KAPITALMARKTRECHT

Montranus Fonds


Einzelfallübersicht
Die Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf die betroffene Gesellschaft zulässt.


Unternehmensbeteiligungen

Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG:
Landgericht Marburg: Widerruf der Beteiligung und des fondsfinanzierenden Darlehens bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
rr/Berlin 22.08.2016
Das Landgericht Marburg entschied über eine Klage eines Anlegers einer durch die Helaba Dublin darlehensfinanzierten Beteiligung an dem Fonds Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG. Der Anleger war der Ansicht, dass ihm auch gegenwärtig noch ein Widerrufsrecht beiseite stand. Außergerichtlich konnten sich die Parteien nicht einigen. Deswegen war Klage geboten. Im Zuge des Gerichtsverfahrens berief sich der Anleger darauf, dass er wegen der von der Helaba Dublin verwendeten fehlerhaften Widerrufsbelehrung sowohl das Darlehen, als auch die seinerseits gezeichnete Beteiligung an der Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, wirksam widerrufen konnte. Ein wesentliches Argument in dem Vortrag der Klägerseite war, dass in der Widerrufsbelehrung eine hinsichtlich des Fristenbeginns missverständliche Formulierung verwendet wurde, die auch der bei Vertragsschluss anzuwendenden Musterwiderrufsbelehrung der BGB InfoV nicht entsprach. Im Ergebnis folgte das Landgericht Marburg der rechtlichen Argumentation der Klägerseite und entschied im Sinne des Klägers. Die gesetzliche Rechtsfolge ist die Rückabwicklung. Damit wurde das Ziel des Klägers erreicht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht


»Wer kann widerrufen?«

Der Widerruf ermöglicht es Ihnen, sich von einem Vertrag zu lösen. Der Gesetzgeber gewährt bei vielen Vertragsarten dem Verbraucher einen besonderen Schutz: das Widerrufsrecht. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, den Verbraucher vor einer möglicherweise übereilten Entscheidung oder einer etwaigen Überrumpelung zu schützen. Deswegen wurden spezielle Regelungen für viele verschiedene Vertragsarten getroffen. Verbraucherschutzregelungen in vielen Gesetzen ordnen an, über Widerrufsrechte zu informieren. Die meisten Verträge enthalten auch Widerrufsbelehrungen. Doch auf den Wortlaut kommt es an. Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den speziellen Regelungen, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
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»Was wir für Sie tun können?«

Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dabei berechnen wir Ihre finanziellen Vorteile, wenn Sie widerrufen können. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Wir können Ihren Fall mit bestehenden Präzedenzfällen vergleichen und damit einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihre Angelegenheit hat. Gern prüfen wir auch Ihren Fall.
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