KAPITALMARKTRECHT

Conti Fonds

CONTI Gruppe Allgemeines
Die CONTI Gruppe betreut nach eigenen Angaben Fonds in den Bereichen Hochsee- und Flußkreuzfahrtschiffe und Gewerbeimmobilien bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 6,97 Mill. EUR mit ca. 57.000 Einzelbeteiligungen.

zurück nach oben


Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
zurück nach oben

Einfacher Einstieg

Ihre 3 Schritte zum Recht

Sie erklären uns Ihr Anliegen.

Ihr unverbindlicher Anruf

Wir beurteilen die Rechtslage.

kostenfreie Einschätzung

Wir finden ein optimales Vorgehen.

Lösung

 Einzelfallübersicht 
Die CONTI Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der CONTI Gruppe zulassen.


Unternehmensbeteiligungen
CONTI Beteiligungsfonds X:
Oberlandesgericht Celle bestätigt Urteil gegen Bank
rr/Berlin 18.09.2017
Das Oberlandesgericht Celle als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied über eine Klage einer Anlegerin einer Beteiligung an dem CONTI Beteiligungsfonds X gegen die vermittelnde Bank. Der Fondszeichnung ging eine Anlageberatung voran. Im Laufe des Verfahrens berief sich die Anlegerin darauf, dass sie zum einen nicht hinreichend auf die erheblichen Anlagerisiken hingewiesen wurde und zum anderen ihr die Provisionen, welche die Bank für die Fondsvermittlung bekam, unbekannt blieben. Denn die Klägerin wußte nicht, dass weitere über die Abwicklungsgebühr hinausreichende Provisionen der Bank zufließen. Das Oberlandesgericht Celle stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Demnach war auf das Totalverlustrisiko und die Provisionsstruktur hinzuweisen. Die Bank wurde verurteilt. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Oberlandesgericht Celle die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
zurück nach oben


Unternehmensbeteiligungen
CONTI 56 MS CONTI Arabella:
Landgericht Hamburg verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 22.08.2017
Das Landgericht Hamburg hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds CONTI 56. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS CONTI Arabella zu entscheiden. Der Klägerin stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Ihre Hausbank empfahl die Zeichnung des Schiffsfonds. Im Laufe des Verfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von ihrer Bank Schadensersatz. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hamburg der Argumentation der Anlegerin und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Unternehmensbeteiligungen
CONTI Beteiligungsfonds VII:
Landgericht Hamburg verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 23.06.2015
Das Landgericht Hamburg entschied über eine Klage eines Anlegers einer Beteiligung an dem CONTI Beteiligungsfonds VII gegen die vermittelnde Bank. Dem Kläger stand ursprünglich ein Geldbetrag i.H.v. EUR 25.000,00 zur Verfügung. Seine Hausbank riet ihm zunächst die Zeichnung einer Beteiligung an dem CONTI Beteiligungsfonds VII und später eines weiteren Fonds an. Dem Kläger war nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit den Fonds verbunden sind. Eine geschlossener Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit Chancen und Risiken verbunden ist. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Auch wußte der Kläger nicht, dass weitere über die Abwicklungsgebühr von 4% hinaus reichende Provisionen der Bank zufließen. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Denn in Kenntnis der Anlagerisiken und der für ihn nicht ersichtlichen über die Abwicklungsgebühr hinausgehenden Provisionen hätte der Anleger sich nicht für die Zeichnung entschlossen. Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Das Gericht entschied, dass die Bank dem Anleger die Beteiligungssummen zzgl. der Abwicklungsgebühren gegen Rückübertragung der Beteiligungen zu erstatten hat.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Unternehmensbeteiligungen
CONTI Beteiligungsfonds X Vario:
Landgericht Itzehoe verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 08.11.2013
Das Landgericht Itzehoe hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Conti Beteiligungsfonds X Vario zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass der Kläger auf Empfehlung einer großen deutschen Geschäftsbank den Schiffsfonds Conti Beteiligungsfonds X Vario zeichnete. Der Anleger hielt im Zuge des Verfahrens der Bank vor, dass er für seine Altersvorsorge eine sichere Geldanlage ohne Risiken wollte. Der Anleger fühlte sich falsch beraten und verlangte von der Bank Schadensersatz. Das Landgericht folgte der Ansicht des Klägers in wesentlichen Punkten und verurteilte die Bank zur Rückabwicklung.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Kontaktformular

Ihre Nachricht an die Kanzlei Renner.

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Vertrauliche Unterlagen können anschließend abgestimmt übermittelt werden.