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KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

Widerruf Überblick
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Fallgruppen:
Widerruf Darlehensverträge mehr
Widerruf Lebens- und Rentenversicherungen mehr
Widerruf Autokredite mehr


kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Allgemeines
Anspruchsverjährung:

Vorsicht Verjährung
rr/Berlin 13.05.2022 mehr


KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue
in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

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Beteiligungen
Wölbern Fonds:
Oberlandesgericht Hamburg befreit Anleger von Darlehenspflichten und verurteilt Bank zur Rückabwicklung des Darlehens
rr/Berlin 28.08.2017 mehr


Kapitalanlagen
SHB Renditefonds 6:
Oberlandesgericht Karlsruhe entschied: Anlegerin durfte ihre Beteiligung widerrufen
rr/Berlin 08.02.2017
mehr

Unternehmensbeteiligungen
Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG:

Widerruf der Beteiligung und des fondsfinanzierenden Darlehens bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

rr/Berlin 22.08.2016 mehr


Beteiligungen
Atlas Fonds Nr. 10:
Landgericht Bochum verurteilt Bank wegen Widerruf
rr/Berlin 07.08.2015 mehr

Beteiligungen:
DCM Renditefonds 13:
Landgericht München verurteilt zur vollständigen Rückabwicklung wegen Widerruf
news-blog
mehr

Immobilienfonds
DOBA Neubiberg und Berlin:
Landgericht Leipzig bestätigt Widerruf eines Anlegers
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Beteiligungen:
Capital Advisor Fund II GbR:
Landgericht Leipzig: wirksamer Widerruf der Beitrittserklärung
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Widerruf Voraussetzungen
Der Widerruf ermöglicht es Ihnen, sich von einem Vertrag zu lösen.

Widerrufsrecht

Der Gesetzgeber gewährt bei vielen Vertragsarten dem Verbraucher einen besonderen Schutz, ein Widerrufsrecht. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, den Verbraucher vor einer möglicherweise übereilten Entscheidung oder einer Überrumpelung zu schützen. Deswegen wurden spezielle Regelungen für viele verschiedene Vertragsarten getroffen, insbesondere
- für bestimmte Geschäfte. z.B. Darlehen,
- für bestimmte Situationen, z.B. Haustürgeschäfte, Fernabsatzgeschäfte


Widerrufsbelehrungen
Verbraucherschutzregelungen in vielen Gesetzen ordnen an, über Widerrufsrechte zu informieren. Die meisten Verträge enthalten auch Widerrufsbelehrungen. Doch auf den Wortlaut kommt es an. Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass häufig die verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht den einschlägigen speziellen Regelungen für bestimmte Vertragsarten oder Situationen entsprechen.

Rechtsfolgen
Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den speziellen Regelungen, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Fallgruppen:
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 Ihre 3 Schritte zum Recht 

      Sie erklären uns Ihr Anliegen.
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Darlehensverträge 
Ein Darlehenswiderruf und ein Neuabschluss können gerade jetzt in der historischen Niedrigzinsphase wirtschaftlich sehr lohnenswert sein. Viele Darlehensverträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können auch heute noch widerrufen werden. Der Grund dafür kann in einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegen. Zwar haben nahezu alle uns vorgelegten Darlehensverträge Widerrufsbelehrungen, aber häufig nicht in gesetzlicher Form oder nicht mit gesetzlichem Inhalt. Dann können sie möglicherweise Ihren hochverzinsten Darlehensvertrag widerrufen. Sie sollten in jedem Falle vorher Ihren Vertrag prüfen lassen. Gern stehen wir dafür zur Verfügung. Vielleicht können auch Sie viele Tausende Euro sparen. Lassen Sie sich individuell informieren und beraten. Denn jeder Einzelfall ist anders. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an und suchen eine optimale Lösung, um Ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

    

Lebens- & Rentenversicherungen 
Aus unseren alltäglichen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Lebens- und Rentenversicherer häufig nicht richtig über Widerspruchs-/Rücktrittsrechte belehrt haben. In vielen Fällen können auch heute noch Versicherte rückabwickeln, wenn die Versicherungen innerhalb gewisser Zeit nach dem sog. Policen-Modell abgeschlossen worden sind und Fehler in der Widerrufsbelehrung festzustellen sind. Typische Fehler sind fehlende Hinweise:
- das zur Fristwahrung Absendung des Widerrufs genügt
- dass ab 2002 für Widerruf die Textform genügt (also auch E-Mail), und nicht nur Schriftform
- dass die Widerspruchsbelehrung sich erkennbar abhebt.
Ein rechtmäßiger Widerspruch oder Rücktritt bewirkt, dass Sie Ihre einbezahlten Beiträge zzgl. Zinsen zurückerhalten; selbst wenn Sie bereits gekündigt und den Rückkaufswert erhalten haben. Nur in einigen Fällen darf der Versicherer Abzüge machen. Wir prüfen für unsere Mandanten selbstverständlich sehr genau, ob und inwieweit. Im Ergebnis waren Rückabwicklungen für unsere Mandanten finanziell höchst lohnenswert. Denn Renditeentwicklungen vieler Lebensversicherer blieben hinter dem zurück, was Versicherungsvertreter ursprünglich vorgerechnet haben.

Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht


Rechenbeispiel Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages:
Prämienzahlungen: 14.023,38 EUR
abzgl. ausgezahlter Betrag: 12.486,35 EUR
abzgl. Steuern: 24,53 EUR
abzgl. Risikoanteil: 229,51 EUR
zu erstattender Betrag: 1.282,99 EUR
(nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19. Januar 2016)

    


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Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
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Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
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Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
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