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www.KANZLEI-RENNER.de informiert: Pressemitteilung BGH entscheidet über Informationspflichten der Banken zu Kickback-Zahlungen, rr/Berlin 26.10.2007 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der die Rechtsfrage zu klären war, ob über so genannte Kickback-Zahlungen (das sind versteckte Provisionen, welche vom Anlageunternehmen für eine Anlageempfehlung an den Empfehlenden gezahlt werden) der Anleger zu unterrichten ist. Der XI. Zivilsenat hat entschieden, dass der für die Bank tätige Anlageberater hierfür verpflichtet ist. Die Richter haben ihre Ansicht damit begründet, dass eine konkrete Gefahr besteht, dass Anlageempfehlungen nicht alleine im Kundeninteresse nach den Prinzipien der anleger- und anlagegerechten Beratung erfolgen könnten, sondern u.a. auch vom Provisionsinteresse beeinflusst sind. Damit der einzelne Kunde überhaupt die provisions"-starken Anlagen erkennen kann, sind nunmehr die Banken grundsätzlich gehalten, ihre Kunden auf Kickback-Zahlungen hinzuweisen. Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen
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