Montranus Fonds Info KANZLEI RENNER informiert

 KANZLEIXRENNER    BERLIN & BUNDESWEIT   +49 (0)30 81003022   Mo bis Fr  9 bis 18 Uhr


 Home    Investments   Widerruf    Autokredite    Über uns    Impressum    Datenschutz


KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

Montranus Fonds Überblick

Unternehmensbeteiligungen
Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG:

Widerruf der Beteiligung und des fondsfinanzierenden Darlehens bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

rr/Berlin 22.08.2016 mehr
»Wer kann widerrufen?« mehr
»Was wir für Sie tun können?« mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
Kanzlei Renner
banner

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue
in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Einzelfallübersicht
Die Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf die betroffene Gesellschaft zulässt.


Unternehmensbeteiligungen

Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG:
Landgericht Marburg: Widerruf der Beteiligung und des fondsfinanzierenden Darlehens bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
rr/Berlin 22.08.2016
Das Landgericht Marburg entschied über eine Klage eines Anlegers einer durch die Helaba Dublin darlehensfinanzierten Beteiligung an dem Fonds Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG. Der Anleger war der Ansicht, dass ihm auch gegenwärtig noch ein Widerrufsrecht beiseite stand. Außergerichtlich konnten sich die Parteien nicht einigen. Deswegen war Klage geboten. Im Zuge des Gerichtsverfahrens berief sich der Anleger darauf, dass er wegen der von der Helaba Dublin verwendeten fehlerhaften Widerrufsbelehrung sowohl das Darlehen, als auch die seinerseits gezeichnete Beteiligung an der Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG, wirksam widerrufen konnte. Ein wesentliches Argument in dem Vortrag der Klägerseite war, dass in der Widerrufsbelehrung eine hinsichtlich des Fristenbeginns missverständliche Formulierung verwendet wurde, die auch der bei Vertragsschluss anzuwendenden Musterwiderrufsbelehrung der BGB InfoV nicht entsprach. Im Ergebnis folgte das Landgericht Marburg der rechtlichen Argumentation der Klägerseite und entschied im Sinne des Klägers. Die gesetzliche Rechtsfolge ist die Rückabwicklung. Damit wurde das Ziel des Klägers erreicht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht


»Wer kann widerrufen?«

Der Widerruf ermöglicht es Ihnen, sich von einem Vertrag zu lösen. Der Gesetzgeber gewährt bei vielen Vertragsarten dem Verbraucher einen besonderen Schutz: das Widerrufsrecht. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, den Verbraucher vor einer möglicherweise übereilten Entscheidung oder einer etwaigen Überrumpelung zu schützen. Deswegen wurden spezielle Regelungen für viele verschiedene Vertragsarten getroffen. Verbraucherschutzregelungen in vielen Gesetzen ordnen an, über Widerrufsrechte zu informieren. Die meisten Verträge enthalten auch Widerrufsbelehrungen. Doch auf den Wortlaut kommt es an. Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den speziellen Regelungen, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
zurück nach oben

»Was wir für Sie tun können?«

Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dabei berechnen wir Ihre finanziellen Vorteile, wenn Sie widerrufen können. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Wir können Ihren Fall mit bestehenden Präzedenzfällen vergleichen und damit einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihre Angelegenheit hat. Gern prüfen wir auch Ihren Fall.
zurück nach oben


für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung
telefonisch 030 / 810 030 22 oder schreiben Sie


Name:

Telefon (mit Vorwahl):

E-Mail:

Nachricht:



KANZLEI RENNER 
BERLIN

Kanzlei Renner
Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
zurück nach oben

Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
zurück nach oben

CHAT




Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
Ersteinschätzung
KOSTENFREI