MPC Münchmeyer Petersen Capital AG Allgemeines
Die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG betreibt die Entwicklung, Initiierung und den Vertrieb von Schiffs- und Immobilienfonds.
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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Ralf Renner
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Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Lösung Einzelfallübersicht
Die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffenen oder andere MPC Fonds zulassen.
Unternehmensbeteiligungen
MPC MS Santa-B Schiffe:
Oberlandesgericht Köln verurteilt Bank wegen verschwiegener Rückvergütungen
rr/Berlin 14.02.2018
Das Oberlandesgericht Köln als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit eines Ehepaars, die den Schiffsfonds MPC MS Santa-B Schiffe mbH & Co. KG zeichneten. Die Ausgangssituation war, dass die Kläger auf die Vermittlung ihres Anlageberaters in den Fonds investierten. Die Anleger waren der Ansicht, falsch beraten worden zu sein. Dabei beriefen sie sich darauf, dass ihnen Rückvergütungen verschwiegen wurden. Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind Provisionen, die aus offen ausgewiesenen Positionen, wie z.B. Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen, an die beratende Bank gezahlt werden. Die Bank verteidigte sich damit, dass ihren Kunden ein Prospekt vorgelegen habe, ohne sich genauer über den Vorgang der Prospektübergabe erklären zu können. Der Anlageberater äußerte nur, dass wie er üblicherweise seine Kunden informierte. Wenn noch das erstinstanzliche Gericht die Klage abwies, sah in der Berufungsinstanz das Oberlandesgericht Köln es als erwiesen an, dass die Sparkasse es unterliess, die Kläger über Rückvergütungen zu informieren. Nachdem Vergleichsverhandlungen scheiterten, entschloss sich die beklagte Bank für ein Teilanerkenntnis. Im Ergebnis wurde die Bank durch das Oberlandesgericht Köln im Wege eines Teilanerkenntnis- und Schlussurteils verurteilt. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Kläger erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Dem Bankkunden muss möglich sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Offen Produktentanker Flotte - Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG:
Landgericht Braunschweig verurteilt Anlagenvermittler zum Schadensersatz
rr/Berlin 27.10.2017
Das Landgericht Braunschweig gab einer Klage gegen einen Anlagenvermittler wegen der Vermittlung des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte - Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG statt. Dieser Fonds ist ein sogenannter Dachfonds und mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Laufe des Verfahrens wurden dem Anlagevermittler eine Vielzahl von Pflichtverletzungen vorgeworfen. Die Pflichtverletzungen waren auch ursächlich für die Anlageentscheidung. Denn der Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Braunschweig der Argumentation der Klägerseite und verurteilte den Anlagevermittler zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Fonds 387 – MPC Deepsea Oil Explorer:
Landgericht Köln verurteilt Sparkasse zum Schadensersatz
rr/Berlin 11.08.2017
Das Landgericht Köln entschied über eine Klage eines Anlegers einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Fonds 387 – MPC Deepsea Oil Explorer gegen die vermittelnde Sparkasse. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Die Anlageberater seiner Sparkasse rieten ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Sparkasse vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Es gelang der Beklagten auch nicht, dass Landgericht Köln davon zu überzeugen, dass der Kläger in Kenntnis der Risiken sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Das Landgericht Köln stellte fest, dass die Anlageberater verpflichtet waren, über alle Umstände sachlich richtig und vollstännig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Köln der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Sparkasse zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Beteiligungen Rio Taku, Rio Thompson:
Landgericht Braunschweig verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 09.07.2015
Das Landgericht Braunschweig entschied über eine Klage eines Anlegers an den MPC Beteiligungen Rio Taku Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Rio Thompson Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank. Der Kläger beteiligte sich mit 16.000 EUR. Er warf der Bank vor, dass er eine sichere Geldanlage wollte und die Bank ihm falsch beriet. Denn die Fonds sind mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko, mithin bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Der Kläger äußerte im Zuge des Gerichtsverfahrens, dass ihm das Totalverlustrisiko nicht bekannt war und er in Kenntnis dessen die Beteiligungen nicht gezeichnet hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Braunschweig der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz wegen Falschberatung.
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Unternehmensbeteiligungen
MS SANTA-B Schiffe - MPC Offen Flotte:
Anleger obsiegt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Bank wegen verschwiegener Provision
rr/Berlin 03.07.2015
Das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin der Beteiligungsgesellschaft MS SANTA-B Schiffe mbH & Co. KG - MPC Offen Flotte nach einem Anerkenntnis der beklagten Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Klägerin auf Empfehlung ihrer Hausbank zeichnete. Die Klägerin wußte dabei nicht, dass weitere über die Abwicklungsgebühr hinausreichende Provisionen fließen. Doch tatsächlich erhielt die Bank erhebliche Provisionen. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von ihrer Bank Schadensersatz. Die Anlegerin äußerte im Laufe des Verfahrens, sie hätte den Fonds nicht gezeichnet, wenn sie von den für sie nicht ersichtlichen Innenprovisionen vor der Zeichnung gewusst hätte. Die Bank erkannte die Klageforderung an, weswegen das Oberlandesgericht Düsseldorf im Wege eines Anerkenntnisurteils entschied. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Santa Leonarda Offen Reederei GmbH & Co. KG:
Landgericht Hamburg verurteilt vermittelnde Bank zum Schadensersatz wegen verschwiegener Innenprovisionen
rr/Berlin 01.07.2015
Das Landgericht Hamburg hatte in einer Angelegenheit eines Anleger des Schiffsfonds MPC Santa Leonarda Offen Reederei GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass ein Anleger auf den Rat seiner Bank Beteiligungen an dem Fonds MPC Santa Leonarda und einem weiteren Schiffsfonds erwarb. Der Fonds MPC Santa Leonarda ist ein geschlossener Schiffsfonds mit Chancen und Risiken. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Dem Anleger, der 15.000 EUR investierte, war nur die Abwicklungsgebühr von 5% der Beteiligungssumme bekannt. Von weiteren darüber hinaus gehenden Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, wußte er nicht. Im Laufe des Verfahrens bestätigte sich, dass die Bank Provisionen von über 20% des Kommanditkapitals erhielt. Der Anleger äußerte in dem Verfahren, dass der die Beteiligung nicht gezeichnet wäre, wenn ihm diese Provisionen bekannt gewesen wären. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Bank verpflichtet war, auf die Provisionen hinzuweisen. Somit folgte das Landgericht Hamburg im Ergebnis der Ansicht des Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
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Unternehmensbeteiligungen
MPC MS Santa-B Schiffe:
Landgericht Hamburg spricht Anleger Schadensersatz zu, weil Bank Provisionen verschwieg
rr/Berlin 30.06.2015
Das Landgericht Hamburg verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung zum Schadensersatz in Zusammenhängen des Fonds MPC MS Santa-B Schiffe mbH & Co. KG und einem weiteren Schiffsfonds. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung bei einer Anlagesumme i.H.v. 10.000 EUR zeichnete. Der Anleger trug im Laufe des Gerichtsverfahrens vor, dass ihm lediglich eine Abwicklungsgebühr i.H.v. 5% des Kommanditkapitals bekannt war, doch dass er von weiteren darüber hinaus reichenden Provisionen nichts wußte. Doch es ergab sich, dass die Bank Provisionen von mehr als 20% des Kommanditkapitals erhielt. Der Kläger hätte in Kenntnis dieser Provisionen die Beteiligung nicht gezeichnet. Das Landgericht Hamburg schloss sich der Ansicht der Klägerseite an, dass die Bank verpflichtet war, den Kläger über dieser Provisionen vor der Zeichnung zu informieren und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
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Unternehmensbeteiligungen
MPC MS Santa Leonarda:
Landgericht Hannover verurteilt Kreditinstitut wegen Falschberatung zum Schadensersatz
rr/Berlin 01.08.2013
Das Landgericht Hannover hatte wiederholt in einer Sache eines Anlegers des Schiffsfonds MPC MS Santa Leonarda zu entscheiden und verurteilte ein Kreditinstitut. Die Rechtsfolge einer Verurteilung ist, den Anleger so zu stellen, als wenn er die Beteiligung an dem Schiffsfonds nicht gezeichnet hätte, d.h. das Kreditinstitut hat dem Anleger die Beteiligungssumme zzgl. des Agios zu erstatten. Die dem Anleger erlangten Vorteile, also insbesondere die Ausschüttungen, sich anzurechnen und demgegenüber auch die Beteiligung an das Kreditinstitut zu übertragen.
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Unternehmensbeteiligungen
MPC MS Santa Leonarda:
Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 13.11.2012
Das Landgericht Hannover hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Kommanditgesellschaft MS SANTA LEONARDA Offen Reederei GmbH & Co., welcher von der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG initiiert war, zu entscheiden. Der Anleger erhob gegen die vermittelnde Bank den Vorwurf, dass er nicht hinreichend auf Innenprovisionen hingewiesen wurde. Das Landgericht Hannover gelangte zu der Entscheidung, dass der Bankmitarbeiter verpflichtet war, auf sogenannte kick-back-Zahlungen hinzuweisen. Bei kick-back-Zahlungen handelt es sich um Innenprovisionen, die für einen Anleger nicht ohne weiteres ersichtlich sind. Das Landgericht verurteilte die Bank.
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II:
Landgericht Lübeck verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 23.10.2012
Das Landgericht Lübeck hatte in einer Sache eines Anleger des Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass ein Kunde einer Bank auf eine Vermittlung eines Bankmitarbeiters mehrere Geldanlagen tätigte, so die Zeichnung der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG. Ein Vorwurf des Anlegers war, dass nicht hinreichend auf Provisionen, die sogenannten kick-back-Zahlungen, hingewiesen wurde. Doch das erkennende Gericht stellte fest, dass insbesondere hierzu die Bank verpflichtet war und hierauf die Verurteilung zur Rückabwicklung bei wirtschaftlicher Betrachtung gestützt.
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Die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffenen oder andere MPC Fonds zulassen.
Unternehmensbeteiligungen
MPC MS Santa-B Schiffe:
Oberlandesgericht Köln verurteilt Bank wegen verschwiegener Rückvergütungen
rr/Berlin 14.02.2018
Das Oberlandesgericht Köln als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit eines Ehepaars, die den Schiffsfonds MPC MS Santa-B Schiffe mbH & Co. KG zeichneten. Die Ausgangssituation war, dass die Kläger auf die Vermittlung ihres Anlageberaters in den Fonds investierten. Die Anleger waren der Ansicht, falsch beraten worden zu sein. Dabei beriefen sie sich darauf, dass ihnen Rückvergütungen verschwiegen wurden. Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind Provisionen, die aus offen ausgewiesenen Positionen, wie z.B. Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen, an die beratende Bank gezahlt werden. Die Bank verteidigte sich damit, dass ihren Kunden ein Prospekt vorgelegen habe, ohne sich genauer über den Vorgang der Prospektübergabe erklären zu können. Der Anlageberater äußerte nur, dass wie er üblicherweise seine Kunden informierte. Wenn noch das erstinstanzliche Gericht die Klage abwies, sah in der Berufungsinstanz das Oberlandesgericht Köln es als erwiesen an, dass die Sparkasse es unterliess, die Kläger über Rückvergütungen zu informieren. Nachdem Vergleichsverhandlungen scheiterten, entschloss sich die beklagte Bank für ein Teilanerkenntnis. Im Ergebnis wurde die Bank durch das Oberlandesgericht Köln im Wege eines Teilanerkenntnis- und Schlussurteils verurteilt. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Kläger erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Dem Bankkunden muss möglich sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht.“
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Offen Produktentanker Flotte - Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG:
Landgericht Braunschweig verurteilt Anlagenvermittler zum Schadensersatz
rr/Berlin 27.10.2017
Das Landgericht Braunschweig gab einer Klage gegen einen Anlagenvermittler wegen der Vermittlung des Fonds MPC Offen Produktentanker Flotte - Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG statt. Dieser Fonds ist ein sogenannter Dachfonds und mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Laufe des Verfahrens wurden dem Anlagevermittler eine Vielzahl von Pflichtverletzungen vorgeworfen. Die Pflichtverletzungen waren auch ursächlich für die Anlageentscheidung. Denn der Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Braunschweig der Argumentation der Klägerseite und verurteilte den Anlagevermittler zum Schadensersatz.
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Fonds 387 – MPC Deepsea Oil Explorer:
Landgericht Köln verurteilt Sparkasse zum Schadensersatz
rr/Berlin 11.08.2017
Das Landgericht Köln entschied über eine Klage eines Anlegers einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MPC Fonds 387 – MPC Deepsea Oil Explorer gegen die vermittelnde Sparkasse. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Die Anlageberater seiner Sparkasse rieten ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Sparkasse vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Es gelang der Beklagten auch nicht, dass Landgericht Köln davon zu überzeugen, dass der Kläger in Kenntnis der Risiken sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Das Landgericht Köln stellte fest, dass die Anlageberater verpflichtet waren, über alle Umstände sachlich richtig und vollstännig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Köln der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Sparkasse zum Schadensersatz.
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Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Beteiligungen Rio Taku, Rio Thompson:
Landgericht Braunschweig verurteilt Bank wegen Falschberatung
rr/Berlin 09.07.2015
Das Landgericht Braunschweig entschied über eine Klage eines Anlegers an den MPC Beteiligungen Rio Taku Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Rio Thompson Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank. Der Kläger beteiligte sich mit 16.000 EUR. Er warf der Bank vor, dass er eine sichere Geldanlage wollte und die Bank ihm falsch beriet. Denn die Fonds sind mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko, mithin bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Der Kläger äußerte im Zuge des Gerichtsverfahrens, dass ihm das Totalverlustrisiko nicht bekannt war und er in Kenntnis dessen die Beteiligungen nicht gezeichnet hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Braunschweig der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz wegen Falschberatung.
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MS SANTA-B Schiffe - MPC Offen Flotte:
Anleger obsiegt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Bank wegen verschwiegener Provision
rr/Berlin 03.07.2015
Das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit einer Anlegerin der Beteiligungsgesellschaft MS SANTA-B Schiffe mbH & Co. KG - MPC Offen Flotte nach einem Anerkenntnis der beklagten Bank auf Schadensersatz für die Anlegerin. Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Klägerin auf Empfehlung ihrer Hausbank zeichnete. Die Klägerin wußte dabei nicht, dass weitere über die Abwicklungsgebühr hinausreichende Provisionen fließen. Doch tatsächlich erhielt die Bank erhebliche Provisionen. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von ihrer Bank Schadensersatz. Die Anlegerin äußerte im Laufe des Verfahrens, sie hätte den Fonds nicht gezeichnet, wenn sie von den für sie nicht ersichtlichen Innenprovisionen vor der Zeichnung gewusst hätte. Die Bank erkannte die Klageforderung an, weswegen das Oberlandesgericht Düsseldorf im Wege eines Anerkenntnisurteils entschied. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.
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Unternehmensbeteiligungen
MPC Santa Leonarda Offen Reederei GmbH & Co. KG:
Landgericht Hamburg verurteilt vermittelnde Bank zum Schadensersatz wegen verschwiegener Innenprovisionen
rr/Berlin 01.07.2015
Das Landgericht Hamburg hatte in einer Angelegenheit eines Anleger des Schiffsfonds MPC Santa Leonarda Offen Reederei GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass ein Anleger auf den Rat seiner Bank Beteiligungen an dem Fonds MPC Santa Leonarda und einem weiteren Schiffsfonds erwarb. Der Fonds MPC Santa Leonarda ist ein geschlossener Schiffsfonds mit Chancen und Risiken. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Dem Anleger, der 15.000 EUR investierte, war nur die Abwicklungsgebühr von 5% der Beteiligungssumme bekannt. Von weiteren darüber hinaus gehenden Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, wußte er nicht. Im Laufe des Verfahrens bestätigte sich, dass die Bank Provisionen von über 20% des Kommanditkapitals erhielt. Der Anleger äußerte in dem Verfahren, dass der die Beteiligung nicht gezeichnet wäre, wenn ihm diese Provisionen bekannt gewesen wären. Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Bank verpflichtet war, auf die Provisionen hinzuweisen. Somit folgte das Landgericht Hamburg im Ergebnis der Ansicht des Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
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MPC MS Santa-B Schiffe:
Landgericht Hamburg spricht Anleger Schadensersatz zu, weil Bank Provisionen verschwieg
rr/Berlin 30.06.2015
Das Landgericht Hamburg verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung zum Schadensersatz in Zusammenhängen des Fonds MPC MS Santa-B Schiffe mbH & Co. KG und einem weiteren Schiffsfonds. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung bei einer Anlagesumme i.H.v. 10.000 EUR zeichnete. Der Anleger trug im Laufe des Gerichtsverfahrens vor, dass ihm lediglich eine Abwicklungsgebühr i.H.v. 5% des Kommanditkapitals bekannt war, doch dass er von weiteren darüber hinaus reichenden Provisionen nichts wußte. Doch es ergab sich, dass die Bank Provisionen von mehr als 20% des Kommanditkapitals erhielt. Der Kläger hätte in Kenntnis dieser Provisionen die Beteiligung nicht gezeichnet. Das Landgericht Hamburg schloss sich der Ansicht der Klägerseite an, dass die Bank verpflichtet war, den Kläger über dieser Provisionen vor der Zeichnung zu informieren und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
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MPC MS Santa Leonarda:
Landgericht Hannover verurteilt Kreditinstitut wegen Falschberatung zum Schadensersatz
rr/Berlin 01.08.2013
Das Landgericht Hannover hatte wiederholt in einer Sache eines Anlegers des Schiffsfonds MPC MS Santa Leonarda zu entscheiden und verurteilte ein Kreditinstitut. Die Rechtsfolge einer Verurteilung ist, den Anleger so zu stellen, als wenn er die Beteiligung an dem Schiffsfonds nicht gezeichnet hätte, d.h. das Kreditinstitut hat dem Anleger die Beteiligungssumme zzgl. des Agios zu erstatten. Die dem Anleger erlangten Vorteile, also insbesondere die Ausschüttungen, sich anzurechnen und demgegenüber auch die Beteiligung an das Kreditinstitut zu übertragen.
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MPC MS Santa Leonarda:
Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 13.11.2012
Das Landgericht Hannover hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Kommanditgesellschaft MS SANTA LEONARDA Offen Reederei GmbH & Co., welcher von der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG initiiert war, zu entscheiden. Der Anleger erhob gegen die vermittelnde Bank den Vorwurf, dass er nicht hinreichend auf Innenprovisionen hingewiesen wurde. Das Landgericht Hannover gelangte zu der Entscheidung, dass der Bankmitarbeiter verpflichtet war, auf sogenannte kick-back-Zahlungen hinzuweisen. Bei kick-back-Zahlungen handelt es sich um Innenprovisionen, die für einen Anleger nicht ohne weiteres ersichtlich sind. Das Landgericht verurteilte die Bank.
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MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II:
Landgericht Lübeck verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 23.10.2012
Das Landgericht Lübeck hatte in einer Sache eines Anleger des Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass ein Kunde einer Bank auf eine Vermittlung eines Bankmitarbeiters mehrere Geldanlagen tätigte, so die Zeichnung der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH & Co. KG. Ein Vorwurf des Anlegers war, dass nicht hinreichend auf Provisionen, die sogenannten kick-back-Zahlungen, hingewiesen wurde. Doch das erkennende Gericht stellte fest, dass insbesondere hierzu die Bank verpflichtet war und hierauf die Verurteilung zur Rückabwicklung bei wirtschaftlicher Betrachtung gestützt.
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