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Pressemitteilung OLG Dresden bestätigt erstinstanzliche Entscheidung über Bankenhaftung: Bank wegen vorsätzlicher Falschberatung eines Kapitalanlageberaters verurteilt, rr/Berlin 08.10.2007 Das Oberlandesgericht Dresden hatte jüngst in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein Anleger den Erwerb eines geschlossenen Immobilienfonds über eine Bank finanziert hatte, wobei der vermittelnde Anlageberater den Anleger fehlerhaft über die Rentabilität des Fonds informiert hatte. Der Anleger hatte in diesem Verfahren Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank geltend gemacht. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, welche wegen der Handlungen des Anlageberaters, die als vorsätzliche Falschberatung zu qualifizieren war, die Bank verurteilte. Denn nach der zutreffenden Ansicht des Gerichts hatte auch die Bank für das Verhalten des Anlageberaters einzustehen. Die Voraussetzungen für eine Bankenhaftung lagen vor, so u.a. eine Geschäftsverbundenheit zwischen dem Darlehen und dem Fondsbeitritt. Das Gericht unterstellte auch, dass in dem Fall, wenn ein Anleger durch den Anlageberater vor dem Fondsbeitritt richtig und vollständig aufgeklärt worden wäre, also auch über alle Anlagerisiken wie einen Verlust, sich der Anleger folgerichtig gemäß seiner geäußerten Interessenslage gegen die Anlage entschieden hätte. Ansprechpartner: Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen
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