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vgl. Sie auch unseren Beitrag:
OLG München bestätigt Urteil worin festgestellt ist, dass
atypisch stille Beteiligungen der Frankonia Sachwert AG
grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind;
rr/Berlin 23.07.2007

www.KANZLEI-RENNER.de
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Fonds der FRANKONIA-Gruppe (umfirmiert in: Deltoton)

Anleger in Fonds der Frankonia-Gruppe wurden ursprünglich i.d.R. damit beworben, an der Entwicklung von Unternehmen teilzunehmen und zudem erhebliche steuerliche Vorteile zu erlangen. Dabei sollten die steuerlichen Vorteile durch Verlustzuweisungen erreicht werden, die sich steuerlastmindernd auswirken. Unternehmerische Gewinne sollten nach drei Jahren erzielt werden, weswegen danach in eine neue (Folge-)Gesellschaft zu investieren wäre (so genanntes Steigermodell). Die betreffenden Gesellschaften sind die Frankonia Direkt AG, Wert AG, Sachwert AG, sowie die Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG, die Fonds Nr. 4 und 5.

Viele Anleger sind durch Kapitalanlagenberater nicht zutreffend informiert und beraten worden, und zwar indem völlig unrealistisch hohe Renditen durch Erträge zugesagt und Risikohinweise völlig ausgelassen worden sind. Daraus können gegen die Kapitalanlagenberater und betreffender Gesellschaften Schadensersatzansprüche
entstehen, die mithin auf die Rückerstattung aller insgesamt geleisteten Einlagen gerichtet sein können.

Zudem können Anleger, die in der Zeit nach dem 1. Januar 1998 derartige Verträge mit dem Versprechen ratierlicher Auszahlungen geschlossen haben, unter bestimmten Voraussetzungen ebenso die Rückerstattung aller insgesamt geleisteter Einlagen verlangen, wie in ähnlich gelagerten Angelegenheiten jüngst höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof entschieden worden ist.

Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Anleger in Fonds der Frankonia-Gruppe.

Ralf Renner, Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann, ist spezialisiert in Rechtsfragen geschlossener Immobilienfonds und atypisch stiller Beteiligungen. In diesen Angelegenheiten können Ansprüche grundsätzlich gegen den Vermittler gerichtet sein, wenn dieser bei Fondszeichnung nicht zutreffend informiert hat, u.a. wenn auf Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. Denn ein Anlagevermittler hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung wesentlich sind, so vor allem die Verlustrisiken, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren.

In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfunf geboten.



Ansprechpartner:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen

Kanzlei Renner

Tel.: 030 / 810 030 22
Fax: 030 / 810 030 23

E-mail: info@kanzlei-renner.de
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