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Euro-Gruppe / Schober Immobilienhandel AG: Kapitalanlagenberater zum Schadensersatz verurteilt, weil er einen festen Ertrag zugesagte, Urteil des OLG München zum Az.: 15 U 4342 / 04, rr/Berlin 26.05.2006 Das OLG München hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der ein Kapitalanlagenberater in einem Beratungsgespräch geäußert hatte, dass mittels einer Geldanlage mit einer Beteiligung an der Schober Immobilienhandel AG (EURO-Gruppe) ein fester Zinssatz garantiert sei. Das OLG München hat erkannt, dass die Zusage eines festen Zinssatzes hätte nicht erfolgen dürfen. Denn tatsächlich wird konzeptionsgemäß am Vertragslaufzeitende ein so genanntes Auseinandersetzungsguthaben ausbezahlt, welches an sich ungewiss ist. Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Anleger der Euro-Gruppe (Goj AG, Schober AG, Ibeka AG und Lenz AG). vgl. Sie: Euro-Gruppe (Goj AG, Schober AG, Ibeka AG und Lenz AG): Eröffnung der Insolvenzverfahren beantragt, rr/Berlin 19.05.06 vgl. Sie: Euro-Gruppe: Kapitalanlagenberater wegen Falschberatung betr. atypisch stillen Beteiligung an der Firma Schober Immobilienhandel AG zum Schadensersatz verurteilt, Urteil des KG Berlin, rr/Berlin 29.05.06 Ansprechpartner: Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen
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