DS Fonds KANZLEI RENNER informiert

 KANZLEIXRENNER    BERLIN & BUNDESWEIT   +49 (0)30 81003022   Mo bis Fr  9 bis 18 Uhr


 Home    Investments   Widerruf    Autokredite    Über uns    Impressum    Datenschutz


KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

DS Fonds, Dr. Peters Gruppe Überblick
Allgemeines mehr
Chancen und Risiken mehr
Was Anleger tun können mehr

kostenfreie Ersteinschätzung mehr

Schiffsfonds
DS Rendite-Fonds Nr. 132:
Landgericht Hannover verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 26.09.2017 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
Kanzlei Renner
banner

Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Bürozeiten werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
030 81003022
oder jederzeit per E-Mail
info@kanzlei-renner.de
oder über unser Kontaktformular.


Wir bieten Besprechungstermine an:
Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue
in Berlin Tiergarten
Königsstraße Stuttgarter Stadtmitte
in Stuttgart Stadtmitte
Maximilianstraße in der Münchner Altstadt
in München Altstadt-Lehel
    

Die Aufzählung der Gesellschaften oder Geldanlagen besagt nichts über dessen Qualität.

- DS Schiffsfonds:
DS Fonds Cape Bonavista
DS Fonds Cape Brett
DS Fonds Cape Byron
DS Fonds Cape Sable
DS Fonds Cape Natal
DS Fonds Cape Race
DS Fonds Cape Spencer
DS Fonds Cape Sorrell
DS Fonds Cape Banks
DS Fonds Cape Charles
DS Fonds Cape Campbell
DS Fonds Cape Bear
DS Fonds Cape Cook
DS Fonds Wehr Mosel
DS Rendite-Fonds DS Dominion
DS-Rendite-Fonds VLCC Leo Glory
DS Rendite-Fonds DS Ability & DS Accuracy
DS Rendite-Fonds DS Activity & DS Agility I

DS Fonds Wehr Mosel
DS Rendite-Fonds DS PERFORMER & DS POWER

zurück nach oben

Schiffsfonds
DS Rendite-Fonds Nr. 120:
Anlegerin setzt gegen Bank Schadensersatz durch
rr/Berlin 28.08.2015 mehr

Schiffsfonds
DS Rendite-Fonds Nr. 111:
Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 26.06.2015 mehr

Schiffsfonds
DS Rendite-Fonds Nr. 111:
Landgericht Kleve verurteilt Kreditinstitut zum Schadensersatz
rr/Berlin 13.08.2013 mehr

zurück nach oben

DS Fonds, Dr. Peters Gruppe Allgemeines
Die Dr. Peters Gruppe platzierte und managt nach eigenen Angaben zahlreiche geschlossene Fonds, darunter Schiffsfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds.


Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
zurück nach oben

 Ihre 3 Schritte zum Recht 

      Sie erklären uns Ihr Anliegen.
      Ihr unverbindlicher Anruf

      Wir beurteilen die Rechtslage.
      kostenfreie Einschätzung
      Wir finden ein optimales Vorgehen.
      Lösung
 ... Ihr gutes Recht  

 Einzelfallübersicht 
Die Dr. Peters Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der Dr. Peters Gruppe zulassen.


Schiffsfonds
DS Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility GmbH & Co. Containerschiffe KG:
Landgericht Hannover verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 26.09.2017
Das Landgericht Hannover entschied in einer Geldanlagesache in Zusammenhängen des Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag ein Bankberatungsgeschehen zugrunde. Ursprünglich beabsichtigt war eine Geldanlage u.a. zum Zwecke der Altersvorsorge. Der Anlageberater empfahl den Schiffsfonds und sagte neben vielen angeblichen Vorteilen auch eine Rendite bis zu 9% p.a. zu. In dem Gerichtsverfahrens wurde der Bank auch vorgeworfen, dass sie unterliess, über das Risiko der begrenzten Nachschusspflicht zu informieren. Das Landgericht Hannover stellte fest, dass der Anlageberater der Bank verpflichtet war, über alle Umstände, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts Hannover setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
zurück nach oben


Schiffsfonds
DS Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co Tankschiff KG:
Anleger setzt gegen Bank Schadensersatz wegen Falschberatung durch
rr/Berlin 28.08.2015
Das Landgericht Dortmund verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Fonds DS Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co Tankschiff KG. Die Anlegerin war der Ansicht, durch die Bank falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sie sich zum einen darauf, dass sie ursprünglich eine solide und für die Altersvorsoge geeignete Anlage suchte. Zudem wurde der Bank vorgehalten, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Die Bank verteidigte sich damit, sie habe angeblich anhand von Dokumenten informiert. Doch konnten der Bank letztlich Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Die Bank konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Das Landgericht Dortmund verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Schiffsfonds
DS PERFORMER und DS POWER Aframaxtanker:
Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt vermittelnde Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 26.06.2015
Das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsgericht in zweiter Instanz verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Schiffsbeteiligung DS Rendite-Fonds Nr. 111 DS PERFORMER und DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf die Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung bei einer Anlagesumme i.H.v. 40.000 EUR zeichnete. Der Fonds DS Rendite-Fonds Nr.111 ist ein geschlossener Schiffsfonds mit Chancen und Risiken. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Laufe des Verfahrens wurde der Bank vorgehalten, dass sie zum einen nicht hinreichend über die Verlustrisiken informierte und zudem Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Es konnte der Bank schließlich nachgewiesen werden, dass sie es unterliess, über die Innenprovisionen i.H.v. 19% des Kommanditkapitals zu informieren. Die Prospektunterlagen wurden nur wenige Tage vor der Fondszeichnung überlassen. Das Gericht war der Ansicht, dass damit dem Anleger nicht genügend Zeit verblieb, um sich mit der empfohlenen Schiffsbeteiligung sachgerecht auseinanderzusetzen. Im Ergebnis verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

zurück nach oben


Schiffsfonds
DS Rendite-Fonds PERFORMER und
DS POWER Aframaxtanker:

Landgericht Kleve verurteilt Kreditinstitut zum Schadenersatz
rr/Berlin 13.08.2013
Das Landgericht Kleve hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin, die u.a. den Schiffsfonds DS Rendite-Fonds Nr.111 DS PERFORMER und DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG zeichnete, zu entscheiden. Der Zeichnung ging eine Anlageberatung voraus. Im Zuge des Verfahrens beanstandete die Klägerin, dass sie eigentlich eine risikofreie Geldanlage tätigen wollte. Auch warf die Klägerin dem Kreditinstitut vor, dass sie nicht auf Vertriebsprovisionen hingewiesen wurde, welche die Bank für die Vermittlung des Fondsanteils erhielt. Doch dazu war das Kreditinstitut verpflichtet, wie das Gericht feststellte. Damit folgte das Landgericht Kleve der Argumentation der Klägerin und verurteilte das Kreditinstitut zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

    


für eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung
telefonisch 030 / 810 030 22 oder schreiben Sie


Name:

Telefon (mit Vorwahl):

E-Mail:

Nachricht:



KANZLEI RENNER 
BERLIN

Kanzlei Renner
Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
zurück nach oben

Rechtliche Hinweise
Alle Beiträge sind sorgfältig recherchiert. Doch können sich seit Veröffentlichung Tatsachen geändert haben oder neue Umstände eingetreten sein. Deswegen kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität des jeweiligen Beitrags übernommen werden. Alle Beiträge sind einzelfallbezogen und treffen keine allgemeinen Aussagen. Sie ersetzen auch keine Rechtsberatung. Die verlinkten Webseiten und Beiträge stehen untereinander in keinem Zusammenhang und haben keine Bezüge zueinander und lassen keine Rückschlüsse auf andere Gesellschaften und Personen zu. Bei Beanstandungen wird um Kontaktaufnahme gebeten.
zurück nach oben





Vorsicht Verjährung: Läuft die Verjährungsfrist ab, dann sind Ansprüche nicht mehr durchsetzbar. Welche Fristen gelten?       Mietendeckel: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel grob verfassungswidrig und nichtig ist.
Ersteinschätzung
KOSTENFREI