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www.KANZLEI-RENNER.de informiert Sie: BGH bestätigt Urteil gegen Bank zur Rückabwicklung einer Fondsfinanzierung, weil die Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendete, rr/Berlin 19.10.2009 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher ein Anleger eine Fondszeichnung darlehensfinanziert hatte, und zwar mit einem Darlehensvertragswerk, aus welchem sich insbesondere für den Anleger aus der Widerrufsbelehrung ergab, dass die Widerrufsfrist unabhängig von der Vertragserklärung des Verbrauchers bereits durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebotes des Vertragspartners in Gang gesetzt werde. Der XI. Zivilsenat hat festgestellt, dass eine derartige Belerung für den rechtsunkundigen Leser nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 II S. 1 BGB entspricht. Folglich konnte der Anleger auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt wirksam widerrufen und hatte somit gegen die Bank einen Anspruch auf Rückzahlung aller Zins- und Tilgungsleistungen in Zusammenhängen des fondsfinanzierenden Darlehens.
Ralf Renner, Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann, ist spezialisiert in Rechtsfragen geschlossener Immobilienfonds und atypisch stiller Beteiligungen und vertritt eine Vielzahl geschädigte Anleger. Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: In vielen Fällen gehen geschädigte Anleger bedauerlicherweise irrtümlich davon aus, dass ihre Ansprüche in Zusammenhängen mit einem Fondserwerb verjährt seien. Doch wie regelmäßige Verurteilungen von Kapitalanlagenberater und Fondsfinanzierer aufzeigen, sollte in jedem Einzelfall eine individuelle Prüfung der Sach- und Rechtslage anzudenken sein, damit berechtigte Ansprüche geschädigter Anleger auch heute noch durchgesetzt werden." Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Kapitalanleger gegen Banken.
Autor des Beitrags:
Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht
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