KANZLEI RENNER Berlin und bundeweit

 KANZLEIXRENNER    BERLIN & BUNDESWEIT   +49 (0)30 81003022   Mo bis Fr  9 bis 18 Uhr


 Home    Investments   Widerruf    Autokredite    Über uns    Impressum    Datenschutz


KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

Mietrecht Überblick

vermietete ETW
Mietendeckel:
Bundesverfassungsgericht: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig

rr/Berlin 15.04.2021 mehr

Mietrecht
Mieterhöhung:
AG Schöneberg verurteilt Mieterin einer 2-Zimmer-Whg zur Zustimmung zur Mieterhöhung
rr/Berlin 06.12.2013 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
Kanzlei Renner
banner

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue
in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

vermietete Eigentumswohnungen
Mietendeckel:
Bundesverfassungsgericht: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig
rr/Berlin 15.04.2021
Das Bundesverfassungsgericht teilte soeben in dem Beschluss zum Az. 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20 und 2 BvL 5/20 mit, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG), der sogenannte „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig und damit nichtig ist.
Die gerichtliche Überprüfung durch ein Normenkontrollverfahren vor dem höchsten deutschen Gericht wurde von einer großen Anzahl von Bundestagsabgeordneten angeregt, die den Mietendeckel für völlig unvereinbar mit dem Grundgesetz hielten. Auch das Landgericht in Berlin und ein Bezirks-Amtsgericht hielten die Vorschriften dieses Landesgesetzes für verfassungswidrig und riefen das Bundesverfassungsgericht an.
Die rot-rot-grüne Landesregierung fror durch den Mietendeckel die Mieten auf den Stand von Juni 2019 für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen, die bis 2014 baulich fertig gestellt wurden, ein, wohlwissentlich dass in der Hauptstadt jährlich alle anderen Kosten, wie z.B. Löhne für Handwerker und Hausmeister, ansteigen. Bei Verstoß gegen den Mietendeckel drohte ein Bußgeld von bis zu 500.000,00 Euro.
Bereits kurz nach Inkrafttreten des Mietendeckel war bedauerlicherweise festzustellen, dass die Neubautätigkeit in der Hauptstadt gravierend einbrach und am Wohnungsmarkt kaum noch Mietwohnungen angeboten wurden. Denn Wohnungseigentümer zogen es vor zu verkaufen anstatt zu vermieten.
Es stellt sich die Frage, ob selbst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ausging. Denn sie empfahl den Mieterinnen und Mietern der Hauptstadt, das durch den Mietendeckel ersparte Geld für die Zeit nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zurückzulegen. Für die Mieterinnen und Mieter drängt sich nunmehr die Frage auf, ob die Landesregierung ein Gesetz erliess, obwohl sie von dessen Verfassungsmäßigkeit nicht vollständig überzeugt war.
Deswegen steht nunmehr für alle durch den Mietdeckel Geschädigten an, die Voraussetzungen einer Staatshaftung zu prüfen.

Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-

zurück nach oben

 Ihre 3 Schritte zum Recht 

      Sie erklären uns Ihr Anliegen.
      Ihr unverbindlicher Anruf

      Wir beurteilen die Rechtslage.
      kostenfreie Einschätzung
      Wir finden ein optimales Vorgehen.
      Lösung
 ... Ihr gutes Recht  

Mietrecht
Mieterhöhung:
Amtsgericht Schöneberg verurteilt Mieterin einer Zweizimmerwohnung zur Zustimmung zur Mieterhöhung um 37,00 EUR pro Monat
rr/Berlin 06.12.2013
Das Amtsgericht Schöneberg hatte in einer Mietsache über die Mieterhöhung für eine Zweizimmerwohnung im Eschershauser Weg in Berlin-Zehlendorf zu entscheiden. Die Beklagte war Mieterin einer Zweizimmerwohnung mit einer Wohnfläche von 52,07 qm im Eschershauser Weg in Berlin-Zehlendorf. Die Wohnung liegt in einer sehr guten Wohnlage. Denn die Wohnung bietet einerseits Naturnähe und andererseits Citynähe. Der Forst Grunewald ist in ca. 300 m fußläufig erreichbar. Der Kurfürstendamm ist in ca. 8 Autominuten oder in ca. 20-U-Bahn-Minuten vom unweit gelegenen U-Bahnhof Onkel-Toms-Hütte erreichbar. Die nahe des U-Bahnhofs gelegene Einkaufspassage bietet vielerlei Einkaufsmöglichkeiten und deckt den alltäglichen Grundbedarf. Der Mieterin wurde zunächst durch Rechtsanwalt Renner fristgemäß ein Mieterhöhungsbegehren zugestellt. Die gesetzliche Sperrfrist und die Kappungsgrenze wurden beachtet. In dem Mieterhöhungsbegehren wurde nach den gesetzlichen Regelungen auf den Berliner Mietspiegel Bezug genommen, wobei die Wohnung zutreffend in die Baualter- und Ausstattungsklassen eingeordnet wurde. Eine Mieterin ist nach § 558 Abs. 1 BGB verpflichtet, einem Mieterhöhungsbegehren fristgemäß zuzustimmen. Die Sach- und Rechtslage war somit von Anfang an eindeutig. Doch stattdessen veranlasste die anwaltlich vertretene Mieterin, durch ihren Bevollmächtigten widersprechen zu lassen. Im Zuge des darauf folgenden gerichtlichen Verfahrens wurden durch die Mieterin und ihren Bevollmächtigten keinerlei überzeugende Argumente entgegengebracht. Im Ergebnis verurteilte das Amtsgericht Schöneberg durch Beschluss nach § 307 ZPO und ohne mündliche Verhandlung die Mieterin, der Mieterhöhung für die Zweizimmerwohnung (52,07 qm) um EUR 37,00 pro Monat zuzustimmen. Die Verurteilte hat auch die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: "Guter Rat ist teuer - lautet eine Redewendung. Doch ein schlechter anwaltlicher Rat kommt noch teurer. Denn eine Mieterin ist dazu verpflichtet, einem berechtigten Mieterhöhungsbegehren zustimmen. Tut sie das nicht, dann entstehen für sie Anwalts- und Gerichtskosten, die an sich vermeidbar wären. Folglich sollte eine grundlose Verweigerung vermieden werden."
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-

Rechtsanwalt Ralf Renner setzte das Mieterhöhungsbegehren gegen die Mieterin gerichtlich durch. Rechtsanwalt Renner unterstützt Vermieter bei der Fertigung von Mieterhöhungsbegehren und im Falle der Auseinandersetzung bei der gerichtlichen Durchsetzung; er vertritt Mieter und Vermieter in allen Fragen des Mietrechts. Rechtsanwalt Renner war mehrere Jahre gewählter Vertreter der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Neukölln e.G.

zurück nach oben

Wie hoch sind Anwaltskosten?
Die erste telefonische Besprechung mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist kostenfrei. Der Gegenstand dieses allgemeinen Informationsgesprächs sind unsere Erfahrungen (keine Einzelfallberatung) und ggf. die anstehenden Schritte zu einer anwaltlichen Vertretung. Erst danach entscheiden Sie, ob und inwieweit Sie uns beauftragen. Wir garantieren Ihnen die völlige Transparenz der Kosten. Grundsätzlich sind die Kosten anwaltlicher Tätigkeiten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Einzelfall können davon abweichend Pauschalhonorare vereinbart werden, die sich an Ihrem Interesse und unserem anstehenden Aufwand bemessen. Wir informieren Sie über Kosten, bevor sie entstehen.
zurück nach oben

Trägt der Rechtsschutzversicherer die Kosten eines Rechtsstreits?

Viele Mandanten stellen sich die Frage, ob der Rechtsschutzversicherer die Kosten eines Rechtsstreits trägt. Das ist in den jeweils geltenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) des Versicherungsvertrages geregelt. Dabei kommt es auf jeden Einzelfall an. Gern unterstützen wir dabei und übernehmen für Sie eine Kostendeckungsanfrage an Ihren Rechtsschutzversicherer. Wenden Sie sich an uns.
zurück nach oben


für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung
telefonisch 030 / 810 030 22 oder schreiben Sie


Name:

Telefon (mit Vorwahl):

E-Mail:

Nachricht:



KANZLEI RENNER 
BERLIN

Kanzlei Renner
Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
zurück nach oben

Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
zurück nach oben




CHAT




Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
Ersteinschätzung
KOSTENFREI