Rückabwicklung Autokredite Voraussetzungen
Seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 sind Diesel-Fahrverbote wahrscheinlicher geworden. Demnach können Städte in Eigenregie Diesel-Fahrverbote verhängen. Wer sein Dieselauto verkaufen möchte, hat leider schon jetzt das Nachsehen. Es drohen sehr hohe Wertverluste. Viele Autobesitzer suchen einen Ausweg. Für viele gibt es einen, vielleicht auch für Sie!
Wer kann rückabwickeln?
Autobesitzer aller Marken und Typen, nicht nur Diesel-Autobesitzer, können möglicherweise auch nach vielen Jahren die Kaufverträge rückabwickeln. Maßgeblich ist, ob der Autokauf finanziert worden ist. Wenn Sie ihren
Autokauf nach dem 10. Juni 2010 durch einen
vom Autohändler vermittelten Kredit finanziert haben, dann können Sie beide verbundene Geschäfte zeitlich unbeschränkt widerrufen („ewiges Widerrufsrecht“), wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn Ihr Kreditvertrag eine
fehlerhafte, unvollständige oder überhaupt keine Widerrufsbelehrung enthält. Entscheidend ist, ob und welcher Fehler vorliegt. Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Autokreditverträge fast aller Banken fehlerhaft sein können. Bislang rechtfertigte jeder zweite uns vorgelegte Kreditvertrag rechtliche Beanstandungen. Dabei können Sie von unseren Erfahrungen profitieren. Denn welche Fehler die Rückabwicklung eines finanzierten Autokaufs rechtfertigen, haben schon Gerichte entschieden.
hier nur einige Fallbeispiele:
- Angaben zum Verfahren bei Kündigung unzureichend (Landgericht Ellwangen)
- zu kleine Schrift, Kreditvertrag nur schwer lesbar (Landgericht Stuttgart)
- fehlende Angaben für den Verbraucher, um den Kredit zu kündigen (Landgericht Berlin)
- Pflichtangaben für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlen (Landgericht Berlin)
Was kommt heraus?
Nach einem berechtigten Widerruf muss Ihnen die finanzierende Bank Ihre Anzahlung und Ihre Tilgungsleistungen erstatten. Im Gegenzug ist der Bank das Auto herauszugeben.
Vielleicht müssen Sie eine Nutzungsentschädigung zahlen. Dafür kommt es darauf an, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben:
- nach dem 13. Juni 2014?
Bei Autokäufen nach dem 13. Juni 2014 ist nach unserer Rechtsansicht für die Abnutzung des Autos (also die gefahrenen Kilometer) keine Nutzungsentschädigung zu bezahlen. Bislang ist diese Rechtsfrage noch nicht höchst richterlich geklärt. Eine Entscheidung steht noch aus. Selbst wenn eine Nutzungsentschädigung zu zahlen wäre, dann würde diese verhältnismäßig gering ausfallen.
- zwischen dem 13. Juni 2010 und dem 13. Juni 2014?
Bei Autokäufen zwischen dem 13. Juni 2010 und dem 13. Juni 2014 wird regelmäßig eine verhältnismäßig geringe Nutzungsentschädigung fällig. In den meisten Fällen lohnt es sich also immer noch sehr, den Kauf rückabzuwickeln.
Was wir für Sie tun?
Wir bieten Ihnen eine individuelle
kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit. Dabei berechnen wir Ihre finanziellen Vorteile, wenn Sie widerrufen. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und unsere Erfahrungen. Wir können Ihren Fall mit bestehenden Präzedenzfällen vergleichen und damit einschätzen, ob auch Ihr Autokredit aufgelöst werden kann. Gern prüfen wir auch Ihren Fall.
Besprechungstermine:
- im Neuen Kranzler-Eck am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg mehr
- im Hansaviertel nahe dem Schloss Bellevue in Berlin-Tiergarten mehr
Einzelfallübersicht
Alle Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wir raten Ihnen an, sich individuell beraten zu lassen.
Autokredite
kreditfinanzierter Autokauf:
aussergerichtlicher Vergleich
rr/Berlin 5/2018
Im Juli 2015 kaufte unser Mandant einen gebrauchten Pkw bei einem Autohaus zu einem Kaufpreis in Höhe von 24.450 EUR. Unser Mandant leistete eine Anzahlung in Höhe von 12.000 EUR und liess den Restbetrag durch einen vom Autohaus vermittelten Kreditvertrag durch eine Autobank finanzieren. Im April 2018 liess unser Mandant den Autobankkredit durch Rechtsanwalt Renner widerrufen. Nach zunächst schleppenden aussergerichtlichen Verhandlungen kam eine vergleichsweise Einigung zustande, ohne dass gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen war. Die Bank einigte sich, in dem sie im Wege einer aussergerichtlichen gütlichen Einigung vergleichsweise ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine einmalige Kompensationszahlung in Höhe von 4.000 EUR erstattet. Der PKW verbleibt weiterhin bei unserem Mandanten und das Darlehensvertragsverhältnis wird fortgesetzt.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner ist das Wirtschaftsrecht, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Mandanten an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie prüfen lassen wollen, welche Rechte und Ansprüche bestehen. In jedem Falle raten wir Ihnen eine Einzelfallprüfung an.
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Autokredite
Rückabwicklung kreditfinanzierter Autokauf:
Landgericht Ellwangen gab Klage auf Rückabwicklung statt
rr/Berlin 01/2018
Das Landgericht Ellwangen gab einer Klage eines Autokäufers gegen die finanzierende Bank auf Rückabwicklung statt. Ursprünglich kaufte der Kläger bei einem Autohaus einen gebrauchten Pkw bei einem Kaufpreis von 31.974,30 EUR und einer Anzahlung vom 5.000,00 EUR. Den Rest liess der Kläger durch einen von Autohaus vermittelten Kreditvertrag bei der Beklagten finanzieren. Später wurde der Darlehensvertrag widerrufen. Der anwaltlich vertretene Kläger berief sich darauf, dass die Belehrungen in dem Kreditvertrag nicht alle für den Fristenbeginn erforderlichen Pflichtangaben enthielten. Mit der Klage verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Autokaufs. Das Landgericht Ellwangen folgte im wesentlichen der Klägerseite und war der Ansicht, dass der beklagte Bank infolge des Widerrufs keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Vertragszinses und auf die vertragsgemäße Tilgung hat. Die Bank konnte sich auch nicht darauf berufen, dass die Widerrufsfrist nur zwei Wochen beträgt. Denn das Landgericht Ellwangen stellte fest, dass der Beginn der Widerrufsfrist die Angabe aller erforderlichen Pflichtangaben im Vertrag voraussetzt. Ist dem nicht so, dann beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass die Angaben zum Verfahren bei der Kündigung des Vertrages nicht vollständig waren. Nach all dem verurteilte das Landgericht Ellwangen die Bank in allen wesentlichen Punkten. Die Bank hat dem Kläger seine Anzahlung und die aus den Autokredit bezahlten Zins- und Tilgungsleistungen zu erstatten. Im Gegenzug hat der Kläger das Auto an die Bank herauszugeben und nur noch eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen
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Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Rückabwicklung kreditfinanzierter Autokauf:
Landgericht Stuttgart verurteilt Autofinanzierer zur Rückabwicklung
rr/Berlin 03/2018
Das Landgericht Stuttgart hatte in einer Angelegenheit eines kreditfinanzierten Autokaufs zu entscheiden. Die Klägerin (teil-)finanzierte ein Dieselfahrzeug. Viele Jahre später widerrief die anwaltlich vertretene Klägerin den Autokredit. Da eine außergerichtliche Einigung scheiterte, war Klage geboten. Das Landgericht hat den Kreditvertrag geprüft und festgestellt, dass die Widerrufsinformation nicht hinreichend klar und verständlich gewesen ist. Der Darlehensvertrag war in einer zu kleinen Schriftgröße, so dass er von einem durchschnittlichen Verbraucher nicht mehr flüssig gelesen werden konnte. Somit war der anwaltlich ausgesprochene Widerruf des Autokredits wirksam. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Bank dazu, der Klägerin alle bislang bezahlten Tilgungsleistungen zzgl. Prozesszinsen zurückzuerstatten. Selbstverständlich hat die Bank gegen die Klägerin auch keine Restforderung mehr aus dem widerrufenen Kreditvertrag. Im Gegenzug dazu hat die Klägerin der Bank das Dieselfahrzeug zu übergeben.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht
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Autokredite
Rückabwicklung kreditfinanzierter Autokauf:
Landgericht Berlin verurteilt Bank zur Rückabwicklung
rr/Berlin 12/2017
Das Landgericht Berlin entschied in der Sache über die Rückabwicklung eines darlehensfinanzierten Autokaufs. Es ging um den Kauf eines VW Touran zum Preis von 22.800 EUR bei einer Teilzahlung in Höhe von 8.000 EUR und einer restlichen Finanzierung durch einen Autokredit, den das Autohaus vermittelte. Mit den Kreditunterlagen wurden dem Autokäufer die Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite und eine Widerrufsbelehrung überlassen. Einige Jahre später widerrief der Autokäufer den Kreditvertrag und forderte von seiner Bank die Rückabwicklung, und zwar zu Recht, wie das Landgericht Berlin nun feststellte. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die zweiwöchige Frist für einen Widerruf nicht zu laufen begonnen habe. In den Entscheidungsgründen des Urteils heisst es, dass zwar die Widerrufsbelehrung wirksam sei, aber nicht hinreichend informiert wurde, wie sich die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechne. Außerdem ist in dem Kreditvertrag auch keine gehörige Aufklärung über ein gesetzliches Kündigungsrecht zu finden. Im Ergebnis entschied das Landgericht Berlin im Kern, dass der Autokäufer seine an die Bank geleisteten Zahlungen in Höhe von ca. 17.300,00 EUR zurück erhält. Das sind die Anzahlung in Höhe von 8.000,00 EUR und die bislang bezahlten monatlichen Kreditraten im Höhe von ca. 9.300 EUR. Dafür hat er das Auto zurückzugeben und für die Zeit, in der er es genutzt habe, eine Entschädigung leisten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht