Südwestrenta Südwestrenta Südwestrentaplus Schadensersatz Rückabwicklung Schadensersatz Rechtsanwalt Beratung Vertretung - Seitenthema
Südwestrenta Südwestrenta Südwestrentaplus Schadensersatz Rückabwicklung Schadensersatz Rechtsanwalt Beratung Vertretung - Seitenthema
vgl. Sie auch unseren Beitrag:
Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG:
Berufung verloren, Anleger hat Anspruch auf Schadensersatz,
rr/Berlin 12.06.2009

www.KANZLEI-RENNER.de
informiert Sie:




Südwestrenta:
Anleger der Südwestrenta / Südwestrentaplus können von der
neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betroffen sein


Auch Anleger der Südwestrenta (Südwestrentaplus) können von der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betroffen sein.

Nach allgemein zugänglichen Quellen sind an der "Südwestrenta" annähernd 30.000 Anleger beteiligt, und zwar mit Einmaleinlagen i.H.v. zumindest EUR 2.500,00 und/oder weiterer monatlicher Raten i.H.v. zumindest EUR 50,00. In der Vergangenheit ist für das Produkt „Südwestrentaplus" damit geworben worden, dass eine derartige Anlage für eine solide Altersvorsorge geeignet sei. Hohe Renditen und steuerliche Vorteile sind zumeist in Aussicht gestellt worden. Das Kapitalanlageprodukt sollte nach seiner Konzeption zum einen die Solidität einer Immobilienanlage und die erheblichen Gewinnchancen von Aktienanlagen kombinieren und zudem steuerliche Vorteile eröffnen. Die Konzeption operiert nach dem sog. Steigermodell, womit den Anlegern fortwährend steuerliche Vorteile ermöglicht werden sollen. Kann der Anleger mit seiner ursprünglichen Gesellschaftsbeteiligung keine Verluste und damit steuerliche Vergünstigungen mehr realisieren, soll er nach vorgenannter Konzeption einer neuen Gesellschaft beitreten. Dabei bleibt die ursprüngliche Beteiligung bestehen.

Die ggf. betroffenen Verträge vereinbarten i.d.R. für die Anleger eine ratierliche Ausbezahlung des Auseinandersetzungsguthabens am Laufzeitende bei einer weiteren Verzinsung von 6%. Mit der Änderung des KWG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgenannte ratierliche Auszahlung für unzulässig erklärt. Daraufhin hatte auch die Südwestrenta nur noch die Möglichkeit den Anlegern anzubieten, die Ausbezahlung am Laufzeitende durch eine Einmalzahlung zu tätigen.

Der Bundesgerichtshof hat in ähnlich gelagerten Fällen (betr. Securenta / Göttinger Gruppe) festgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen den Anlegern ein außerordentliches Kündigungsrecht beiseite steht und dass sie zudem u.U. Ansprüche auf Rückgewähr der Einlagen im Wege als Schadensersatz haben. Voraussetzungen dafür sind u.a. erhebliche Aufklärungsmängel.

Ralf Renner, Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann, ist spezialisiert in Rechtsfragen atypisch stiller Beteiligungen und geschlossener Immobilienfonds und vertritt geschädigte Anleger. In diesen Angelegenheiten können Ansprüche grundsätzlich gegen den Vermittler und die Beteiligungsgesellschaft gerichtet sein, wenn der Vermittler bei Fondszeichnung nicht zutreffend informiert hat, u.a. wenn auf Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. Denn ein Anlagevermittler hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung wesentlich sind, so vor allem die Verlustrisiken, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren.

vgl. Sie auch:
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG:
AG Reinbek: Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
nicht geeignet als Altersvorsorge,
rr/Berlin 25.04.2008




Autor des Beitrags:

Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen

Kanzlei Renner

Tel.: 030 / 810 030 - 22
Fax: 030 / 810 030 - 23

E-mail: info@kanzlei-renner.de
Webseite: www.kanzlei-renner.de