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Rechtsprechungsrückblick: LG Frankfurt a.M. verurteilt Bank wegen Falschberatung
in Zusammenhängen einer Beteiligung Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4
rr/Berlin 16.08.2011
 

Die 31. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers einer Beteiligung an der Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass ein Bankkunde im Zuge eines Beratungsgesprächs die Zeichnung einer Beteiligung an der Film- und Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG herangeführt worden ist. Für den Bankkunden war von besonderer Bedeutung, dass ein ihm zugesagter Steuervorteil zugute kommt. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Bankkunden mitzuteilen war, dass tatsächlich noch keine abschließende Entscheidung über die Gewährung von Steuervorteilen vorgelegen hatte. Dies wäre dem Kunden allerdings mitzuteilen gewesen. In dieser unzureichenden Information hat das Gericht eine Aufklärungspflichtverletzung erkannt. Nach der Ansicht des Gerichts ergibt sich daraus eine Pflichtverletzung des zwischen dem Bankkunden und der Bank begründeten Anlageberatungsvertrags, weswegen dem Bankkunden ein Schadensersatzanspruch zusteht.

 

Autor:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -

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