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Pressemitteilung


DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG:
Kapitalanlagenberater zum Schadensersatz verurteilt

Die zuständige Kammer des Landgerichts Koblenz hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein Kapitalanlagenberater eine Geldanlage bei der DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) sinngemäß als eine „sichere Geldanlage" bezeichnet hat. Der Kapitalanlageberater hatte einseitig positiv über die Ausstattung der Anlage informiert, und zwar ohne auf Verlustrisiken hinzuweisen. Die Richter haben festgestellt, dass er jedoch hätte vollständig informieren müssen. Die Anlegerin hatte dann in der Folge erst von der European Securities Invest SECI GmbH (SECI) nach einer gewissen Zeitspanne mitgeteilt bekommen, dass annähernd die Hälfte des von ihr investierten Geldbetrages als Verlust anzusehen ist und weitere Verluste nicht ausgeschlossen werden können. Erst daraufhin konnte die Anlegerin ihren Schaden erkennen und hat anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Im Zuge des gerichtlichen Verfahrens ist der geschädigten Anlegerin zugesprochen worden, dass der Kapitalanlageberater für alle entstandenen Schäden einzustehen hat, so auch die Aufwendungen für die anwaltlich Vertretung.


Ralf Renner, Rechtsanwalt und Bankkaufmann, ist spezialisiet in Rechtsfragen atypisch stiller Beteiligungen und geschlossener Immobilienfonds und vertritt geschädigte Anleger. In diesen Angelegenheiten können Ansprüche grundsätzlich gegen den Vermittler gerichtet sein, wenn dieser bei Fondszeichnung nicht zutreffend informiert hat, u.a. wenn auf Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. Denn ein Anlagevermittler hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung wesentlich sind, so vor allem die Verlustrisiken, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren.



Ansprechpartner:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht


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