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www.KANZLEI-RENNER.de informiert: DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG, (ehemals: Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG bzw. zuvor 2. Deutschlandfonds KG) Ursprünglich wurde 1990 die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) mit dem Schwerpunkt der Vermögensbildung in Immobilien gegründet, wobei 2. Deutschlandfonds KG eine der angebotenen Beteiligungsformen wurde, welche einige Zeit später in die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG umbenannt wurde. Im Herbst des Jahres 2006 schied die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG als größte Direktkommanditistin des Fonds aus, woraufhin dieser in DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG umbenannt wurde. Der Geschäftsführer der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG ist Alexander Grau. Der persönlich haftender Gesellschafter ist die DFO 2. Deutschlandfonds Verwaltungs-GmbH. Die Treuhänderin ist die Procurator Treuhand GmbH. Nach den Angaben in dem Emissionsprospekt erfolgte der Erwerb in der Zeit von 1997 bis 1999, wobei der Fonds zum Ende des Jahres 2000 geschlossen wurde. Der Investitionsgegenstand des Fonds bestand im wesentlichen aus den Objekten Erfurt Hirschlachufer", Erfurt Neuwerkstraße" und Erfurt Bahnhofstraße 3." In einer Vielzahl der Kanzlei bekannten Angelegenheiten ist der Beitritt in den Fonds durch Kreditinstitute finanziert worden, so u.a. durch die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG (vormals C & H Credit & Handelsbank Wiesbaden Aktiengesellschaft), über dessen Vermögen zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Ralf Renner, Rechtsanwalt und Bankkaufmann, ist spezialisiert in Rechtsfragen geschlossener Immobilienfonds und atypisch stiller Beteiligungen und vertritt geschädigte Anleger. In diesen Angelegenheiten können Ansprüche grundsätzlich gegen den Vermittler gerichtet sein, wenn dieser bei Fondszeichnung nicht zutreffend informiert hat, u.a. wenn auf Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. Denn ein Anlagevermittler hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung wesentlich sind, so vor allem die Verlustrisiken, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Wenn in Fällen fremdfinanzierter Fondszeichnungen zugesagt worden ist, dass z.B. sich die Investition allein durch Ausschüttungen und steuerliche Vorteile selbst finanziere", ohne dass der Anleger eigene Mittel beizutragen hätte, stehen Ansprüche beiseite. In vorstehenden Zusammenhängen können auch Ansprüche gegenüber der Bank bestehen, u.U. auf Rückabwicklung des Darlehens, wenn z.B. die fondsfinanzierende Bank in einzelnen vertraglichen Klauseln Fehler gemacht hat, so z.B. in der Widerrufsbelehrung. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ansprechpartner: Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen
Kanzlei Renner Tel.: 030 / 810 030 - 22 Fax: 030 / 810 030 - 23 E-mail: info@kanzlei-renner.de Webseite: www.kanzlei-renner.de |