DOBA Dobafonds: Rachtsanwalt Ralf Renner vertritt egschädige DOBA-Anleger DOBA-Fonds DOBA-Fond DOBA-Fonds DOBA-Fond DOBA-Fonds
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Pressemitteilung


Bankenhaftung bei Empfehlung geschlossener Immobilienfonds,
XI. Zivilsenat des BGH entscheidet zu Lasten einer Bank
wegen unterlassenen Hinweises auf negative Medienberichte


Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Anlegerin einen Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet hatte, der sich später als unrentabel erwies. Ein wesentlicher Vorwurf der Anlegerin ist gewesen, dass ihr Bankberater es unterlassen hatte mitzuteilen, dass ein Brancheninformationsdienst negativ über den Fonds berichtete. Statt dessen hatte die Bank den geschlossenen Immobilienfonds in ihr Anlageprogramm aufgenommen und als „gut" befunden. Die erkennenden Richter des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs stellten fest, dass eine Bank, welche einen geschlossenen Immobilienfonds empfehlen möchte, diesen mit banküblichen kritischem Sachverstand zu prüfen habe. Die Bank hätte ferner, wenn sie sich einer bestimmten Anlageentscheidung als kompetent geriert, aktuelle Informationen über das Anlageobjekt einzuholen. Dazu gehört auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen der Wirtschaftspresse. Folglich hatte der XI. Zivilsenat des BGH, der so genannte Bankensenat, die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung zurückzuverweisen.

Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Anleger in geschlossenen Immobilienfonds.


Autor des Beitrags:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht


Kanzlei Renner

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