Nordcapital Gruppe Allgemeines
Die Nordcapital Gruppe platzierte nach eigenen Angaben seit 1992 am Beteiligungsmarkt über 140 Fonds, darunter Schiffsfonds, Immobilienfonds, Alternative Assets (Forstwirtschaft und Solarenergie) und Dachfonds (Private Equity, Energieversorgung, Zweitmarktbeteiligungen) bei einem Investitionsvolumen von ca. 3 Milliarden EUR.
Chancen und Risiken
Eine (Kommandit-)Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus.
»Totalverlustrisiko: keine Einlagensicherung«
Geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
»Kommanditistenhaftung«
Wenn Sie als Anleger eine Kommanditbeteiligung an einem Fonds zeichnen, trifft Sie die Kommanditistenhaftung. Zwar erlischt diese Haftung mit der vollständigen Einzahlung der Einlage, aber sie kann wieder aufleben, wenn später nicht gewinngedeckte Ausschüttungen erfolgen.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Anlageberaterhaftung
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Die Nordcapital Gruppe platzierte nach eigenen Angaben seit 1992 am Beteiligungsmarkt über 140 Fonds, darunter Schiffsfonds, Immobilienfonds, Alternative Assets (Forstwirtschaft und Solarenergie) und Dachfonds (Private Equity, Energieversorgung, Zweitmarktbeteiligungen) bei einem Investitionsvolumen von ca. 3 Milliarden EUR.
Chancen und Risiken
Eine (Kommandit-)Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus.
»Totalverlustrisiko: keine Einlagensicherung«
Geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
»Kommanditistenhaftung«
Wenn Sie als Anleger eine Kommanditbeteiligung an einem Fonds zeichnen, trifft Sie die Kommanditistenhaftung. Zwar erlischt diese Haftung mit der vollständigen Einzahlung der Einlage, aber sie kann wieder aufleben, wenn später nicht gewinngedeckte Ausschüttungen erfolgen.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Anlageberaterhaftung
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Lösung Einzelfallübersicht
Die Nordcapital Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Nordcapital Fonds zulassen.
Kapitalanlagen
Nordcapital Bulkerflotte 1:
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 17.08.2018
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. als Berufungsgericht in zweiter Instanz hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG zu entscheiden. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf die Empfehlung eines Anlageberaters seiner Hausbank die Beteiligung an dem Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 zeichnete. Im Zuge der Bankberatung äußerte der Kläger, dass er allenfalls Anlageprodukte mit einem gewissem Risiko wollte und ordnete sich gemäss dem ihm vorgelegten Beratungsprotokoll in die Risikoklasse 3 ein. Denn der Kläger wollte eine sichere Altersvorsorge treffen. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Fonds Nordcapital Bulkerflotte unstreitig der Risikoklasse 5 zugeordnet. Denn der Fonds Nordcapital Bulkerflotte ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Da der Kläger nur Anlageprodukte der Risikoklasse 3 wünschte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass eine Falschberatung vorlag. Im Ergebnis folgte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Waldfonds
Nordcapital Waldfonds 1:
Bank wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt
rr/Berlin 05.06.2018
In Zusammenhängen mit einer Anlageberatung über den Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG wurde die vermittelnde Bank wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Fonds investierte nach eigenen Angaben in ca. 6.000 Hektar rumänische Mischwäldern in Bicaz West und Gura Teghii. Der Vorwurf der Klägerin war, dass sie nicht ausreichend auf die Anlagerisiken des Fonds und die der Bank durch die Vermittlung zufliessenden Provisionen hingewiesen wurde. Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung sah das Gericht die wesentlichen Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank der Anlegerin die Beteiligungssumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass die Anlegerin gegen Rückzahlung der Beteiligungssumme die Beteiligung rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile, also die ausgezahlten Ausschüttungen, herauszugeben hat. Zudem hat die Bank die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Kapitalanlagen
Nordcapital Bulkerflotte 1:
Landgericht gab Klage wegen Falschberatung gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG statt
rr/Berlin 12.03.2018
Das Landgericht Heilbronn gab einer Klage eines Anlegers des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG statt. Die Bank vermittelte die Zeichnung des Fonds. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Kläger forderte die Rückabwicklung. Das Landgericht Heilbronn stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Das Landgericht Heilbronn beanstandete in diesem Verfahren insbesondere, dass die seinerzeitige weltweite Banken-, Finanz- und Weltwirtschaftskrise und damit einhergehende Risiken für die Schifffahrt in dem Beratungsgespräch unerwähnt blieben. Die beklagte Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Heilbronn der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
Nordcapital Offshore Fonds 4:
Bank wegen Falschberatung vor dem Landgericht Hannover verurteilt
rr/Berlin 17.08.2017
Das Landgericht Hannover entschied in einer Geldanlagesache in Zusammenhängen des Fonds Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag ein Bankberatungsgeschehen zugrunde. Dabei kam es dem Kläger auf eine solide Altersvorsorge an. Daraufhin empfahl der Anlageberater den Fonds Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG. Der Anlageberater sagte neben vielen angeblichen Vorteilen auch eine Rendite bis zu 9% p.a. zu. In dem Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Hannover wurde der Bank auch vorgeworfen, dass sie unterliess, auf das Risiko der begrenzten Nachschusspflicht hinzuweisen. Das Landgericht Hannover stellte fest, dass der Anlageberater der Bank verpflichtet war, über alle Umstände, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel des Klägers erreicht.
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Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
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Unternehmensbeteiligungen
Nordcapital Offshore Fonds 5:
Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 08.08.2017
Das Landgericht Hannover hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass der Anleger, dem ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung stand, sich für eine Anlageberatung vertrauensvoll an seine Hausbank wandte. Daraufhin wurde ihm die Zeichnung des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG dringend angeraten. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, zum einen nicht über das Risiko der Nachschusspflicht aufgeklärt zu haben und zum anderen die für die Fondsvermittlung an die Bank geflossenen Provisionen verschwiegen zu haben. Der Anleger war der Ansicht, er wurde durch die Bank schlecht beraten. Es gelang der beklagten Bank auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass ihr Kunde sich in Kenntnis des Risikos der Nachschusspflicht und der erheblichen Provisionen zur Fondszeichnung entschlossen hätte. Das Landgericht Hannover verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Dabei entschied das Gericht auch, dass im Fall einer Nachhaftung die Bank ihrem Kunden für theoretisch mögliche Nachschussforderungen einzustehen hat. Der geschädigte Anleger ist nämlich so zu stellen, als wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
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Unternehmensbeteiligungen
Nordcapital Bulkerflotte 1:
Kammergericht verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 02.08.2017
Das Kammergericht Berlin als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für den Anleger. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Kläger auf eine Empfehlung seiner Bank die Beteiligung an dem Schiffsfonds zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht über die sogenannten Weichkosten aufgeklärt wurde. Dem Kläger war bei der Zeichnung des Fonds nämlich nicht bewusst, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinaus gehende Provisionen an die Bank fließen. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Es gelang in dem Verfahren der beklagten Bank auch nicht das Gericht davon zu überzeugen, dass in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen der Kläger sich dennoch für die Zeichnung des Schiffsfonds entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Kammergericht Berlin der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
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Unternehmensbeteiligungen
Nordcapital Bulkerflotte 1:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 31.07.2017
Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Sein Anlageberater riet ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Im Laufe des Verfahrens berief sich der anwaltlich vertretene Anleger insbesondere darauf, dass nicht auf das Charterrisiko und das Risiko, dass die Schiffsbetriebskosten stärker als prognostiziert ansteigen könnten, hingewiesen wurde. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Das Gericht stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Die Nordcapital Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Nordcapital Fonds zulassen.
Kapitalanlagen
Nordcapital Bulkerflotte 1:
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 17.08.2018
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. als Berufungsgericht in zweiter Instanz hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG zu entscheiden. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf die Empfehlung eines Anlageberaters seiner Hausbank die Beteiligung an dem Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 zeichnete. Im Zuge der Bankberatung äußerte der Kläger, dass er allenfalls Anlageprodukte mit einem gewissem Risiko wollte und ordnete sich gemäss dem ihm vorgelegten Beratungsprotokoll in die Risikoklasse 3 ein. Denn der Kläger wollte eine sichere Altersvorsorge treffen. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Fonds Nordcapital Bulkerflotte unstreitig der Risikoklasse 5 zugeordnet. Denn der Fonds Nordcapital Bulkerflotte ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Da der Kläger nur Anlageprodukte der Risikoklasse 3 wünschte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass eine Falschberatung vorlag. Im Ergebnis folgte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz.
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Waldfonds
Nordcapital Waldfonds 1:
Bank wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt
rr/Berlin 05.06.2018
In Zusammenhängen mit einer Anlageberatung über den Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG wurde die vermittelnde Bank wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Fonds investierte nach eigenen Angaben in ca. 6.000 Hektar rumänische Mischwäldern in Bicaz West und Gura Teghii. Der Vorwurf der Klägerin war, dass sie nicht ausreichend auf die Anlagerisiken des Fonds und die der Bank durch die Vermittlung zufliessenden Provisionen hingewiesen wurde. Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung sah das Gericht die wesentlichen Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank der Anlegerin die Beteiligungssumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass die Anlegerin gegen Rückzahlung der Beteiligungssumme die Beteiligung rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile, also die ausgezahlten Ausschüttungen, herauszugeben hat. Zudem hat die Bank die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Kapitalanlagen
Nordcapital Bulkerflotte 1:
Landgericht gab Klage wegen Falschberatung gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG statt
rr/Berlin 12.03.2018
Das Landgericht Heilbronn gab einer Klage eines Anlegers des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG statt. Die Bank vermittelte die Zeichnung des Fonds. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Kläger forderte die Rückabwicklung. Das Landgericht Heilbronn stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Das Landgericht Heilbronn beanstandete in diesem Verfahren insbesondere, dass die seinerzeitige weltweite Banken-, Finanz- und Weltwirtschaftskrise und damit einhergehende Risiken für die Schifffahrt in dem Beratungsgespräch unerwähnt blieben. Die beklagte Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Heilbronn der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zum Schadensersatz.
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Unternehmensbeteiligungen
Nordcapital Offshore Fonds 4:
Bank wegen Falschberatung vor dem Landgericht Hannover verurteilt
rr/Berlin 17.08.2017
Das Landgericht Hannover entschied in einer Geldanlagesache in Zusammenhängen des Fonds Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag ein Bankberatungsgeschehen zugrunde. Dabei kam es dem Kläger auf eine solide Altersvorsorge an. Daraufhin empfahl der Anlageberater den Fonds Nordcapital Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG. Der Anlageberater sagte neben vielen angeblichen Vorteilen auch eine Rendite bis zu 9% p.a. zu. In dem Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Hannover wurde der Bank auch vorgeworfen, dass sie unterliess, auf das Risiko der begrenzten Nachschusspflicht hinzuweisen. Das Landgericht Hannover stellte fest, dass der Anlageberater der Bank verpflichtet war, über alle Umstände, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel des Klägers erreicht.
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Nordcapital Offshore Fonds 5:
Landgericht Hannover verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 08.08.2017
Das Landgericht Hannover hatte in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG zu entscheiden. Die Ausgangssituation war, dass der Anleger, dem ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung stand, sich für eine Anlageberatung vertrauensvoll an seine Hausbank wandte. Daraufhin wurde ihm die Zeichnung des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG dringend angeraten. Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, zum einen nicht über das Risiko der Nachschusspflicht aufgeklärt zu haben und zum anderen die für die Fondsvermittlung an die Bank geflossenen Provisionen verschwiegen zu haben. Der Anleger war der Ansicht, er wurde durch die Bank schlecht beraten. Es gelang der beklagten Bank auch nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass ihr Kunde sich in Kenntnis des Risikos der Nachschusspflicht und der erheblichen Provisionen zur Fondszeichnung entschlossen hätte. Das Landgericht Hannover verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Dabei entschied das Gericht auch, dass im Fall einer Nachhaftung die Bank ihrem Kunden für theoretisch mögliche Nachschussforderungen einzustehen hat. Der geschädigte Anleger ist nämlich so zu stellen, als wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“
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Nordcapital Bulkerflotte 1:
Kammergericht verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 02.08.2017
Das Kammergericht Berlin als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz für den Anleger. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Kläger auf eine Empfehlung seiner Bank die Beteiligung an dem Schiffsfonds zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht über die sogenannten Weichkosten aufgeklärt wurde. Dem Kläger war bei der Zeichnung des Fonds nämlich nicht bewusst, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinaus gehende Provisionen an die Bank fließen. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Es gelang in dem Verfahren der beklagten Bank auch nicht das Gericht davon zu überzeugen, dass in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen der Kläger sich dennoch für die Zeichnung des Schiffsfonds entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Kammergericht Berlin der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
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Nordcapital Bulkerflotte 1:
Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 31.07.2017
Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Sein Anlageberater riet ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Im Laufe des Verfahrens berief sich der anwaltlich vertretene Anleger insbesondere darauf, dass nicht auf das Charterrisiko und das Risiko, dass die Schiffsbetriebskosten stärker als prognostiziert ansteigen könnten, hingewiesen wurde. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Das Gericht stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der Klägers und verurteilte die Bank zum Schadensersatz.
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