KAPITALMARKTRECHT

DFH Fonds

DFH Deutsche Fonds Holding Allgemeines
Die DFH Deutsche Fonds Holding betreut nach eigenen Angaben Fonds in den Anlageklassen der Immobilienfonds und Vermögensstrukturfonds für 40.000 Anleger. Die Vermögensstrukturfonds investieren national und international in Immobilien, in erneuerbare Energien, in Flugzeuge und in Schiffe etc.


Chancen und Risiken
Eine (Kommandit-)Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus.

»Totalverlustrisiko: keine Einlagensicherung«

Geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

»Kommanditistenhaftung«

Wenn Sie als Anleger eine Kommanditbeteiligung an einem Fonds zeichnen, trifft Sie die Kommanditistenhaftung. Zwar erlischt diese Haftung mit der vollständigen Einzahlung der Einlage, aber sie kann wieder aufleben, wenn später nicht gewinngedeckte Ausschüttungen erfolgen.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Anlageberaterhaftung

Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.

Vorsicht Verjährungsfalle

Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Das Nachsehen hat der Geschädigte. Doch es ist sorgfältig zu prüfen, gegen wen Ansprüche bestehen könnten. Aus unserer alltäglichen Arbeit wissen wir, dass häufig möglicherweise mehrere Verantwortliche in Erwägung zu ziehen sind. Auch ist der Zeitpunkt der vorwerfbaren Pflichtverletzung für den Beginn der Verjährungsfrist erheblich. Verschiedene Pflichtverletzungen können auch verschiedene Fristen auslösen. Doch sollten Sie nicht zögern. Wir raten Ihnen an, Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass möglicherweise Pflichtverletzungen vorliegen und Ihnen Schadensersatzansprüche oder andere vorteilhafte Rechte zustehen könnten.
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Lösung

 Einzelfallübersicht 
Die DFH Deutsche Fonds Holding ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der DFH Deutsche Fonds Holding zulassen.


Unternehmensbeteiligungen
Beteiligungsangebot 79 Multipurpose-Schiffe MS „Beluga Nomination“, MS „Beluga Navigation“:
Landgericht Bremen verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 30.05.2013
Das Landgericht Bremen hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers zu entscheiden, der in einem Schiffsfonds, dem Beteiligungsangebot 79 Multipurpose-Schiffe MS „Beluga Nomination“, MS „Beluga Navigation“ der DFH Deutsche Fonds Holding, investierte. Dem ging eine Anlageberatung voraus. Der Anleger beanstandete im Zuge des Verfahrens, dass er nicht hinreichend über die der Bank bei Fondsvermittlung zufließenden Provisionen, sogenannte kick-back-Zahlungen, informiert wurde. Der Anleger berief sich auch darauf, dass sich dazu aus dem Emissionsprospekt nichts ergab. Das Gericht entschied, dass die Bank die Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzte. Denn nach der Ansicht des Gerichts ist ein Bankmitarbeiter dazu verpflichtet, im Zuge einer Anlageberatung auf Rückvergütungen hinreichend hinzuweisen. Das Gericht ließ auch die Argumentation der Bank nicht zu, dass angeblich aus den Angaben des Emissionsprospektes die allgemeinen Vertriebskosten zu entnehmen seien. Denn nach den Feststellungen des Gerichts lässt sich dabei nicht entnehmen, dass ein Teil der Vertriebskosten an die Bank als Provision zurückfloss. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zur Rückabwicklung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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