KAPITALMARKTRECHT

Maritim Invest

Maritim Invest Allgemeines
Das in Hamburg ansässige Emissionshaus Maritim Invest wurde 2003 gegründet und gehört zur Unternehmensgruppe Salomon Invest.

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Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.

Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine
kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Lösung

 Einzelfallübersicht 
Die Maritim Invest ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das jedoch seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der Maritim Invest zulässt.


Unternehmensbeteiligungen

13. Maritim Invest:
Landgericht Traunstein verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 02.11.2017
Das Landgericht Traunstein verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Fonds 13. Maritim Invest Beteiligungs GmbH & Co. KG. Der Klägerin stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Ihre Hausbank riet ihr die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds an. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von ihrer Bank Schadensersatz. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn der Anlegerin wurde die Beteiligung an der 13. Maritim Invest Beteiligungs GmbH & Co. KG als sicher und überdurchschnittlich rentabel empfohlen. Doch der Fonds ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Es gelang der beklagten Bank auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass die Klägerin in Kenntnis der Risiken sich dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Traunstein der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Das Landgericht Traunstein stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung einer Anlegerin von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts Traunstein setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater bzw. gegen eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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