Die folgenden Ausführungen sind nicht abschliessend und ersetzen keinesfalls eine Rechtsberatung.


Pressemitteilung


Frankonia Sachwert AG (nunmehr firmierend unter Deltoton AG):
OLG München bestätigt Urteil worin festgestellt ist, dass
atypisch stille Beteiligungen der Frankonia Sachwert AG
grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind;
rr/Berlin 23.07.2007


Das OLG München hatte in zweiter Instanz in einer jüngeren Angelegenheit zu entscheiden, in welcher es zwischen den Parteien streitig war, ob eine so genannte atypisch stille Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG, nunmehr firmierend unter Deltoton AG, als Mittel der Altersvorsorge geeignet ist. Die zuständige Berufungskammer des OLG München bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung welche berücksichtigte, dass bei der streitgegenständlichen Anlage das Risiko des Totalverlustes der durch den Anleger einbezahlten Einlagen konzeptionell nicht ausgeschlossen ist und stellte fest, dass eine atypisch stille Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG grundsätzlich nicht als Mittel der Altersvorsorge geeignet ist.



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