Vega Reederei Schiffsfonds Allgemeines
Die Vega Reederei platzierte Schiffsfonds am Beteiligungsmarkt.
Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Die Vega Reederei platzierte Schiffsfonds am Beteiligungsmarkt.
Chancen und Risiken
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bietet Ihnen Gewinnchancen, aber Sie setzen sich auch erheblichen Risiken aus. Denn geschlossene Fonds sind nicht an eine Garantieverzinsung gebunden und es besteht auch grundsätzlich keine Einlagensicherung. Das Ergebnis ist völlig offen. Die Anlageform birgt ein Totalverlustrisiko in sich.
Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Gern prüfen wir für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs an Anlageberatungen hohe Anforderungen. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Verlustrisiken, die möglicherweise zu einem Totalverlust führen könnten, sind in einer Anlageberatung angemessen anzusprechen. Wenn der Anlageberater eine Geldanlage als sicher vorstellte, obwohl Verlustrisiken bestehen, rechtfertigt das Rückabwicklung und Schadensersatz. Wenn ein Anlageziel die Altersvorsorge war, dann muss die Geldanlage dazu auch tauglich sein. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Gern prüfen wir auch Ihre Angelegenheit.
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Lösung Einzelfallübersicht
Die Vega Reederei sind nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Vega Reederei Fonds zulässt.
Schiffsfonds
MS VEGA Spinell:
Landgericht Heilbronn verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 03.08.2017
Das Landgericht Heilbronn verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MS VEGA Spinell Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Dem Anleger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Er wollte Geld in Hinblick auf seinen nahenden Ruhestand sicher anlegen, jährliche Einkünfte erzielen und dabei über sein eingesetztes Kapital jederzeit verfügen dürfen. Seine Hausbank empfahl den Schiffsfonds MS VEGA Spinell Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Der Fonds ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie zum einen nicht hinreichend über die Verlustrisiken informierte und zudem Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Das Landgericht Heilbronn sah Pflichtverletzungen als erwiesen an. Die Beklagte konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Es gelang der Beklagten nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass in Kenntnis der Risiken der Anleger sich dennoch für die Anlage entschlossen hätte. Das Gericht stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Heilbronn der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sind zu prüfen, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. Gegen vermittelnde Banken können grundsätzlich Schadensersatzansprüche gerichtet werden, wenn durch die vermittelnde Bank nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.
Die Vega Reederei sind nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um eine einzelne Gesellschaft Umstände ein bzw. erging ein Urteil, über das wir informieren, das seine Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter findet und keine Rückschlüsse auf den betroffenen oder andere Vega Reederei Fonds zulässt.
Schiffsfonds
MS VEGA Spinell:
Landgericht Heilbronn verurteilt Bank zum Schadensersatz
rr/Berlin 03.08.2017
Das Landgericht Heilbronn verurteilte eine Bank wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Schiffsfonds MS VEGA Spinell Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Dem Anleger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Er wollte Geld in Hinblick auf seinen nahenden Ruhestand sicher anlegen, jährliche Einkünfte erzielen und dabei über sein eingesetztes Kapital jederzeit verfügen dürfen. Seine Hausbank empfahl den Schiffsfonds MS VEGA Spinell Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Der Fonds ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie zum einen nicht hinreichend über die Verlustrisiken informierte und zudem Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Das Landgericht Heilbronn sah Pflichtverletzungen als erwiesen an. Die Beklagte konnte auch die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Es gelang der Beklagten nicht, dass Gericht davon zu überzeugen, dass in Kenntnis der Risiken der Anleger sich dennoch für die Anlage entschlossen hätte. Das Gericht stellte fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Im Ergebnis folgte das Landgericht Heilbronn der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Renner ist das Wirtschaftsrecht.
In den Zusammenhängen des Kapitalanlagerechts treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei einer Anlageberatung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sind zu prüfen, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. Gegen vermittelnde Banken können grundsätzlich Schadensersatzansprüche gerichtet werden, wenn durch die vermittelnde Bank nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.