Südwestrenta Südwestrenta-Plus Südwestrentaplus Schadensersatz Rückabwicklung Schadensersatz Rechtsanwalt Beratung Vertretung - Seitenthema
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vgl. Sie auch unseren Beitrag:
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG:
AG Reinbek: Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
nicht geeignet als Altersvorsorge,
rr/Berlin 25.04.2008

www.KANZLEI-RENNER.de
informiert:



Pressemitteilung


Südwestrenta: Anlageberater hat nicht über Totalverlustrisiko einer Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG informiert -
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG unterliegt vor dem AG Berlin Mitte,
rr/Berlin 14.08.2009


Das Amtsgericht Berlin Mitte hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein Anleger sich mittels einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG beteiligt hatte. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass nach Ansicht des Anlegers die Information und Beratung, welche zur Zeichnung der Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG führte, fehlerhaft und unrichtig gewesen ist. Insbesondere hatte der Anleger sich darauf berufen, dass durch den Anlageberater, bevor der Anleger die atypisch stille Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG gezeichnet hatte, mitgeteilt worden war, dass eine ungewöhnliche „Sparform" vorliegen würde, mit welcher vorgeblich viel Geld verdient werden könne, ohne eigene finanzielle Aufwendungen tätigen zu müssen. Denn der Anlageberater hatte laut Vortrag des Anlegers zugesagt, dass sich die monatlich zu zahlenden Leistungsraten aus steuerlichen Vorteilen aufbringen lassen würden. Ferner ist laut Vortrag des Anlegers durch den Anlageberater nicht darauf hingewiesen worden, dass es sich bei einer derartigen Geldanlage, einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG, um eine unternehmerische Beteiligung, mit welche sogar ein Totalverlustrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, handelt. Die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG war der Ansicht, dass der Anleger vereinbarte Raten auf das Vertragsverhältnis einzubezahlen hätte, weil seine Gestaltungserklärungen und Schadensersatzansprüche nicht durchgreifen. Das erkennende Amtsgericht Berlin Mitte hat allerdings dem Anleger Recht gegeben. Der Anleger schuldet nicht die von der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG beanspruchten Zahlungen auf das Beteiligungsvertragverhältnis.


Autor des Beitrags:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen


Kanzlei Renner

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