MIG Fonds Allgemeines
Die MIG Fonds investieren grundsätzlich in dem Private-Equity- bzw. in dem Venture-Capital-Markt. Insgesamt wurden MIG Fonds bei einem Gesamtvolumen von über 800 Mio. EUR bei mehr als 50.000 Anleger platztiert. Die MIG Verwaltungs AG betreut als Portfoliomanagerin die für die Privatanleger konzipierten Fonds.
Der einzelne Anleger beteiligte sich unternehmerisch. Dabei treffen dem Anleger Chancen und Risiken. Die Chancen liegen u.a. in der Hoffnung auf unternehmerische Gewinne. Risiken liegen nach eigenen Angaben der Fondsgesellschaft in prognosogefährdenden Risiken, anlagegefährdenden Risiken und anlegergefährdenden Risiken. Dem Anleger trifft also nicht zuletzt das Totalverlustrisiko.
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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Die MIG Fonds investieren grundsätzlich in dem Private-Equity- bzw. in dem Venture-Capital-Markt. Insgesamt wurden MIG Fonds bei einem Gesamtvolumen von über 800 Mio. EUR bei mehr als 50.000 Anleger platztiert. Die MIG Verwaltungs AG betreut als Portfoliomanagerin die für die Privatanleger konzipierten Fonds.
Der einzelne Anleger beteiligte sich unternehmerisch. Dabei treffen dem Anleger Chancen und Risiken. Die Chancen liegen u.a. in der Hoffnung auf unternehmerische Gewinne. Risiken liegen nach eigenen Angaben der Fondsgesellschaft in prognosogefährdenden Risiken, anlagegefährdenden Risiken und anlegergefährdenden Risiken. Dem Anleger trifft also nicht zuletzt das Totalverlustrisiko.
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Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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