KAPITALMARKTRECHT

Atlas Fonds

Die Atlas Gruppe platzierte nach eigenen Angaben seit 1987 am Beteiligungsmarkt mehr als 11 geschlossene Immobilienfonds mit einem Gesamtvolumen von über 73 Mio. EUR.

Die Atlas Gruppe umfasst nach eigenen Angaben:

  • Atlas Wohnbau GmbH (gegründet 1978)
  • Atlas InterRent GmbH (gegründet 1983)
  • Atlas Treuhand GmbH (gegründet 1986)
  • Atlas Marketing und Vertriebs GmbH (gegründet 1978)
  • Atlas Fonds GmbH (gegründet 1992)
  • Atlas Hausverwaltung GmbH (gegründet 1992)

Chancen und Risiken

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

Was Anleger tun können

In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-

Einzelfallübersicht

Die Atlas Fonds GmbH ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen gerichtliche Entscheidungen, über die informiert wird, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften zulassen.

Unternehmensbeteiligungen

Atlas Fonds Nr. 10: Landgericht Bochum verurteilt Bank wegen Widerruf

rr/Berlin 07.08.2015

Das Landgericht Bochum entschied über eine Klage eines Anlegers einer darlehensfinanzierten Beteiligung an dem Atlas Fonds Nr. 10 gegen die Bank auf Rückabwicklung. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger im Nachgang auf eine Anlageberatung die Beteiligung an dem Atlas Fonds Nr. 10 bei Finanzierung durch ein Bankdarlehen zeichnete, ohne dafür eigene Mittel aufzubringen. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Anleger auf ein Widerrufsrecht wegen einer inhaltlich rechtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Im Ergebnis folgte das Landgericht Bochum der Ansicht des Anlegers und verurteilte die Bank dem Anleger sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen abzüglich der Fondsausschüttungen zurückzuzahlen. Das Landgericht Bochum begründete die Entscheidung damit, dass dem Anleger das Recht zustand, weil er zu keinem Zeitpunkt wirksam über das Widerrufsrecht belehrt wurde.

Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Auch nach vielen Jahren stehen Anlegern, wenn sie die Beteiligungen durch Bankdarlehen finanzierten, ein Widerrufsrecht zu. Entscheidend ist dafür, ob in dem jeweiligen Darlehensvertrag über das Widerrufsrecht informiert wurde. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob der Darlehensvertrag überhaupt eine Widerrufsbelehrung enthält, sondern ob diese in der gesetzlich geforderten Wortwahl vorliegt. Falls dem nicht so ist, hat die Bank dem Anleger grundsätzlich sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen zurückzubezahlen.“

Autor und Ansprechpartner:Ralf Renner-Rechtsanwalt-