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vgl. Sie auch unseren Beitrag:
Überblick über Fonds der IBH-Gruppe,
- Grundbesitz Wohnbaufonds -

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informiert:



4. Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR:
LG Passau verurteilt Gallinat Bank AG zur Rückabwicklung,
rr/Berlin 15.05.2009

Die vierte Zivilkammer des Landgerichts Passau hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Anlegerin ihre Fondsbeteiligung an der 4. Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR finanziert hatte. Die erkennenden Richter der zuständigen Kammer hatten zunächst festgestellt, dass die Anlegerin nicht hinreichend über Anlagerisiken informiert worden ist. Ferner ist beanstandet worden, dass der Anlageberater die durch die Gallinat Bank AG finanzierte Zeichnung des Fonds 4. Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR als ein geeignetes Mittel der Altersvorsorge angeraten hatte. Die Bank hatte sich der arglistigen Täuschung durch den Anlageberater geradezu verschlossen. Denn der Bank wurde ihr Wissensvorsprung gegenüber der Anlegerin angelastet, nämlich weil sie wusste oder zumindest anhand des Emissionsprospektes erkennen musste, dass der Fonds 4. Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR zur Altersvorsorge ungeeignet war. Die Pflicht der Bank, die Anlegerin zu informieren, ergab sich daraus, weil die Gallinat Bank mit dem Verkäufer bzw. Vertreiber des Fonds 4. Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR institutionalisiert zusammengewirkt hatte. Die gerichtlich ausgesprochene Rechtsfolge ist gewesen, das die Bank der Anlegein alle Zins- und Tilgungsleistungen zurückzuerstatten hat, und u.a. Zug um Zug gegen Überlassung der Fondsanteile der Anlegerin an der 4. Grundbesitz Vermögensverwaltung GbR.



Ansprechpartner:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht


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