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Dreiländerfonds Überblick mehr

Immobilienfonds
Dreiländerfonds Liquidationen:
Liquidationen 17 DLF-Fonds und 10 DHB-Fonds
rr/Berlin 27.06.2014 mehr

Immobilienfonds
DLF 94/17:
Risikohinweise in dem Emissionsprospekt sind kein Freibrief für falsch beratende Vermittler
rr/Berlin 14.11.2007
mehr

Immobilienfonds
DLF 94/17:

Anlageberater ist verpflichtet auf negative Presse hinzuweisen
rr/Berlin 24.08.2005 mehr

Immobilienfonds
DLF 97/25:
Landgericht Memmingen weist Anspruch der Bank auf Darlehensrückzahlung zurück mehr

Immobilienfonds
DLF 98/29:
Anlageberaterin wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt mehr

Immobilienfonds
8. DHB und 9. DHB:
Oberlandesgericht Düsseldorf spricht Anleger Schadensersatz zu mehr


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-Dreiländerfonds:
DLF 93/14 mehr
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Immobilienfonds
DHB-Fonds:
Liquidation von 10 DHB-Gesellschaften
rr/Berlin 27.06.2014
Bekannt gegeben ist, dass im Rahmen von Sonderbeschlussfassungen nun auch die Liquidationen von 10 DHB-Gesellschaften (2. DHB, 3. DHB, 4. DHB, 5. DHB, 6. DHB, 7. DHB, 8. DHB, 9. DHB, 10. DHB und 11. DHB) beschlossen wurden. Wie wir berichteten, wurden bereits zuvor die Liquidationen von 17 DLF-Gesellschaften beschlossen.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Immobilienfonds
Dreiländerfonds:
17 DLF-Gesellschaften werden liquidiert
rr/Berlin 25.06.2014
Aus uns vorliegenden Dokumenten ergibt sich, dass im Rahmen von Sonderbeschlussfassungen die Liquidationen von 17 DLF-Gesellschaften (DLF 87/2, DLF 87/3, DLF 89/2, DLF 90/5, DLF 90/6, DLF 90/7, DLF 91/8, DLF 92/10, DLF 92/11, DLF 92/12, DLF 93/14, DLF 94/17, DLF 97/22, DLF 97/25, DLF 97/26, DLF 98/29 und DLF 99/32) beschlossen wurden.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 93/14 - Walter Fink - KG
Bei dem Fonds Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 93/14 - Walter Fink - KG (nachstehend zitiert: DLF 93/14) handelt es sich um einen geschlossenen Fonds mit dem Investitionsschwerpunkt in Immobilien in der Rechtsform der Publikums-KG. Die einzelnen Anleger beteiligten sich mittelbar als sogenannte Treugeber, wobei die ATC Allgemeine Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin an der KG zwischengeschaltet wurde. Wirtschaftlich und steuerlich entspricht die Stellung der Treugeberin der unmittelbar beteiligten Kommanditisten. Der ursprünglich persönlich haftende Gesellschafter ist der Kaufmann Walter Fink. Der Prospektherausgeber ist die Kapital-Consult GmbH.
Der Zweck der Gesellschaft sind u.a. der Erwerb bzw. die Errichtung sowie die Verwaltung und die Vermietung von Wohn-, Büro- und Geschäftsimmobilien, ferner die Schaffung einer weiteren Einnahmequelle durch Kapitalanlagen in weiteren Beteiligungen, Aktien, Obligationen, Anleihen, Schatzanweisungen, sowie dessen Verwaltung und beliebige Umstrukturierung.
Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 93/14 bestand ursprünglich aus den drei Segmenten „Investitionsteil Deutschland", „Investitionsteil USA" und „Investitionsteil Schweiz."  Der Investitionsgegenstand für den „Investitionsteil Deutschland" bestand ursprünglich aus den Objekten Büro-, Gewerbe- und Theaterhaus „Neue-Flora" in Hamburg-Altona, 12.577 qm, Wohn-, Büro- und Geschäftshaus in der Marienstraße in Zwickau, 830 qm (Fertigstellung 1995), Wohn-, Büro- und Geschäftshaus in der Pölbitzerstraße in Zwickau, 2.510 qm (Fertigstellung 1995) und dem Wohn-, Büro- und Geschäftshaus in der Breithauptstraße in Zwickau, 1910 qm (Fertigstellung 1994). Der „Investitionsteil USA" sollte aus den bei Fondsauflegung projektierten Objekten San Marin Appartments, anteilig 20 Häuser bei 104 Wohneinheiten, Sage McCue Appartments Anlage I, anteilig bei 301 Wohneinheiten, und Sage McCue Appartments Anlage II bei 269 WE, bestehen.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 94/17 - Walter Fink - KG
Bei dem Fonds Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 94/17 - Walter Fink - KG (nachstehend zitiert: DLF 94/17) handelt es sich um einen geschlossenen Fonds mit dem Investitionsschwerpunkt in Immobilien in der Rechtsform der Publikums-KG. Der Fonds DLF 94/17 wurde seit 1994 platziert. Die einzelnen Anleger beteiligten sich mittelbar als sogenannte Treugeber, wobei die ATC Allgemeine Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin an der KG zwischengeschaltet wurde. Wirtschaftlich und steuerlich entspricht die Stellung der Treugeberin der unmittelbar beteiligten Kommanditisten. Der ursprünglich persönlich haftende Gesellschafter ist der Kaufmann Walter Fink. Der Prospektherausgeber ist die Kapital-Consult GmbH.
Der Zweck der Gesellschaft sind u.a. der Erwerb bzw. die Errichtung sowie die Verwaltung und die Vermietung von Wohn-, Büro- und Geschäftsimmobilien, ferner die Schaffung einer weiteren Einnahmequelle durch Kapitalanlagen in weiteren Beteiligungen, Aktien, Obligationen, Anleihen, Schatzanweisungen, sowie dessen Verwaltung und beliebige Umstrukturierung.
Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 94/17 bestand ursprünglich aus den drei Segmenten „Investitionsteil Deutschland", „Investitionsteil USA" und „Investitionsteil Schweiz." Der „Investitionsteil Deutschland" bestand ursprünglich aus den Objekten Seniorenresidenz am Golfplatz in Baden-Baden (Fertigstellung 1995), bei einer Grundstücksfläche von 10.228 qm, und dem Hotel-, Freizeit- und Erlebniszentrum „Stuttgart-International" in Stuttgart, welches in der sogenannten Phase I eine Grundstücksfläche von 33.826 qm umfasste (Fertigstellung 1994/1995) und in der Phase II eine Grundstücksfläche von 29.677 qm (Fertigstellung 1997/1998). Die zugehörigen SI-Appartements umfassten eine Grundstücksfläche von 5.426 qm. Der „Investitionsteil USA" bestand ursprünglich aus den zunächst projektierten Objekten Eldridge Apartments, anteilig bei 171 Wohneinheiten, Wildtree Apartments, anteilig bei 344 Wohneinheiten, San Brisas Apartements, anteilig bei 264 Apartements und San Montego Apartements, anteilig bei 216 Wohneinheiten.
Am Anfang des Jahres 1996 beschlossen die bis dahin beigetretenen Treugeber und die Gesellschafter der KG eine Erweiterung der Investition, die durch die Erhöhung des Beteiligungskapitals auf DM 1.268.560.000,00 finanziert werden sollte. Bis zum Ende des Jahres 1996 waren die angebotenen Beteiligungen im wesentlichen platziert. Insgesamt traten der KG in der Zeit bis zur Schließung fast 20.000 Anleger als Treugeber bei.
In vielen kanzleibekannten Angelegenheiten wurde die Aufbringung der Beteiligungssumme durch Banken finanziert.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Schweiz-Deutschland-USA Dreiländer Beteiligung
Objekt DLF 97/25 - Walter Fink - KG

Bei dem Fonds Schweiz-Deutschland-USA Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 97/25 - Walter Fink - KG (nachstehend zitiert: DLF 97/25) handelt es sich um einen geschlossenen Fonds mit dem Investitionsschwerpunkt in Immobilien in der Rechtsform der Publikums-KG. Die einzelnen Anleger beteiligten sich mittelbar als sogenannte Treugeber, wobei die ATC Allgemeine Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin an der KG zwischengeschaltet wurde. Wirtschaftlich und steuerlich entspricht die Stellung der Treugeberin der unmittelbar beteiligten Kommanditisten. Der Prospektherausgeber ist die Kapital-Consult GmbH.
Der Zweck der Gesellschaft sind u.a. der Erwerb bzw. die Errichtung sowie die Verwaltung und die Vermietung von Wohn-, Büro- und Geschäftsimmobilien, ferner die Schaffung einer weiteren Einnahmequelle durch Kapitalanlagen in weiteren Beteiligungen, Aktien, Obligationen, Anleihen, Schatzanweisungen, sowie dessen Verwaltung und beliebige Umstrukturierung.
Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 97/25 für den Investitionsteil Deutschland bestand ursprünglich aus der Multiplex-Kinoanlage Cinemaxx Bremen, bei einer Grundstücksfläche von 1.897 qm. Zudem besteht nach letzten uns vorliegenden Informationen eine Beteiligung über ca. nominal EUR 23.380.041,25 an dem sogenannten DLF-Immobilienportfolio -Walter Fink- KG.
In vielen kanzleibekannten Angelegenheiten wurde der Beitritt in den Fonds DLF 97/25 durch Banken finanziert.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Schweiz-Deutschland-USA Dreiländer Beteiligung
Objekt DLF 98/29 - Walter Fink - KG

Bei dem Fonds Schweiz-Deutschland-USA Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 98/29 - Walter Fink - KG (nachstehend zitiert: DLF 98/29) handelt es sich um einen geschlossenen Fonds mit dem Investitionsschwerpunkt in Immobilien in der Rechtsform der Publikums-KG. Der Fonds DLF 98/29 wurde im Jahre 1998 gegründet. Die einzelnen Anleger beteiligten sich mittelbar als sogenannte Treugeber, wobei die ATC Allgemeine Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin an der KG zwischengeschaltet wurde. Wirtschaftlich und steuerlich entspricht die Stellung der Treugeberin der unmittelbar beteiligten Kommanditisten. Der ursprünglich persönlich haftende Gesellschafter ist der Kaufmann Walter Fink. Der Prospektherausgeber ist die Kapital-Consult GmbH.
Der Zweck der Gesellschaft sind u.a. der Erwerb bzw. die Errichtung sowie die Verwaltung und die Vermietung von Wohn-, Büro- und Geschäftsimmobilien, ferner die Schaffung einer weiteren Einnahmequelle durch Kapitalanlagen in weiteren Beteiligungen, Aktien, Obligationen, Anleihen, Schatzanweisungen, sowie dessen Verwaltung und beliebige Umstrukturierung.
Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 98/29 ist abzugrenzen in den Investitionsteil „Deutschland", den Investitionsteil „USA" und den Investitionsteil „Schweiz." Der Investitionsteil „Deutschland" bestand ursprünglich aus dem sogenannten Bosch-Areal. Das sind acht Gebäude am Berliner Platz in der Stuttgarter Innenstadt, bei einer Grundstücksfläche von 14.129 qm. Der Investitionsteil „USA" bestand ursprünglich aus der Beteiligung an der Limited Partnership „Highwoods DLF 98/29", 77, 19%, über nominal USD 55.000.637,00. Der Investitonsteil „Schweiz" bestand ursprünglich aus der Beteiligung von 6,5640% an dem DLF-Immobilienportfolio - Walter Fink - KG über nominal EUR 23.640.000,00.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Sechste Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft
- Walter Fink - KG

Bei dem Fonds 6. DHB handelt es sich um einen geschlossenen Fonds mit dem Investitionsschwerpunkt in Immobilien in der Rechtsform der Publikums-KG. Der Fonds wurde im Jahre 1996 gegründet. Die einzelnen Anleger beteiligten sich mittelbar als sogenannte Treugeber, wobei die ATC Allgemeine Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin an der KG zwischengeschaltet wurde. Wirtschaftlich und steuerlich entspricht die Stellung der Treugeberin der unmittelbar beteiligten Kommanditisten. Ursprünglich persönlich haftender Gesellschafter war der Kaufmann Walter Fink. Der Prospektherausgeber ist die Kapital-Consult GmbH.
Der Zweck der Gesellschaft sind u.a. der Erwerb bzw. die Errichtung sowie die Verwaltung und die Vermietung von Wohn-, Büro- und Geschäftsimmobilien, ferner die Schaffung einer weiteren Einnahmequelle durch Kapitalanlagen in weiteren Beteiligungen, Aktien, Obligationen, Anleihen, Schatzanweisungen, sowie dessen Verwaltung und beliebige Umstrukturierung.
Der Investitionsgegenstand des Fonds 6. DHB bestand ursprünglich im wesentlichen aus Finanzanlagen, nämlich eine Vielzahl von Beteiligungen an den sogenannten Dreiländerfonds DLF 87/2, DLF 87/3, DLF 89/2, DLF 90/5, DLF 90/6, DLF 90/7, DLF 91/8, DLF 92/10, DLF 92/11, DLF 92/12, DLF 93/14 und DLF 94/17. Die Dreiländerfonds haben grundsätzlich jeweils einen „Investitionsteil Deutschland", welcher aus Immobilienanlagen in der Bundesrepublik Deutschland besteht, einen „Investitionsteil USA", welcher aus Immobilienanlagen in den USA besteht und einem „Investitionsteil Schweiz", welcher in Wertpapieren investiert ist, die bei einer Schweizer Bank verwahrt sind. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 87/2 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus dem Objekt SB-Markt in Schaafheim und für den „Investitionsteil USA" aus dem Objekt Parque del Oro anteilig ein Haus bei 20 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 87/3 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus dem Objekt SB-Markt in Oberhausen und für den „Investitionsteil USA" aus dem Objekt Parque del Oro anteilig ein Haus bei 24 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 89/2 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus dem Objekt SB-Markt in Bad Homburg und für den „Investitionsteil USA" aus dem Objekt Parque del Oro anteilig 2 Häuser bei 56 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 90/5 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus dem Objekt SB-Markt in Kontal Münchingen und für den „Investitionsteil USA" aus dem Objekt Versailles Park, anteilig einem Haus bei 20 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 90/6 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus dem Objekt SB-Markt in Stolberg-Breinig und für den „Investitionsteil USA" aus dem Objekt Versailles Park, anteilig 2 Häuser bei 52 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 90/7 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus den Objekten SB-Markt in Mannheim-Rheinau und weiteren Ladeneinheiten in Mannheim-Rheinau und für den „Investitionsteil USA" aus dem Objekt Versailles Park, anteilig 3 Häuser bei 88 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 91/8 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus dem Objekt Baumarkt mit Gartencenter in Bückeburg und für den „Investitionsteil USA" aus den Objekten Parque del Oro, anteilig bei 7 WE und El-Mundo Park, anteilig 6 Häuser bei 152 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 92/10 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus den Objekten Seniorenpflegeheim in Rimbach (Odenwald) und einem Baumarkt in Hoyerswerda und für den „Investitionsteil USA" aus dem Objekt Mirage Park Haus, anteilig 6 Häuser bei 180 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 92/11 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus den Objekten SB-Markt in Mannheim-Niederfeld, einem Ladengeschäft Mannheim-Niederfeld und einem Büro- und Geschäftshaus in Zwickau und für den „Investitionsteil USA" aus dem Objekt The Phonician Park, anteilig 6 Häuser bei 240 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 92/12 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus den Objekten Dienstleistungs-Center in Hockenheim, SB-Markt in Brühl und Baumarkt in Glauchau, und für den „Investitionsteil USA" aus den Objekt Meridian Townhouses, anteilig bei 10 Reihenhäuser, Plaza del Oro Townhouses, anteilig bei 59 Reihenhäusern, Miramar Townhouses, anteilig bei 43 Reihenhäuser und San Marin Appartments, anteilig bei 16 Häuser und weiteren 84 Wohneinheiten. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 93/14 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus den Objekten Büro-, Gewerbe- und Theaterhaus „Neue-Flora" in Hamburg, Wohn-, Büro- und Geschäftshaus in der Marienstraße in Zwickau, Wohn-, Büro- und Geschäftshaus in der Pölbitzerstraße in Zwickau und Wohn-, Büro- und Geschäftshaus in der Breithauptstraße in Zwickau und für den „Investitionsteil USA" aus den bei Fondsauflegung projektierten Objekten San Marin Appartments, anteilig 20 Häuser bei 104 Wohneinheiten, Sage McCue Appartments Anlage I, anteilig bei 301 Wohneinheiten, und Sage McCue Appartments Anlage II bei 269 WE. Der Investitionsgegenstand des Fonds DLF 94/17 bestand für den „Investitionsteil Deutschland" ursprünglich im wesentlichen aus den Objekten Seniorenresidenz am Golfplatz in Baden-Baden und dem Hotel-, Freizeit- und Erlebniszentrum „Stuttgart-International" in Stuttgart und für den „Investitionsteil USA" aus den zunächst projektierten Objekten Eldridge Apartments, anteilig bei 171 Wohneinheiten, Wildtree Apartments, anteilig bei 344 WE, San Brisas Apartements, anteilig bei 264 WE und San Montego Apartements, anteilig bei 216 WE.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Einzelfallübersicht
Die
Dreiländer-Fonds sind nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten Umstände ein bzw. ergingen gerichtliche Entscheidungen, über die informiert wird, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften zulassen.


Immobilienfonds
DLF 94/17:
Risikohinweise in dem Emissionsprospekt sind kein Freibrief für falsch beratende Vermittler
rr/Berlin 14.11.2007
Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher sich die Fragestellung ergab, ob ein hinreichend Chancen und Risiken verdeutlichender Emissionsprospekt der Anspruchsgeltendmachung gegen den Vermittler entgegensteht.
Zugrunde lag ein Sachverhalt, in der die Klägerin im Jahre 1995 ein Beteiligungsangebot zum Fonds Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 94/17 - Walter Fink - KG unterzeichnete, nachdem der Vermittler, nach dem Vortrag der Klägerin, die Fondsanlage als eine sichere Kapitalanlage vorstellte und eine jährliche Ausschüttung von 7% p.a. garantierte. Gegen die Vorwürfe der Klägerin wurde zur Verteidigung vorgetragen, dass doch der Emissionsprospekt des Fonds DLF 94/17 die Risken hinreichend verdeutlichte und es folglich auf den Beratungsverlauf nicht ankam. Die Richter des Bundesgerichtshofs stellten klar, dass Risikohinweise in einem Emissionsprospekt selbstverständlich kein Freibrief für Vermittler sind, falsch zu beraten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Immobilienfonds
Dreiländerfonds DLF 94/17:
Anlageberater ist verpflichtet auf negative Presse hinzuweisen
rr/Berlin 24.08.2005
Das Landgericht Berlin hatte in einer Angelegenheit im Zusammenhang mit einer darlehensfinanzierten Zeichnung einer Dreiländer Beteiligung DLF 94/17 zu entscheiden. Der Anlageberater wies nicht eine die negative Presseberichterstattung über den Fonds hin. Das Landgericht war der Ansicht, dass der Anlageberater dazu verpflichtet war und verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Immobilienfonds
Dreiländerfonds 97/22:
Stuttgarter Volksbank verurteilt
Das Landgericht Bremen hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Dreiländerfonds DLF 97/22 zu entscheiden, welcher den Erwerb der Beteiligung mit einem Darlehen der Stuttgarter Volksbank finanzierte. Beide Geschäfte folgten auf Beratung und Vermittlung eines Anlageberaters in einer sogenannten Haustürsituation. Nach der Ansicht des Gerichts entsprach die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen nach der zur Zeit der Vertragsschlüsse anzuwendenden Fassung des Haustürwiderrufsgesetzes. Da auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorlagen, verurteilte das Landgericht Bremen die Stuttgarter Volksbank zum Schadensersatz. Danach hat der Anleger auf das Darlehen nicht mehr zu leisten.
Die vorgenannte Entscheidung ist kein Einzelfall. Auch in der Vergangenheit konnten viele Dreiländerfondsanleger Erfolge in gerichtlichen Auseinandersetzungen erreichen.
Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Anleger der Dreiländerfonds auch gegen Finanzierer.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
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Immobilienfonds
DLF 97/25:
Landgericht Memmingen weist Anspruch der Bank auf Darlehensrückzahlung bei Fondsfinanzierung zurück
Die zuständige Kammer des Landgerichts Memmingen hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der eine Bank für eine Anlegerin den Fondserwerb für den Fonds Schweiz-Deutschland-USA Dreiländer Beteiligung Objekt - DLF 97/25 - Walter Fink - KG finanzierte. Die Ausgangssituation war, dass die Anlegerin von einem Anlageberater zur Zeichnung des Fonds Schweiz-Deutschland-USA Dreiländer Beteiligung Objekt - DLF 97/25 - Walter Fink - KG bei einer Darlehensfinanzierung bestimmt wurde. In dem Verfahren verlangte die Bank die Darlehensrückzahlung. Doch das Gericht stellte die Voraussetzungen einer Haustürsituation fest, in der die Anlegerin zu den Geschäftsschlüssen bestimmt wurde. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Widerrufsbelherung nicht den Anforderungen des Haustürwiderrufsgesetzes entsprach und folgerte, dass die Anlegerin das Darlehen auch gegenwärtig noch widerrufen durfte und nicht zurückzuzahlen hat. Das prozessuale Ziel der durch Rechtsanwalt Renner vertretenen Anlegerin wurde vollumfänglich erreicht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Immobilienfonds
DLF 98/29:
Anlageberaterin wegen Falschberatung verurteilt
Das Landgericht München II hatte in einer Dreiländerfonds-Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Anlageberaterin ihrer Kundin den Dreiländerfonds 98/29 vermittelte. Die geschädigte Anlegerin trat, nachdem sie aus einem Grundstücksverkauf einen größeren Geldbetrag zur Verfügung hatte, an die Anlageberaterin mit der Bitte heran, eine geeignete Kapitalanlage für eine Wiederanlage vorzustellen. Die Anlageberaterin empfahl den Dreiländerfonds Schweiz-Deutschland-USA Dreiländer Beteiligung Objekt DLF 98/29 - Walter Fink - KG, wobei sie diesen wörtlich als eine „sichere und gute Anlage" bezeichnete. Das Gericht stellte fest, dass die Anlageberaterin aus einem stillschweigend, also ohne schriftlichen Vertragsschluss, zustande gekommenen Beratungsvertrag zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung verpflichtet war. Die Anlageberaterin hatte also die Interessen ihrer Kundin nach Anlagesicherheit zu berücksichtigen. Stattdessen verschwieg sie die Fondsrisiken, also u.a. die Möglichkeit von Ausschüttungsschwankungen oder der mangelnden Fungibilität. Auch wurde die Anlegerin nicht darauf hingewiesen, dass zur Zeit der Vermittlung bereits negative Presseberichte vor einigen Dreiländerfonds warnten. Das Landgericht Müchen II verurteilte die Anlageberaterin zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Immobilienfonds
8. DHB und 9. DHB:
Oberlandesgericht Düsseldorf spricht Anleger Schadensersatz zu
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der ein Anlageberater einem Kunden die Zeichnung der Fonds 8. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft - Walter Fink - KG (nachstehend zitiert: 8. DHB) und 9. Dreiländer Handels- und Beteiligungsgesellschaft - Walter Fink - KG (nachstehend zitiert: 9. DHB) vermittelte. Bei Gelegenheit der Beratungsgespräche stellte der Anlageberater die Fonds 8. DHB und 9. DHB einseitig positiv und geschönt dar. Der Anleger wurde nicht über negative Presseberichte informiert. Darin liegt eine Pflichtverletzung des Anlageberaters. Denn der Anlageberater hätte ausgewogen zu beraten gehabt. Das Oberlandesgericht verurteilte den Finanzdiensteister, für den der Anlagenberater vermittelte.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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