DOBA Dobafonds: Rachtsanwalt Ralf Renner vertritt egschädige DOBA-Anleger DOBA-Fonds DOBA-Fond DOBA-Fonds DOBA-Fond DOBA-Fonds
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Pressemitteilung


Bundesgerichtshof:
geschlossene Immobilienfonds - Bank hat ihren Kunden
auf kritische Presse hinzuweisen,
rr/Berlin 22.05.2009

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein Kunde auf Beratung einer Bank eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds erworben hatte, welcher sich später als unrentabel erwiesen hatte. Der Vorwurf des geschädigten Anlegers war insbesondere, dass der ihn in diesen Zusammenhängen beratende Mitarbeiter der Bank nicht mitgeteilt hatte, dass vor dem Fondserwerb ein Brancheninformationsdienst bereits negativ über den Fonds berichtete. Statt dessen hatte die Bank den Fonds als „gut" befunden und in ihr Anlageprogramm aufgenommen. Die Richter der zuständigen Kammer des Bundesgerichtshofs stellten nunmehr fest, dass eine Bank sich nicht auf eine schlichte Plausibilitätsprüfung einer Anlage beschränken darf und statt dessen auch vorhandene Veröffentlichungen auszuwerten hat. Festgestellt wurde ferner, dass die Bank „mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen" hatte. Folglich war jenes dem Bundesgerichtshof vorgelegte insoweit fehlerhafte Urteil zur erneuten Verhandlung an die vorangehende Instanz zurückzuverweisen.


Ansprechpartner:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und Bankkaufmann -
Spezialist für atypisch stille Beteiligungen, geschlossene Immobilienfonds


Kanzlei Renner Berlin

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