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KANZLEI RENNER 
BERLIN & BUNDESWEIT

CS Euroreal
- Kapitalanlagegesellschaft:
Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH
- aufgelegt am 06.04.1992
- Mindestanlage 2.500,00
EUR

Immobilienfonds
CS Euroreal:
Landgericht Essen gibt Anlegerklage in wesentlichen Punkten statt
rr/Berlin 20.02.2018 mehr

Immobilienfonds
CS Euroreal:
Bank erstattet einer Kundin den Anlagebetrag vollständig zurück
rr/Berlin 15.07.2014 mehr

Immobilienfonds
CS Euroreal:

Anleger klagen gegen Banken

rr/Berlin 08.08.2013 mehr

Immobilienfonds
CS Euroreal:
Liquidation bekannt gegeben
rr/Berlin 21.05.2012 mehr

Immobilienfonds
CS Euroreal:

Rücknahme der Anteilsscheine erneut ausgesetzt
rr/Berlin 20.05.2010 mehr

Immobilienfonds
CS Euroreal:

Fonds wieder geöffnet
rr/Berlin 30.06.2009 mehr

Immobilienfonds
CS Euroreal:

Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt

rr/Berlin 31.10.2008 mehr

KANZLEI RENNER 
Wir bieten Ihnen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts individuelle persönliche Betreuung und Vertretung bundesweit.
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Einzelfallübersicht
Die Credit Suisse und der Fonds CS Euroreal sind nach unserer Ansicht seriöse Partner am Fondsmarkt. Dennoch traten Umstände ein bzw. erging ein Urteil, worüber informiert wird, was jedoch keine Rückschlüsse auf die betroffene oder andere Gesellschaften zulassen.


Immobilienfonds
CS Euroreal:
Landgericht Essen gibt Anlegerklage in wesentlichen Punkten statt
rr/Berlin 20.02.2018
Das Landgericht Essen gab einer Klage einer Anlegerin des Fonds CS Euroreal gegen das vermittelnde Anlageberatungsunternehmen in wesentlichen Punkten statt. Der Klägerin stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Ihr Anlageberater riet ihr, ihr Geld in dem offenen Fonds CS Euroreal anzulegen. Eine gewisse Zeit darauf folgte die Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine. Die Klägerin fühlte sich falsch beraten. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde dem Anlageberatungsunternehmen vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Denn der Anlageberater klärte die Klägerin nicht über das den offenen Fonds typischerweise anhaftende Risiko der Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine auf. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von dem Anlageberatungsunternehmen Schadensersatz. Das Landgericht Essen stellte fest, dass die Klage überwiegend begründet ist. Dabei vertrat das Landgericht Essen die Ansicht, dass ein Anlageberater grundsätzlich verpflichtet ist, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts Essen setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner ist das Wirtschaftsrecht. In Kapitalanlageangelegenheiten treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie sich bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen.

Anlageberaterhaftung
Aus unseren Erfahrungen aus vielen Fallbearbeitungen wissen wir, dass Anlageberatungen fehlerhaft sein können. Denn die Gerichte stellen an Anlageberatungen hohe Anforderungen seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003. Demnach haben Anlageberater anlagegerecht und anlegergerecht gründlich, richtig und vollständig zu informieren und zu beraten. Doch wir möchten keine pauschalen Aussagen treffen. Jede Geldanlage und jeder Einzelfall sind individuell zu prüfen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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Immobilienfonds
CS Euroreal:
Bank erstattet einer Kundin Anlagebetrag vollständig zurück
rr/Berlin 15.07.2014
Im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs erhielt eine durch Rechtsanwalt Renner vertretene Anlegerin ihren in den Fonds CS Euroreal investierten Anlagebetrag vollständig zurück. Die Ausgangssituation war, dass die Anlegerin im Februar des Jahres 2010 Anteilsscheine an dem Fonds CS Euroreal erwarb. Dem ging eine Anlageberatung mit ihrem langjährig vertrauten Anlageberater ihrer Bank voraus. Im Zuge des Beratungsgesprächs mit ihrem Anlageberater äußerte die Anlegerin deutlich, dass sie jederzeit auf ihre Rücklagen zurückgreifen können müsse. Der Anlageberater sicherte ihr zu, dass sie „jederzeit" die Anteilsscheine eines offenen Fonds, wie dem CS Euroreal, an die Fondsgesellschaft zurückgeben könne. Die Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine (vorläufige Fondsschließung) im Mai des Jahres 2010 überraschte die Anlegerin sehr. Denn diese Möglichkeit war ihr nicht bewusst. Nachdem Rechtsanwalt Renner Schadensersatzansprüche geltend machte, wurde nunmehr mit der Bank ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, wonach die Anlegerin von der Bank ihren investierten Anlagebetrag vollständig zurück erhielt. Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine gütliche Beilegung eines Streits, ohne dass die Angelegenheit gerichtsanhängig ist. Der Vorteil eines außergerichtlichen Vergleichs liegt zum einen darin, dass er erheblich kurzfristiger erreicht werden kann, als beispielsweise eine Verurteilung einer Bank in einem Gerichtsverfahren. Zudem sind mit einem außergerichtlichen Vergleich grundsätzlich weitaus weniger Kosten verbunden, als mit einem Verfahren vor Gericht.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Immobilienfonds
CS Euroreal:
Anleger klagen gegen Banken
rr/Berlin 08.08.2013
In einer jüngeren Publikation der Credit Suisse Group AG wird mitgeteilt, dass der CS Euroreal im Mai 2013 eine Rendite von -0,02% in der Anteilsklasse EUR erzielte. Dieses Ergebnis wird an gleicher Stelle als ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis bewertet. Ferner wird klargestellt, dass die Berechnung der Wertentwicklung nach der BVI-Methode erfolgte, wonach der einmalige Ausgabeaufschlag von bis zu 5 % und individuelle Kosten, so z.B. Gebühren, Provisionen und andere Entgelte, unberücksichtigt sind. Diese vorbezeichnete Positionen würden sich bei einer Berücksichtigung rechnerisch negativ auf das Ergebnis auswirken.
Seit der Bekanntgabe der Auflösung des Fonds CS Euroreal durch die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH am 21.05.2012 fanden Ausschüttungen bzw. Kapitalrückzahlungen je Anteil am 03.07.2012 i.H.v. EUR 4,30, am 11.12.2012 i.H.v. EUR 4,40 und am 18.06.2013 i.H.v. EUR 1,04 statt.
Nunmehr beauftragten weitere Anleger des Fonds CS Euroreal Rechtsanwalt Renner mit der Klageeinreichung. Rechtsanwalt Renner berät und vertritt viele Anleger bereits seit der ersten vorläufigen Fondsschließung im Oktober 2008.

Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Immobilienfonds
CS Euroreal:
Liquidation bekannt gegeben
rr/Berlin 21.05.2012
Die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH gab am 21.05.2012 bekannt, dass der Immobilienfonds CS Euroreal (WKN: 980500, ISIN: DE0009805002) liquidiert wird. Zunächst war beabsichtigt, den Immobilienfonds CS Euroreal am 21.05.2012 um 17:00 Uhr wieder zu öffnen. Hierfür war die Bedingung, dass bis um 17:00 Uhr dieses Tages sich herausstellt, dass die Fondsliquidität genügt, alle Rückgabebegehren der Anleger zu bedienen. Doch die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH hatte festzustellen, dass die Liquidität des Fonds nicht ansatzweise genügte, um alle Rückgabebegehren zu bedienen. Die Folge ist die Liquidation des Fonds voraussichtlich bis 2017.
In kanzleibekannten Fällen wurde der CS Euroreal durch die Postbank, Apobank, und anderen Banken, Volksbanken und Sparkassen vertrieben.

Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Immobilienfonds
CS Euroreal:
Rücknahme der Anteilscheine erneut ausgesetzt
rr/Berlin 20.05.2010
Die Kapitalanlagegesellschaft des CS Euroreal, die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH, teilte mit, dass die Rücknahme der Anteilsscheine erneut ausgesetzt wurde. Begründet wurde diese Maßnahme mit massiven Mittelabflüssen der Anleger, wie das Handelsblatt berichtete. Alle Orderaufträge, die nach dem 18.10.2010, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden nicht mehr ausgeführt. Dies ist nun die zweite Schließung des Fonds. Bereits im Jahre 2008 war die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt, wie wir berichteten.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Immobilienfonds
CS Euroreal:
Fonds wieder geöffnet

rr/Berlin 30.06.2009
Der CS Euroreal wird mit Wirkung zum 30.06.2009 wieder geöffnet. Damit ist den Anlegern des CS Euroreal die Rückgabe ihrer Anteilsscheine an die Kapitalanlagegesellschaft des Fonds, die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH, wieder möglich.
Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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Immobilienfonds
CS Euroreal:
Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt
rr/Berlin 31.10.2008
Die Kapitalanlagegesellschaft des CS Euroreal, die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH, teilte mit, dass der Immobilienfonds CS Euroreal (WKN: 980500, ISIN: DE0009805002) geschlossen wurde. Damit sind die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen bis auf weiteres ausgesetzt. Das gilt für alle Orderaufträge, welche nach dem dem 29.10.2008, 24:00 Uhr, eingegangen sind.
Mitgeteilt wurde insbesondere, dass die Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine des CS Euroreal ausschließlich aus Liquiditätsgründen gemäß § 81 InvG in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen erfolgte.
Die vorläufige Fondsschließung ist kein Einzelfall. Auch andere offene Immobilienfonds sind von Liquiditätsengpässen betroffen. Doch für viele Anleger des Fonds CS Euroreal kommt diese drastische Maßnahme unerwartet.

Autor und Ansprechpartner:
Ralf Renner
-Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann-
Spezialgebiet: Wirtschaftsrecht

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CS Euroreal
Der CS Euroreal ist ein offener Immobilienfonds nach dem deutschen Investmentgesetz (InvG). Ein offener Immobilienfonds wird durch eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltet. Die KAG des CS Euroreal ist die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagenmanagement GmbH, die ein Unternehmen der Credit Suisse Gruppe ist. Die Depotbank ist die Commerzbank AG.
Der CS Euroreal wurde aufgelegt am 06.04.1992. Der Investitionsgegenstand des CS Euroreal sind in erster Linie Büro- und Einzelhandelsimmobilien in elf europäischen Ländern. Die Mindestanlage beträgt EUR 2.500,00.
Mit dem Fonds sind konzeptionell Chancen und Risiken verbunden. Typischerweise lieg eine Chance u.a. in der größeren Diversifikation eines Fonds und damit einem verminderten Ausfallrisiko. Doch kann ein wirtschaftlicher Erfolg des Fonds nicht garantiert werden. Demgegenüber bestehen die allgemeinen Anlagerisiken von Immobilienanlagen, so z.B. das Altlastenrisiko, das Baumängelrisiko, das Leerstandsrisiko, das Mietausfallrisiko und das Risiko einer und das für offene Fonds spezielle Risiko unerwarteten Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine (vorläufige Fondsschließung) und die damit einhergehenden Verlustrisiken.

Autor und Ansprechpartner:
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Rechtliche Hinweise
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