KAPITALMARKTRECHT

Kapitalanlagen­recht

Aus unseren Erfahrungen von Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003.

Anlageberaterhaftung
Anlageberater haben anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Etwaige Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust oder unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Nachschusspflicht des Anlegers führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Doch wir möchten keine pauschalen Aussagen treffen. Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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