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www.KANZLEI-RENNER.de informiert Sie: MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (Deutsche Vermögensfonds I), rr/Berlin 19.04.2006 Nach der grundsätzlichen Ausrichtung der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG sollten allen Anlegertypen die Möglichkeit eröffnet wird, bestimmte Anlageklassen zu erschließen, die ansonsten nur Großinvestoren und institutionellen Kapitalanlegern eröffnet sind. Der Gegenstand der Beteiligungen waren Immobilien, Wertpapiere und weitere äußerst spekulative Geldanlagen wie u.a. Private Equity und Hedge Fonds Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) untersagte am 15.06.05 der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG, sowie dessen Komplementärin, das Finanzkommissionsgeschäft, weil nicht dargelegt werden konnte, wie ausstiegswilligen Geldanlegern, ausbezahlt werden könne. Mandanten der Kanzlei haben mitgeteilt, dass in Beratungsgesprächen Beteiligungen an der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG als solide Geldanlagen mit Eignung für die Altersvorsorge dargestellt worden sind. Darin liegt ein Beratungsfehler, der Schadensersatzansprüche eröffnen kann. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung sind i.d.R. darauf gerichtet, dass der geschädigte Geldanleger so zu stellen ist, als wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte, d.h. es sind alle geleisteten Einlagen zurückzuerstatten.
Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Kapitalanleger der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG. Ansprechpartner: Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht
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