Lloyd Fonds Allgemeines
Die in Hamburg ansässige Lloyd Fonds AG platzierte nach eigenen Angaben seit 1985 am Beteiligungsmarkt über 100 Fonds, darunter Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds, Portfoliofonds, Fonds im Bereich regenerativer Energie und Lebensversicherungsfonds bei einem Investitionsvolumen von ca. 5,1 Mill. EUR und über 53.000 Kunden.
Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Die in Hamburg ansässige Lloyd Fonds AG platzierte nach eigenen Angaben seit 1985 am Beteiligungsmarkt über 100 Fonds, darunter Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds, Portfoliofonds, Fonds im Bereich regenerativer Energie und Lebensversicherungsfonds bei einem Investitionsvolumen von ca. 5,1 Mill. EUR und über 53.000 Kunden.
Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Einzelfallübersicht
Die Lloyd Fonds AG ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Lloyd Fonds zulassen.
Allgemeines
Anspruchsverjährung:
Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember
rr/Berlin 05.10.2018
Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Schiffsfonds
Lloyd Fonds 71 MS „PARSIFAL“:
Oberlandesgericht Stuttgart spricht Anleger Schadensersatz zu
rr/Berlin 18.09.2018
Das Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsgericht in zweiter Instanz sprach einem Anleger des Fonds Lloyd Fonds MS „LLOYD PARSIFAL“ Schadensersatz zu. Die Ausgangssituation war, dass der Anleger sich nach einer Anlageberatung an dem LLOYD Schiffsfonds beteiligte. Der Anleger äußerte im Laufe des Verfahrens, der Anlageberater habe ihm nicht darauf hingewiesen, dass er für die Vermittlung des Lloyd Fonds MS „LLOYD PARSIFAL“ eine Vermittlerprovision von 10% erhalte. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte fest, dass der Anlageberater verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten und verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Gericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären sind. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse des Anlageberaters einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob sein Anlageberater eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt eine Vielzahl von Lloyd Fonds Anleger.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Rückforderungen
Lloyd Fonds 55 MS „ANTONIA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG:
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen für die Jahre 2006 und 2007
rr/Berlin 05.06.2018
In den letzten Tagen wurden Anleger der MS „ANTONIA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG i.I. zur Rückzahlung der Ausschüttungen für die Jahre 2006 und 2007 aufgefordert. In dem Schreiben begründet der Insolvenzverwalter seine Aufforderung damit, dass dafür ein Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft besteht, weil seiner Ansicht nach dem Gesellschaftsvertrag die Ausschüttungen als Darlehen an die Kommanditisten zu qualifizieren sind. Daneben wird als weitere Begründung der § 172 Abs. 4 HGB genannt und geäußert, dass die für die Jahre 2006 und 2007 gezahlten Ausschüttungen nicht gewinngedeckt waren. Hinblickend darauf fragen sich viele Anleger, was das bedeuten könnte und wie sie darauf reagieren sollten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt bereits viele Lloyd Fonds Anleger.
»Was wir für Sie tun können?«
Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Gern prüfen wir auch Ihre Rechte und Ansprüche.
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Rückforderungen
Lloyd MS „Scandia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG i.I.:
Landgericht Coburg weist Rückforderungen des Insolvenzverwalters zurück
rr/Berlin 31.05.2018
Das Amtsgericht Hamburg eröffnete über das Vermögen der Gesellschaft MS „Scandia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das Insolvenzverfahren und bestellte einen Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter forderte von einem Anleger die ihm zugeflossenen Fondsausschüttungen der Jahre 2002 bis 2007 zurück. Der Anleger weigerte sich, woraufhin der Insolvenzverwalter den Anleger vor dem Landgericht Coburg verklagte. Im Laufe des Gerichtsverfahrens kam das Landgericht zu der Ansicht, dass der Insolvenzverwalter darlegen und beweisen muss, dass die Leistung des in Anspruch zu nehmenden Kommanditisten zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger überhaupt erforderlich ist. Das Landgericht berechnete, dass genügend Vermögensmasse vorhanden war, um die Forderungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu begleichen, ohne die Ausschüttungen von dem Anleger zurückzuverlangen. Folgerichtig wies das Landgericht die Klage des Insolvenzverwalters ab. Das Landgericht Coburg urteilte, der beklagte Anleger des Fonds MS „Scandia” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat die Ausschüttungen nicht an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X:
Landgericht Hannover gibt Anlegerklage gegen Bank statt
rr/Berlin 28.02.2018
Das Landgericht Hannover entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds MS Newark Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG, MS Miami Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG (nachsthend zitiert: Flottenfonds X) gegen die vermittelnde Bank wegen Falschberatung. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Klägerin von Ihrer Bank der Flottenfonds X empfohlen wurde. Der Flottenfonds X ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Die Anlegerin fühlte sich falsch beraten und forderte nunmehr von ihrer Bank Schadensersatz. Es gelang der Bank auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin sich in Kenntnis aller relevanter Umstände dennoch für Anlage entschlossen hätte. Das Landgericht Hannover folgte in den wesentlichen Punkten der Argumentation der Klägerin und verurteilte die Bank.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII:
Landgericht Hannover verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 26.02.2018
Das Landgericht Hannover verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung bei der Vermittlung einer Beteiligung an dem Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII. Ursprünglich stand dem Kläger ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung, weswegen er sich vertrauensvoll an den Anlageberater seiner Bank wandte, der ihm die Zeichnung des Flottenfonds VIII empfahl. Über den Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII konnten sich Anleger an vier Einschiffsgesellschaften beteiligen, nämlich an der MT LONDON STAR Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, an der MT NEW YORK STAR Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, an der MT HELENA SCHULTE Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und an der MT NORO Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Der Flottenfonds VIII ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgehalten, den Kläger falsch beraten zu haben. Mit seiner Klage forderte er Schadensersatz. Die beklagte Bank konnte auch nicht die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten widerlegen. Im Ergebnis verurteilte das Landgericht Hannover die Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägers erreicht.
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Unternehmensbeteiligungen
Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio II:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Deutsche Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 15.11.2017
Das Landgericht Frankfurt a.M. gab einer Klage eines Anlegers des Fonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II gegen die Deutsche Bank statt. Der Kläger zeichnete die Beteiligung auf den Rat seiner Bank und war der Ansicht, falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich der Anleger darauf, dass er ursprünglich eine „sichere“ Geldanlage suchte. Der Anleger äußerte im Laufe des Verfahrens, er hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn er von dem Totalverlustrisiko vor der Zeichnung gewusst hätte. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation des Klägerseite und verurteilte die Deutsche Bank zur Rückabwicklung.
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Ralf Renner
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Unternehmensbeteiligungen
Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio III:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen verschwiegener Provisionen
rr/Berlin 18.10.2017
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied in einer Sache eines Anlegers des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio III gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung an dem Schiffsfonds zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte die Bank. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio:
Landgericht Itzehoe verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz
rr/Berlin 01.08.2017
Das Landgericht Itzehoe verurteilte einen Anlageberater wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Schiffsfonds Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde dem Anlageberater vorgeworfen, dass er nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufklärte. Der Anleger war der Ansicht, durch den Anlageberater falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich der Anleger darauf, dass der Anlageberater den Schiffsfonds als eine für die Altersvorsoge geeignete Geldanlage empfahl. Doch war dem in Fondsangelegenheiten verhältnismäßig unerfahrenen Anleger nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit einem Schiffsfonds verbunden sind. Es gelang dem Anlageberater auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass der Kläger sich in Kenntnis der Risiken dennoch zur Anlage in dem Fonds entschlossen hätte. Das Landgericht Itzehoe stellte fest, dass der Schiffsfonds Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio für der Altersvorsoge ungeeignet war. Das Landgericht verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Klägers erreicht.
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Ralf Renner
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Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Die Lloyd Fonds AG ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Lloyd Fonds zulassen.
Allgemeines
Anspruchsverjährung:
Vorsicht Verjährungsfalle 31. Dezember
rr/Berlin 05.10.2018
Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
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Schiffsfonds
Lloyd Fonds 71 MS „PARSIFAL“:
Oberlandesgericht Stuttgart spricht Anleger Schadensersatz zu
rr/Berlin 18.09.2018
Das Oberlandesgericht Stuttgart als Berufungsgericht in zweiter Instanz sprach einem Anleger des Fonds Lloyd Fonds MS „LLOYD PARSIFAL“ Schadensersatz zu. Die Ausgangssituation war, dass der Anleger sich nach einer Anlageberatung an dem LLOYD Schiffsfonds beteiligte. Der Anleger äußerte im Laufe des Verfahrens, der Anlageberater habe ihm nicht darauf hingewiesen, dass er für die Vermittlung des Lloyd Fonds MS „LLOYD PARSIFAL“ eine Vermittlerprovision von 10% erhalte. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte fest, dass der Anlageberater verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten und verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Gericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären sind. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse des Anlageberaters einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob sein Anlageberater eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt eine Vielzahl von Lloyd Fonds Anleger.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Rückforderungen
Lloyd Fonds 55 MS „ANTONIA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG:
Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen für die Jahre 2006 und 2007
rr/Berlin 05.06.2018
In den letzten Tagen wurden Anleger der MS „ANTONIA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG i.I. zur Rückzahlung der Ausschüttungen für die Jahre 2006 und 2007 aufgefordert. In dem Schreiben begründet der Insolvenzverwalter seine Aufforderung damit, dass dafür ein Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft besteht, weil seiner Ansicht nach dem Gesellschaftsvertrag die Ausschüttungen als Darlehen an die Kommanditisten zu qualifizieren sind. Daneben wird als weitere Begründung der § 172 Abs. 4 HGB genannt und geäußert, dass die für die Jahre 2006 und 2007 gezahlten Ausschüttungen nicht gewinngedeckt waren. Hinblickend darauf fragen sich viele Anleger, was das bedeuten könnte und wie sie darauf reagieren sollten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt bereits viele Lloyd Fonds Anleger.
»Was wir für Sie tun können?«
Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Gern prüfen wir auch Ihre Rechte und Ansprüche.
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Rückforderungen
Lloyd MS „Scandia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG i.I.:
Landgericht Coburg weist Rückforderungen des Insolvenzverwalters zurück
rr/Berlin 31.05.2018
Das Amtsgericht Hamburg eröffnete über das Vermögen der Gesellschaft MS „Scandia“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das Insolvenzverfahren und bestellte einen Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter forderte von einem Anleger die ihm zugeflossenen Fondsausschüttungen der Jahre 2002 bis 2007 zurück. Der Anleger weigerte sich, woraufhin der Insolvenzverwalter den Anleger vor dem Landgericht Coburg verklagte. Im Laufe des Gerichtsverfahrens kam das Landgericht zu der Ansicht, dass der Insolvenzverwalter darlegen und beweisen muss, dass die Leistung des in Anspruch zu nehmenden Kommanditisten zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger überhaupt erforderlich ist. Das Landgericht berechnete, dass genügend Vermögensmasse vorhanden war, um die Forderungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu begleichen, ohne die Ausschüttungen von dem Anleger zurückzuverlangen. Folgerichtig wies das Landgericht die Klage des Insolvenzverwalters ab. Das Landgericht Coburg urteilte, der beklagte Anleger des Fonds MS „Scandia” Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat die Ausschüttungen nicht an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Autor und Ansprechpartner:
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-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
Lloyd Fonds LF 70 Flottenfonds X:
Landgericht Hannover gibt Anlegerklage gegen Bank statt
rr/Berlin 28.02.2018
Das Landgericht Hannover entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds MS Newark Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG, MS Miami Schifffahrtsgesellschaft mbH und Co. KG (nachsthend zitiert: Flottenfonds X) gegen die vermittelnde Bank wegen Falschberatung. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Klägerin von Ihrer Bank der Flottenfonds X empfohlen wurde. Der Flottenfonds X ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Die Anlegerin fühlte sich falsch beraten und forderte nunmehr von ihrer Bank Schadensersatz. Es gelang der Bank auch nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin sich in Kenntnis aller relevanter Umstände dennoch für Anlage entschlossen hätte. Das Landgericht Hannover folgte in den wesentlichen Punkten der Argumentation der Klägerin und verurteilte die Bank.
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Unternehmensbeteiligungen
Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII:
Landgericht Hannover verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 26.02.2018
Das Landgericht Hannover verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung bei der Vermittlung einer Beteiligung an dem Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII. Ursprünglich stand dem Kläger ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung, weswegen er sich vertrauensvoll an den Anlageberater seiner Bank wandte, der ihm die Zeichnung des Flottenfonds VIII empfahl. Über den Lloyd LF 65 Flottenfonds VIII konnten sich Anleger an vier Einschiffsgesellschaften beteiligen, nämlich an der MT LONDON STAR Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, an der MT NEW YORK STAR Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, an der MT HELENA SCHULTE Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und an der MT NORO Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Der Flottenfonds VIII ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgehalten, den Kläger falsch beraten zu haben. Mit seiner Klage forderte er Schadensersatz. Die beklagte Bank konnte auch nicht die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten widerlegen. Im Ergebnis verurteilte das Landgericht Hannover die Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägers erreicht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio II:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Deutsche Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 15.11.2017
Das Landgericht Frankfurt a.M. gab einer Klage eines Anlegers des Fonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II gegen die Deutsche Bank statt. Der Kläger zeichnete die Beteiligung auf den Rat seiner Bank und war der Ansicht, falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich der Anleger darauf, dass er ursprünglich eine „sichere“ Geldanlage suchte. Der Anleger äußerte im Laufe des Verfahrens, er hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn er von dem Totalverlustrisiko vor der Zeichnung gewusst hätte. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation des Klägerseite und verurteilte die Deutsche Bank zur Rückabwicklung.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio III:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen verschwiegener Provisionen
rr/Berlin 18.10.2017
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied in einer Sache eines Anlegers des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio III gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung an dem Schiffsfonds zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte die Bank. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
zurück nach oben
Unternehmensbeteiligungen
Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio:
Landgericht Itzehoe verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz
rr/Berlin 01.08.2017
Das Landgericht Itzehoe verurteilte einen Anlageberater wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Schiffsfonds Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde dem Anlageberater vorgeworfen, dass er nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufklärte. Der Anleger war der Ansicht, durch den Anlageberater falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich der Anleger darauf, dass der Anlageberater den Schiffsfonds als eine für die Altersvorsoge geeignete Geldanlage empfahl. Doch war dem in Fondsangelegenheiten verhältnismäßig unerfahrenen Anleger nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit einem Schiffsfonds verbunden sind. Es gelang dem Anlageberater auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass der Kläger sich in Kenntnis der Risiken dennoch zur Anlage in dem Fonds entschlossen hätte. Das Landgericht Itzehoe stellte fest, dass der Schiffsfonds Erste Lloyd Fonds TradeOn Portfolio für der Altersvorsoge ungeeignet war. Das Landgericht verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Klägers erreicht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht