KANZLEI RENNER
BERLIN & BUNDESWEIT
Südwestrenta Beteiligungen Überblick mehr
Beteiligungen
Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG:
Anleger setzt Anspruch auf Schadensersatz durch
rr/Berlin 12.06.2009 mehr
Beteiligungen
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG:
Gericht verurteilt Anlageberater zum Schadensersatz
rr/Berlin 04.07.2007 mehr
Südwestrenta Beteiligungen Allgemeines
An den Südwestrenta Beteiligungen sind nach eigenen Angaben der Unternehmensgruppe annähernd 30.000 Anleger beteiligt, mit Einmaleinlagen von zumindest 2.500,00 EUR und bzw. weiterer monatlicher Raten von zumindest 50,00 EUR. In der Vergangenheit wurde für das Produkt Südwestrentaplus damit geworben, dass eine derartige Anlage für eine solide Altersvorsorge geeignet sei. Hohe Renditen und steuerliche Vorteile wurden zumeist in Aussicht gestellt. Das Kapitalanlageprodukt sollte nach seiner Konzeption die Solidität einer Immobilienanlage und die erheblichen Gewinnchancen von Aktienanlagen kombinieren und zudem steuerliche Vorteile verschaffen. Die Konzeption operiert nach dem Steigermodell, womit den Anlegern fortwährend steuerliche Vorteile ermöglicht werden sollen. Kann der Anleger mit seiner ursprünglichen Gesellschaftsbeteiligung keine Verluste und damit steuerliche Vergünstigungen mehr realisieren, soll er nach der Konzeption des Anlagemodells einer neuen Gesellschaft beitreten. Die ursprüngliche Beteiligung bleibt bestehen. Die Verträge vereinbarten regelmäßig zum Laufzeitende eine ratierliche Ausbezahlung des Auseinandersetzungsguthabens bei einer weiteren Verzinsung von 6%. Mit der Änderung des KWG erklärte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgenannte ratierliche Auszahlung für unzulässig. Daraufhin bot die Südwestrenta den Anlegern zum Laufzeitende die Auszahlung als Einmalzahlung an.
Der Bundesgerichtshof stellte in ähnlich gelagerten Fällen (betr. Securenta / Göttinger Gruppe) bereits fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen den Anlegern ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht und dass sie grundsätzlich Ansprüche auf Rückgewähr der Einlagen als Schadensersatz geltend machen können, wenn auch übrige Voraussetzugen vorliegen.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Einzelfallübersicht
Die Südwestrenta Gruppe ist nach unserer Ansicht ein seriöser Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten um einzelne Gesellschaften Umstände ein bzw. ergingen Urteile, über die wir informieren, die jedoch ihre Ursachen in Pflichtverletzungen Dritter finden und keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften der Südwestrenta Gruppe zulassen.
Unternehmensbeteiligungen
Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG:
Anleger setzt Anspruch auf Schadenersatz durch
rr/Berlin 12.06.2009
Das Landgericht Lübeck hatte als Berufungsgericht in einer Angelegenheit in Zusammenhängen einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG zu entscheiden. Bereits das erstinstanzliche Gericht, das Amtsgericht Reinbeck, verurteilte die Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG den geschädigten Anleger so zu stellen, als wenn er die Beteiligung an der Südwest Finanz-Vermittlung Dritte AG nicht geschlossen hätte. Das Gericht stellte fest, dass der Anleger vor Abgabe der Zeichnungserklärung fehlerhaft informiert und unrichtig beraten wurde. Denn der Anleger wurde nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen. Nun wies auch das zweitinstanzliche Berufungsgericht Lübeck im Beschlusswege die Berufung zurück. Der Anleger gewann den Prozess.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Unternehmensbeteiligungen
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG:
Gericht verurteilt Anlageberater zum Schadenersatz
rr/Berlin 04.07.2007
In einer Entscheidung hat das Landgericht Ansbach die Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG zum Schadenersatz verurteilt, weil ein vermittelnder Anlageberater nicht hinreichend über die Risiken einer Geldanlage in einer atypisch stillen Beteiligung an der Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG informiert hat. Die zuständige Kammer des Landgerichts Ansbach hat festgestellt, dass der Anlageberater unterliess, über das Totalverlustrisiko zu informieren.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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