Euro-Gruppe: Kapitalanlagenberater wegen Falschberatung betr.
atypisch stillen Beteiligung an der Firma Schober Immobilienhandel AG
zum Schadensersatz verurteilt,
Urteil des KG Berlin zum Az.: 2 U 157/03,
rr/Berlin 29.05.2006


Das Kammergericht Berlin hatte in einer Berufungsangelegenheit zu entscheiden, in dem das erstinstanzlich erkennende Gericht, das Landgericht Berlin, wegen Beraterpflichtverletzungen einem geschädigten Anleger Schadensersatz zugesprochen hatte. Der Kapitalanlagenberater hatte dem Anleger die Zeichung einer atypisch stillen Beteiligung an der Firma Schober Immobilienhandel AG angeraten und wörtlich als "todsicher mit hoher Rendite" beschrieben. Zudem ist nicht über das Risiko des Totalverlustes aufgeklärt worden. Auch hatte der Kapitalanlagenberater es unterlassen, die Bedeutung der Dynamisierungsklausel und den Ausschluss von Renditezahlungen und Entnahmemöglichkeiten bis zum Ende der Laufzeit zu erläutern.

Das Kammergericht hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, wonach dem geschädigten Anleger Schadensersatz zugesprochen worden ist, und zwar war er so zu stellen, als wenn er die Beteiligung an der Firma Schober Immobilienhandel AG nicht erworben hätte, d.h. es waren alle Einlagenleistungen nebst Agio zu ersetzen.


Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Anleger der Euro-Gruppe.


vgl. Sie: Euro-Gruppe (Goj AG, Schober AG, Ibeka AG und Lenz AG):
Eröffnung der Insolvenzverfahren beantragt, rr/Berlin 19.05.06


vgl. Sie: Euro-Gruppe / Schober Immobilienhandel AG: Kapitalanlagenberater zum Schadensersatz verurteilt, weil er einen festen Ertrag zugesagte, Urteil des OLG München, rr/Berlin 26.05.06


Ansprechpartner:

Ralf Renner
-- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht

Kanzlei Renner

Tel.: 030 / 810 030 - 22
Fax: 030 / 810 030 - 23

E-mail: info@kanzlei-renner.de
Website: www.kanzlei-renner.de


(c) Rechtsanwalt Ralf Renner, alle Rechte vorbehalten