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www.KANZLEI-RENNER.de informiert Sie: Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG: Berufung verloren, Anleger hat Anspruch auf Schadensersatz, rr/Berlin 12.06.2009 Das Landgericht Lübeck hatte als Berufungsgericht in einer Angelegenheit in Zusammenhängen einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG zu entscheiden, und zwar in zweiter Instanz. Bereits das erstinstanzlich erkennende Gericht, nämlich das Amtsgericht Reinbeck, hatte die Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG verurteilt, den geschädigten Anleger so zu stellen, als wenn er die Beteiligung an der Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG nicht geschlossen hätte. Das erstinstanzlich erkennende Gericht hatte bereits festgestellt, dass der Anleger vor Abgabe der Zeichnungserklärung fehlerhaft informiert und unrichtig beraten worden war. Der Anleger wurde u.a. nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen. Nun hat auch das zweitinstanzlich zuständige Berufungsgericht Lübeck im Beschlusswege die Berufung zurückgewiesen.
Autor des Beitrags: Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen
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