KAPITALMARKTRECHT

DCM Fonds

DCM Fonds Allgemeines
Die DCM Gruppe platzierte nach eigenen Angaben am Beteiligungsmarkt geschlossene Fonds mit den Investitionsschwerpunkten in Immobilien, Transport und Energie.

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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Lösung

 Einzelfallübersicht 
Die DCM Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere DCM Fonds zulassen.


Unternehmensbeteiligungen
DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG:
Landgericht Krefeld verurteilt Bank zum Schadensersatz i.H.v. ca. 90.000 EUR
rr/Berlin 07.08.2015
Das Landgericht Krefeld entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz i.H.v. ca. 90.000,00 EUR für einen Anleger. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung zeichnete. Der Anleger war der Ansicht, durch die Bank falsch beraten worden zu sein. Im Laufe des Verfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie zum einen nicht hinreichend über die Verlustrisiken informierte und zudem Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Dabei berief sich der Anleger darauf, dass die Bank nicht über das Risiko eines möglichen Totalverlustes aufklärte und stattdessen den Fonds als sichere Kapitalanlage empfahl. Doch der Fonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Der Anleger äußerte auch im Laufe des Verfahrens, er hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn er von den für ihn nicht ersichtlichen Innenprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, vor der Zeichnung gewusst hätte. Es konnte der Bank schließlich nachgewiesen werden, dass die Bank es unterliess, über die Innenprovisionen zu informieren. Im Ergebnis folgte das Landgericht Krefeld der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Unternehmensbeteiligungen
DCM Renditefonds 19:
Landgericht Potsdam verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz
rr/Berlin 19.06.2015
Das Landgericht Potsdam hatte in einer Angelegenheit gegen einen Anlageberater zu entscheiden, der seinen Kunden eine Beteiligung an dem geschlossenen Fonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 19 KG vermittelte. In dem Verfahren wurde dem Anlageberater u.a. vorgeworfen, dass er nicht hinreichend auf Verlustrisiken hinwies. Die Geldanlage in dem Fonds DCM GmbH & Co. Renditefonds 19 KG ist Investition in eine unternehmerische Beteiligung, die naturgemäß mit Chancen und Risiken verbunden ist. Der Chance auf einen Gewinn steht das Verlustrisiko gegenüber, mithin bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals der Anleger. Doch hat ein Anlageberater seine Kunden gründlich, vollständig und richtig über die Geldanlage zu informieren. Unterlässt er das, macht er sich schadenersatzpflichtig. Letztlich folgte das Landgericht der Argumentation der Klägerseite und verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz. Die Verurteilung des Anlageberaters bedeutet bei wirtschaftlicher Betrachtung die Rückabwicklung.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Unternehmensbeteiligungen
DCM Renditefonds 13:
Landgericht München verurteilt zur vollständigen Rückabwicklung wegen Widerruf
rr/Berlin 21.02.2006
Das Landgericht München hatte in einer Angelegenheit in Zusammenhängen einer Beteiligung an der DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 13 KG zu entscheiden. Der Kläger widerrief seine Zeichnungserklärung und machte mit der Klage Rückabwicklungsansprüche geltend. Die Ausgangssituation war, dass die Beteiligung in der Privatrwohnung des Klägers gezeichnet wurde. Der Kläger war der Ansicht, dass er nach den Regelungen für Haustürgeschäfte widerrufen darf. Das Landgericht stellte fest, dass die in dem Zeichnungsschein zwar vorhandene Widerrufserklärung den speziellen Vorschriften für Haustürgeschäfte nicht entsprach, weil sie irreführend ist. Das Gericht entschied, dass die Widerrufsfrist erst in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht zu Verfügung gestellt wird. Doch die verwendee Widerrufsbelehrung lautete, dass die Frist „nach Aushändigung dieser Widerrufsbelehrung nebst Durchschrift der Beitrittserklärung“ beginnt und zur Fristwahrung die „rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels)“ genügt. Damit wird insbesondere für die Rechtzeitigkeit auf das Datum des Poststempels hingewiesen, was nach Ansicht des Landgerichts irreführt, wenn an anderer Stelle in der Belehrung auf einen Widerruf per E-Mail verwiesen wird. Die Frage nach der Bedeutung nach dem Poststempel stellt sich und die vermeintliche Maßgeblichkeit des Poststempels drängt sich auf. Dies verletzt die Reglungen des HaustürWG in der anzuwendenden Fassung.
Das Landgericht München verpflichtete die DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 13 KG zur vollständigen Rückzahlung der Einlage an die Klägerin.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht


»Wer kann widerrufen?«

Der Widerruf ermöglicht es Ihnen, sich von einem Vertrag zu lösen. Der Gesetzgeber gewährt bei vielen Vertragsarten dem Verbraucher einen besonderen Schutz: das Widerrufsrecht. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es, den Verbraucher vor einer möglicherweise übereilten Entscheidung oder einer etwaigen Überrumpelung zu schützen. Deswegen wurden spezielle Regelungen für viele verschiedene Vertragsarten getroffen. Verbraucherschutzregelungen in vielen Gesetzen ordnen an, über Widerrufsrechte zu informieren. Die meisten Verträge enthalten auch Widerrufsbelehrungen. Doch auf den Wortlaut kommt es an. Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht den speziellen Regelungen, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.
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»Was wir für Sie tun können?«

Wir bieten Ihnen eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dabei berechnen wir Ihre finanziellen Vorteile, wenn Sie widerrufen können. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Wir können Ihren Fall mit bestehenden Präzedenzfällen vergleichen und damit einschätzen, welche Erfolgsaussichten Ihre Angelegenheit hat. Gern prüfen wir auch Ihren Fall.

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