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Dreiländerfonds 97/22: Stuttgarter Volksbank verurteilt,

Das Landgericht Bremen hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers in einem Dreiländerfonds (DLF 97/22) zu entscheiden, welcher den Erwerb der Beteiligung mit einem Darlehen der Stuttgarter Volksbank finanziert hatte. Beide Geschäfte sind auf Raterteilung und Vermittlung eines Anlageberaters aufgrund einer so genannten Haustürsituation gefolgt. Insbesondere die Widerrufsbelehrung entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen nach dem zur Zeit der Vertragsschlüsse anzuwendenden Fassung des Haustürwiderrufsgesetzes. Da auch übrige Anspruchsvoraussetzungen, so die Geschäftsverbundenheit vorlagen, hat das Landgericht Bremen die Stuttgarter Volksbank zum Schadensersatz verurteilt. U.a. hat der Anleger auf das Darlehen nicht mehr zu leisten.

Die vorgenannte Entscheidung ist kein Einzelfall. Auch in der Vergangenheit konnten viele Anleger in Dreiländerfonds Erfolge in gerichtlichen Auseinandersetzungen erreichen.

Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Anleger in Dreiländerfonds auch gegen Finanzierer.


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Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen

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