.M. festgestellt hat, dass Steu­ervor­tei­le, welche dem Anleger entstanden sind, nicht auf den Scha­dens­er­satz­an­spruch an­zurech­nen sind und folglich insoweit zu keiner Anspruchsminderung führen.


Autor:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -

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