Schrottimmobilien Eigentumswohnungen als Steuersparimmobilien Anleger wehren sich erfolgreich Schadensersatz Rückabwicklung Schadenersatz
Schrottimmobilien Eigentumswohnungen als Steuersparimmobilien Anleger wehren sich erfolgreich Schadensersatz Rückabwicklung Schadenersatz
vgl. Sie auch unseren Beitrag:
Kapitalanlagenrecht: Ansprüche gegen Finanzierer des Erwerbs von Schrottimmobilien,
Urteil des BGH, Az.: II ZR 392 / 01


Schrottimmobilien:
Eigentumswohnungen als Steuersparimmobilien?
Geschädigte Anleger wehren sich erfolgreich!

Insbesondere in den 90er Jahren wurden in den neuen Bundesländern vermietete Eigentumswohnungen verstärkt auch Kapitalanlegern angeboten, und zwar vorgeblich zu Zwecken der Steuerersparnis. Wenn unerwartet der Versicherungsvermittler oder Kapitalanlagenberater als selbsternannter Immobilienexperte angeraten hat, „ganz schnell", „bis zum Jahresende ... um steuerliche Vorteile zu sichern ... und auch als Altersvorsorge" einen Abschluss beim „Mitternachtsnotar" zu tätigen, kam erst mit den Jahren die Reue der verratenen Käufer. In einigen Fällen wurden Kapitalanleger gar dazu bestimmt, die sogenannte „todsichere Immobilieninvestition" zu 100% zu finanzieren, denn „Immobilien steigen immer im Wert", wie nur allzu gern von selbsternannten Immobilienexperten zugesichert wurde. Vielfach haben sich Kapitalanleger mit einem Treuhandauftrag, Finanzierungsvermittlungsauftrag bei Darlehensantrag voreilig gebunden. Erst mit den Jahren kam die Erkenntnis, dass die erworbene Eigentumswohnung völlig überteuert war, zugesicherte Mieteinnahmen ausblieben und keine nachhaltigen Steuervorteile eintraten. Demgegenüber durften die Vermittler oder Kapitalanlagenberater nachhaltig ihre Provisionen (manchmal auch versteckte kick-backs) genießen.

In diesen Angelegenheiten können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler, den Berater oder die finanzierende Bank gerichtet sein, wenn bei Vertragsschluss nicht zutreffend informiert wurde, u.a. wenn auf Verlustrisiken nicht genügend hingewiesen wurde. Denn es ist über alle Umstände, die für Käuferentscheidung wesentlich sind, so vor allem die Verlustrisiken, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Wenn in Fällen fremdfinanzierter Erwerbsgeschäfte z.B. zugesagt worden ist, dass sich die Investition „garantiert" durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile „von selbst finanziere", ohne dass der Käufer eigene Mittel beizutragen hätte, stehen Ansprüche beiseite. Vielerlei Fälle sind in der Vergangenheit bereits gerichtlich zugunsten geschädigter Kapitalanleger entschieden worden. Insbesondere gegen Banken gibt es eine mannigfaltige Rechtsprechung. Zwar sind durchaus Widerstände in der Rechtsprechung zu erkennen gewesen, so z.B. durch den XI. (Banken-)Senat des Bundesgerichtshofes, welcher jedoch nicht das letzte Wort hat. Denn der Europäischen Gerichtshof hat in jüngerer Vergangenheit die Rechte geschädigter Käufer von Schrottimmobilien erheblich gestärkt, woran auch die nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten sich nun zu orientieren haben. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.

Es ist anzuraten, dass geschädigte Käufer sich unter jedem erdenklichen rechtlichen Gesichtspunkt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend prüfen lassen sollten. Insofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist der Versicherer grundsätzlich zur Übernahme der Vertretungskosten verpflichtet. Gern unterstützen wir Sie vorab bei einer Kostendeckungsanfrage.

Ralf Renner, Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann, vertritt geschädigte Käufer.


Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen


Kanzlei Renner - Berlin

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