KAPITALMARKTRECHT

ConRendit

ConRendit Gruppe Allgemeines
Die in Hamburg ansässige ConRendit Gruppe beschäftigt sich nach eigenen Angaben mit der Verwaltung und Abwicklung von Fonds in den Bereichen Transport und Logistik bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 400 Mio. Euro mit ca. 7.000 Anlegern.
Zu der ConRendit Gruppe gehören auch:

- ConRendit Holding AG als Muttergesellschaft
- ConRendit Emissionshaus GmbH
- ConRendit Management GmbH
- ConRendit Fondsverwaltung GmbH


Chancen und Risiken
Eine (Kommandit-)Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus.

»Totalverlustrisiko: keine Einlagensicherung«

Geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

»Kommanditistenhaftung«

Wenn Sie als Anleger eine Kommanditbeteiligung an einem Fonds zeichnen, trifft Sie die Kommanditistenhaftung. Zwar erlischt diese Haftung mit der vollständigen Einzahlung der Einlage, aber sie kann wieder aufleben, wenn später nicht gewinngedeckte Ausschüttungen erfolgen.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:

Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Anlageberaterhaftung

Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Vorsicht Verjährungsfalle

Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
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Lösung

 Einzelfallübersicht 
Das Emissionshaus ConRendit ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging eine gerichtliche Entscheidung, über die informiert wird, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften zulassen.


andere Kapitalanlagen
ConRendit 12:

Landgericht Oldenburg verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 23.08.2013
Das Landgericht Oldenburg hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds ConRendit 12 GmbH & Co. KG (nachstehend zitiert: ConRendit 12) zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass der Kunde von einem Anlageberater seiner Bank den Fonds ConRendit 12 vermittelt bekam. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Anleger u.a. darauf, dass es ihm darauf ankam, eine sichere Anlage für seine Altersvorsorge bei einer festen Laufzeit von fünf Jahren zu erwerben. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Anleger durch den Anlageberater seiner Bank unrichtig informiert und falsch beraten wurde. Dabei stellte das Landgericht in den Entscheidungsgründen im wesentlichen darauf ab, dass der Bankberater seinen Kunden hätte darauf hinweisen müssen, dass der Fonds ConRendit 12 keine feste Laufzeit hat, sondern dass im fühesten Fall bei Kündigung nach 5 bzw. 5 1/2 Jahren die Beteiligung ende, was dann zur Berechnung eines Auseinandersetzungsguthaben führt. Dies hat der Anlageberater allerdings nicht getan. Die Bank muss ihrem Kunden Schadensersatz leisten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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