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KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

KGAL Fonds Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr


kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Allgemeines
Anspruchsverjährung:

Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember
rr/Berlin 05.10.2018 mehr

Unternehmensbeteiligungen
Private Equity Europa Plus Global Nr. 6:

Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Commerzbank zur Rückabwicklung

rr/Berlin 13.02.2018 mehr

Unternehmensbeteiligungen
KGAL Sea Class 4:

Landgericht Verden verurteilt Bank wegen Falschberatung

rr/Berlin 28.07.2017 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
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oder über unser Kontaktformular.


WWir bieten Besprechungstermine an:
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in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

-KGAL Fonds:
KALAPA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG „Sea Class 4"
KGAL Private Equity Europa Plus Nr. 1
KGAL Private Equity Europa Plus Nr. 2
KGAL Private Equity Europa Plus Global Nr. 3
KGAL Private Equity Europa Plus Global Nr. 4
KGAL Private EquityClass Nr. 5
KGAL Private EquityClass Nr. 6
KGAL Private Equity Sinfonia
KGAL Private EquityClass Nr. 10

KGAL Private EquityClass Nr. 7
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KGAL Gruppe Allgemeines
Die 1968 gegründete KGAL Gruppe betreut nach eigenen Angaben Fonds in den Bereichen Immobilien, Flugzeuge, Schiffe bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 21 Mrd. EUR.


Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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 Ihre 3 Schritte zum Recht 

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 Einzelfallübersicht 
Die KGAL Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der KGAL Gruppe zulassen.


Allgemeines
Anspruchsverjährung:
Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember
rr/Berlin 05.10.2018
Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Unternehmensbeteiligungen

Private Equity Europa Plus Global Nr. 6:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Commerzbank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 13.02.2018
Das Landgericht Frankfurt a.M. als erstinstanzliches Gericht entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Fonds Private Equity Europa Plus Global GmbH & Co. Nr. 6 KG gegen die Commerzbank AG auf Rückabwicklung. In diesem Verfahren vertrat Rechtsanwalt Ralf Renner erfolgreich die Anlegerin, die ursprünglich auf die Vermittlung eines Anlageberaters der Commerzbank AG in Regensburg Anteile an dem Fonds Private Equity Europa Plus Global Nr. 6 zeichnete. Dieser Fonds ist ein sogenannter Dachfonds, der seinerseits Anteile an überwiegend nicht börsennotierten Unternehmen erwarb. Im Zuge des Gerichtsverfahrens warf Rechtsanwalt Renner der Commerzbank vor, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Commerzbank wurde zudem vorgeworfen, dass nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen und auch nicht darüber informiert wurde, dass es sich bei einer Beteiligung an der Private Equity Europa Plus Global Nr. 6 um eine unternehmerische Beteiligung handele, aus der gesellschaftliche Nachschusspflichten folgen können. Zudem wurde der Commerzbank vorgehalten, dass der Anlageberater es unterliess, über Rückvergütungen zu informieren. Der beklagten Bank gelang es auch nicht das Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin die Beteiligung bei gehöriger Aufklärung über die Anlagerisiken und Rückvergütungen erworben hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der in diesem Verfahren von Rechtsanwalt Renner vertretenen Klägerin und verurteilte die Commerzbank zur Rückabwicklung. Dabei sprach das Landgericht Frankfurt a.M. der Klägerin zum einen zu, dass die Commerzbank die ursprünglich einbezahlte Beteiligungssumme abzüglich der aus der Beteiligung gezogenen finanziellen Vorteile zu erstatten hat. Ferner verurteilte das Landgericht die Commerzbank, die Klägerin von einer Haftung im Zuge einer etwaigen Nachschussverpflichtung gegenüber der Private Equity Europa Plus Global GmbH & Co. Nr. 6 KG schadlos zu halten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Unternehmensbeteiligungen
KGAL „Sea Class 4":
Landgericht Verden verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 28.07.2017
Das Landgericht Verden verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Schiffsfonds KALAPA Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG „Sea Class 4“. Der Entscheidung lag zugrunde, dass auf Empfehlung eines Bankberaters die Beteiligung gezeichnet wurde. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Insbesondere wurde der Bank vorgehalten, dass ihr Anlageberater nicht auf das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung, also das sogenannte Risiko der Nachschusspflicht, hinwies. Das Gericht stellte fest, dass der Anlageberater der Bank dazu verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, und damit auch über das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung. Demgemäß verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank dem Anleger die Beteiligungssumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass der Anleger gegen Rückzahlung der Beteiligungssumme die Beteiligung rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile herauszugeben hat. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

    


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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Rechtliche Hinweise
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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