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www.KANZLEI-RENNER.de informiert Sie: GRE - Global Real Estate AG verurteilt, Landgericht Rostock verurteilt Global Real Estate AG zum Schadensersatz, rr/Berlin 20.09.2009 Das Landgericht Rostock hatte in Angelegenheiten zu entscheiden, in welcher sich u.a. ein Anleger als atypisch stille Gesellschafter an der Global Real Estate AG beteiligt hatte. Die erkennenden Richter der zuständigen Kammer hatten festzustellen, dass nicht hinreichend auf Anlagerisiken hingewiesen worden ist. Insbesondere ist auch berücksichtigt worden, dass in dem betreffenden Zeichnungsschein für eine atypisch stille Beteiligung an der Global Real Estate AG auf Angabenvorbehalte und Risikohinweise in dem Emissionsprospekt verwiesen worden ist. Doch wurde der Emissionsprospekt allenfalls bei Unterzeichnung des Zeichnungsscheins beigereicht, was allerdings auch nach Auffassung der erkennenden Richter nicht rechtzeitig war. Die Global Real Estate AG wurde verurteilt den Anleger so zu stellen, als wenn er sich nicht beteiligt hätte, also zur Rückerstattung geleisteter Einlagen.
Ralf Renner, Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann, ist spezialisiert in Rechtsfragen atypisch stiller Beteiligungen und geschlossener Immobilienfonds und vertritt geschädigte Anleger. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte dazu: In Fällen der Falschberatung können Anlegeransprüche grundsätzlich gegen ihren Kapitalanlagenberater oder aber auch unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Fondsgesellschaft gerichtet sein. Dies kann der Fall sein, wenn der Kapitalanlageberater bei Fondszeichnung nicht zutreffend informiert hat. Denn dazu gehört bei betreffenden risikoreichen Anlagen auch der Hinweis auf das Totalverlustrisiko. Denn der Kapitalanlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung wesentlich sind, also auch und vor allem über die Verlustrisiken, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren." Ansprechpartner: Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen
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