Verbraucherzentrale NRW informiert über Merkmale unseriöser Finanzberater

Die Verbraucherzentrale NRW veröffentlichte eine Check-Liste, woran unseriöse Finanzberater zu erkennen sind. Darin wird u.a. gewarnt vor Finanzberatern, welche unaufgefordert mit potentiellen Kunden telefonisch und ohne vorangehende Aufforderung in Verbindung treten. Insbesondere warnt die Verbraucherzentrale davor, wenn Begrifflichkeiten wie „Altersvorsorge optimieren", „Steuern sparen" oder „risikolos" benutzt werden. Häufig antworten nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale die unseriösen Finanzberater auf berechtigte Gegenfragen ihrer Kunden mit ausweichenden Antworten, so z.B. „sehe ich so aus, als würde ich lügen?", wobei nicht allzu selten sich die unseriösen Finanzberater auf Bekannte und Verwandte des Kunden berufen. Die Verbrauchzentrale NRW warnt auch vor Finanzberatern, die andere Anlagen kritisieren oder gar zur Kündigung dieser auffordern.


Rechtsanwalt Ralf Renner sieht aufgrund seiner umfassenden Erfahrungen mit Fällen geschädigter Anleger die Warnungen der Verbraucherzentrale NRW bestätigt: „In vielen Fällen treten geschädigte Anleger an mich heran, welche mit einem unseriösen Anlageberater schlechte Erfahrungen gemacht haben, wenn er Risken völlig unerwähnt belassen hat die vagen Renditeprognosen der Beteiligungsgesellschaften als sichere Sache bezeichnet hat. Daraus können sich Schadensersatzansprüche ergeben, welche darauf gerichtet sind, dass dem Anleger sämtliche von ihm geleisteten Einlagen und Abwicklungsgebühren zurückzuerstatten sind."

Auch stellt Rechtsanwalt Ralf Renner fest: „Wenn sich Finanzberater auf Arbeitskollegen und Bekannte ihres Kunden berufen können, dann in vielen Fällen nur deshalb, weil sie diesen auch eine Anlage vermittelt haben und nach dem Geschäftsabschluss psychisch unter Druck gesetzt haben, weitere (potentielle) Interessenten zu benennen."


Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Spezialgebiet: Kapitalanlagenrecht, auch Wohnungen als Kapitalanlagen


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